SN:Kreisverband/Chemnitz/GO-Vorstand-2014

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Dies ist die Geschäftsordnung des am 06.07.2014 gewählten Vorstandes der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz und regelt dessen Geschäfte. Sie ist in der Vorstandssitzung am 18.07.2014 einstimmig beschlossen worden.

§ 1 Allgemeines

1. 1Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen. 2Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.

2. 1Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.

3. 1Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.


§ 2 Vorstand

Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:


§ 3 Beschlussfassung

1. 1Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren mit absoluter Mehrheit gefasst. 2Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail abgestimmt. 3Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit erreicht ist und bis zum Ende des übernächsten Tages kein Veto eingelegt wird, spätestens aber bei der nächsten regulären Vorstandssitzung. 4Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen und im Protokoll vermerkt.

2. 1Anträge zur Erstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss oder ein Budget zu Grunde liegt, sind genehmigt. 2Ein Vorstandsbeschluss über die Erstattung bereits angefallener Reisekosten soll nur im Ausnahmefall gefasst werden.

3. 1Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanz- bzw. Rechtslage erfordert oder ein übergeordneter Schatzmeister dies fordert. 2Das Veto kann auch gegen bereits gefasste Beschlüsse eingelegt werden. 3Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen. 4Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden. 5Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht an ein Vorstandsmitglied delegieren.

4. 1Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit und müssen auf der im Vorfeld angekündigten TO angezeigt werden.

5. 1An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. 2 Der Betroffene hat dies dem Vorsitzenden unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen. 3 Bei Uneinigkeit entscheidet der Vorsitzende bzw. bei persönlicher Betroffenheit dessen Stellvertreter.


§ 4 Antragsrecht

1. 1Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de, an vorstand@piraten-chemnitz.de oder während einer Vorstandssitzung von jedem Anwesenden gestellt werden. 2Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von 500,00 € nicht überschreiten. 3Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht. 4Anträge werden auf Wunsch des Antragstellers anonymisiert veröffentlicht und behandelt.

2. 1Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. 2Alle Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen. 3Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen. 4Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller zu begründen. 5Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen mit Begründung ablehnen.

3. 1Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vorher per Umlaufbeschluss entschieden.


§ 5 Vorstandssitzungen

1. 1Die Vorstandssitzungen finden mindestens monatlich statt. 2Die Vorstandssitzungen können persönlich, über Mumble (Server NRW, Raum Sachsen - Gliederungen - KV Chemnitz) oder mittels anderer Telekommunikationsmittel stattfinden; auch in Kombination. 3Die Vorstandssitzungen sollen nach Möglichkeit für Nichtanwesende durch Mumblestream, mindestens aber über verkündetes Live-Protokoll geöffnet werden.

2. 1Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied satzungsgemäß einberufen.

3. 1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder teilnehmen. 2Ein nicht an der Sitzung teilnehmendes Vorstandsmitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend.

4. 1Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung, bei Abwesenheit dessen Stellvertreter.

5. 1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. 3Gäste erhalten Rederecht. 4Die Sitzungsleitung kann Gästen begründet das Rederecht einschränken oder entziehen.

6. 1Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich im Wiki. 2Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit oder anonymisierte(n) Beschlusstext(e) ersetzt. 3Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.


§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung

1. 1Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär, der Schatzmeister und dessen Stellvertreter.

2. 1Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern der Piratenpartei Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, sofern dies erforderlich ist. 2Dieser Zugriff ist an eine aktuelle Datenschutzverpflichtung und die erfolgreich absolvierte Datenschutzschulung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

3. 1Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.

4. 1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.


§ 7 Verantwortungsbereiche

Die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
1. Vorsitzender - Mark Neis

  1. offizielle Vertretung des Vorstandes
  2. Hauptansprechpartner
  3. Öffentlichkeitsarbeit
  4. Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen
  5. Leitet Vorstandsmitglieder an, gesunden Menschenverstand zu benutzen
  6. Hütet den "LÖFFEL DER MACHT"

2. stellvertretender Vorsitzender - Paul Werner

  1. offizielle Vertretung des Vorstandes
  2. Hauptansprechpartner
  3. Öffentlichkeitsarbeit
  4. Mitgliederpflege
  5. Ehrungen, Flauschbeauftrager

3. Schatzmeister - Marko Goschin

  1. Finanzen und Buchhaltung
  2. LV und Bund melken
  3. Verträge und Versicherungen
  4. Brief- und Paketeingang

Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.

4. stellvertretender Schatzmeister - Kristin Knobloch

  1. Finanzen und Buchhaltung
  2. Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
  3. Verträge und Versicherungen
  4. Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen
  5. Aufgabentracking ("Ärsche treten")
  6. Brief- und Paketeingang
  7. Veranstaltungsorganisation

5. Generalsekretär - Moritz Grosch

  1. Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten / Adressen
  2. Vorbereitung der Aufnahme neuer Mitglieder
  3. Büro, Schlüsselverwaltung, Belegung
  4. Aufbewahrung wichtiger Dokumente, Bankschließfach
  5. interne Veranstaltungsorganisation


§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung

1. 1Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. 2Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.

2. 1Der Kreisvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus. 2Die Beauftragten sind gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig. 3Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe. 4Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen.

3. 1 Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln. 2 Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.


§ 9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. 1Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 18.07.2014 in Kraft.


§ 10 Finanzielle Verfügungsberechtigungen

1 Einsicht auf die Bankkonten des Kreisverbands Chemnitz erhalten der Vorsitzende (falls unvermeidlich), der Schatzmeister und die stellvertretende Schatzmeisterin durch Zugang zum Onlinebanking. 2 Jeweils einzelverfügungsberechtigt sind der Vorsitzende (falls unvermeidlich), der Schatzmeister und die stellvertretende Schatzmeisterin. 3 Der stellvertretende Vorsitzende und der Generalsekretär verzichten derzeit auf ihr Recht zur Konteneinsicht. 4 Über die Höhe von Verfügungslimits und die Ausgabe von girocards entscheidet der Schatzmeister.