SN:Kreisverband/Bautzen/Ämter/Vorstand/Geschäftsordnung

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§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.

Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen und angemessenen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden spätestens 48 Stunden vor der Hauptversammlung einzureichen.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Gemeinsame Aufgaben des Vorstands:

  • Einberufung der Vorstandssitzungen
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit

Kompetenzbereiche der Vorstandsvorsitzenden: Der Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband Sachsen und den anderen sächsischen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Sie vertritt den Kreisverband nach außen.

Kompetenzbereiche des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden: In Abwesenheit der Vorstandsvorsitzenden ist der stellvertretende Vorstandsvorsitzende zur Vertretung berechtigt. Außerdem übernimmt er die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Kreisverband und entlastet die Vorstandsvorsitzende bei der Koordination der Vorstandssitzungen, indem sie die Protokolle anlegt und öffentlich zugänglich (im Wiki) macht. Des Weiteren ist er für den KV-Google-Kalender zuständig und unterstützt das Social-Media-Team, sowie obliegt ihm die Kommunikation mit den Mitgliedern, die Pflege der Mitgliedsdaten und die Entscheidung über Beitragsminderungen. Außerdem obliegt ihm die Organisation der Hauptversammlung, das Dokumentationswesen und die Infostandsorganisation.

Kompetenzbereiche des Schatzmeisters: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Verwaltung im Kreisverband Bautzen in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern des Landesverbands Sachsen sowie des Bundesverbands. Kompetenzbereich des stellvertretenden Schatzmeisters: Er unterstützt den Schatzmeister in seiner Arbeit.

Kompetenzbereich des Beisitzers: Er unterstützt den stellvertretenden Vorsitzenden in seiner Arbeit.

§3 Antragstellung

Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

Anträge sind vor der nächsten Sitzung per E-Mail an vorstand@piraten-bautzen.de und wahlweise zusätzlich im Piratenwiki des Kreisverbandes Bautzen zu veröffentlichen oder schriftlich einzureichen. Außerdem können Anträge während der Vorstandssitzung persönlich oder durch Beauftragung eingebracht werden.

Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder erneut vertagt.

§4 Beschlussfassung

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung, sofern diese beschlussfähig ist, gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Beschlüsse können weiterhin als Umlaufbeschluss gefasst werden. Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite: http://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Bautzen/%C3%84mter/Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, alle Vorstandsmitglieder über einen neuen Umlaufbeschluss zu informieren. Die Abstimmung endet nach 48 Stunden oder wenn alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben oder wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Getroffene Umlaufbeschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Ein Umlaufbeschluss gilt als angenommen, wenn mindestens 4 Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss gilt als abgelehnt, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt haben.

Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor in Textform bekundet hat.

Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer aktenkundig zu machen.

Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 100,00 selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich € 200,00 benötigt er die vorherige Zustimmung der Kreisvorsitzenden oder, wenn diese verhindert ist, ihreres Stellvertreters.

Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von € 200,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Kreisvorstands erforderlich. Der Schatzmeister hat das Recht auf der Vorstandssitzung gegen diesen Beschluss Veto einzulegen. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters von der Vorstandssitzung kann dieser die Ausübung des Veto-Rechts binnen Wochenfrist dem Vorstand schriftlich anzeigen. Die Ausübung des Veto-Rechts bei Abwesenheit ist nachträglich im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung aktenkundig zu machen.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende kann Beitragsminderungsanträge auf den ermäßigten Beitrag selbstständig beschließen, er berichtet regelmäßig über seine Tätigkeit, über abgelehnte Anträge berichtet er in einer Drei-Tages-Frist.

§5 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt.

Vorstandssitzungen werden durch die Vorsitzende oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von vierzehn Tagen per E-Mail einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.

Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.

Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut durch den Protokollführer aktenkundig zu machen. Der sonstige Verlauf der Vorstandssitzung ist sinngemäß wiederzugeben. Zum Beginn der Sitzung wird durch die Anwesenden ein Protokollant bestimmt.

Das Protokoll der Vorstandssitzung ist innerhalb einer Woche im Piratenwiki des Kreisverbandes Bautzen zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Bautzen relevanten Datensätze werden vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden verwaltet.

Der Zugriff auf Datensätze ist generell an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.

Jedes Vorstandsmitglied hat über den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Internetauftritte des Kreisverbandes

Der Kreisvorstand verwaltet die Administratorkonten der aktuellen und künftigen öffentlichen Auftritte der Piratenpartei Bautzen im Internet. Sonstige Zugriffsrechte, die sich in der redaktionellen oder technischen Unterstützung des Kreisvorstands begründen, sind durch Vorstandsbeschluss zu gewähren.

§8 Schuld

Der gesamte Vorstand ist für die Beschlüsse verantwortlich.