SN:Dokumente/Vorstandsbeschlüsse/2014-12-08
Inhaltsverzeichnis
LV-SN_2014_12_08_01
Antragstext: Das Protokoll vom 24. November 2014 ist ohne Beanstandungen genehmigt.
Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher: (entfällt)
LV-SN_2014_11_24_03
Antragstext: Update zur Verbesserung der Webseite, siehe Link.
http://www.mhthemes.com/de/mh/magazine/
Ergebnis: abgelehnt
Umsetzungsverantwortlicher: AnRo
LV-SN_2014_12_08_02
Antragstext: Der Landesvorstand Sachsen möge folgende Regeln für die Benutzung der sächsischen Landesmailingliste beschließen und damit den Beschluss 07 des Landesvorstandes vom 23.11.2011 ersetzen:
1. Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen haben grundsätzlich das Recht, auf der Landesmailingliste, die Bestandteil des Meinungsbildungsprozesses des Landesverbandes sind, zu schreiben.
2. Die Mailingliste stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen.
3. Auf der Landesmailingliste gelten folgende Regeln:
- Erwünscht ist:
- Allgemeine Regeln der Nettiquette beachten (http://www.netplanet.org/netiquette/maillist.shtml )
- freundlicher und sachlicher Umgangston
- gegenseitiger Respekt und Höflichkeit
- fasse dich kurz
- Längere Text ins Wiki und Link posten
- Ablehnung oder Zustimmung zu einer Position
- Neue Argumente
- Gegenargumente
- Nachfragen
- Hintergrundinformationen
- Lob
- sachliche Kritik
- Verbesserungsvorschläge
- beim Thema bleiben, ansonsten neuen Thread eröffnen
- Angemessen zitieren: Bei Antworten nicht relevante Äusserungen der
Ursprungsmail löschen
Unerwünscht sind:
- herabsetzende oder beleidigende Äusserungen über Personen
- herabsetzende oder beleidigende Äusserungen über Personengruppen
- Verbreiten nicht bestätigbarer oder nicht widerlegbarer Gerüchte
- Absprechen von Intelligenz oder anderen Fähigkeiten
- Pauschale Einteilungen in "Gut" und "Böse", "Piratig" und "Unpiratig", die "n-Bande", "Verbrecher" etc. - kein Mensch ist so eindimensional
- Nazi-, Hitler-, Stalin- und ähnliche Vergleiche
- Generell Argumente, die sich in einer Sachdebatte gegen die argumentierende Person und nicht gegen die Sache richten "ad-hominem"
- Verspotten von Teilnehmern oder Dritten
- Versuche, durch besonders viele Posts die Meinungshoheit zu erlangen
- Ständiges Wiederholen der gleichen Argumente
- Fokussieren von Kritik auf einzelne, aus dem Zusammenhang gerissene Sätze
- Verletzungen der Privat- und Intimsphäre
- Posten privater Mails auf der Liste
- Kapern von Threads - Ablenken vom Thema eines Threads und Diskussion komplett sachfremder Themen und einem Thread
4. Der Landesvorstand setzt einen Beauftragten ein, der für die Einhaltung der Regeln Sorge zu tragen hat ("Moderator").
5. Der Beauftragte handelt auf Beschwerde eines Nutzers oder wenn er selber Kenntnis davon erlangt, dass die Regeln für die ML verletzt werden.
6. Der Moderationsprozess verläuft folgendermaßen:
- Der Moderator versucht zunächst, Regelverstöße gegenüber den Betroffenen offlist zu klären und die beteiligten Personen dafür zu sensibilisieren, warum ihr an ihrem Verhalten Anstoß genommen werden kann.
- Kommt es wiederholt zu Regelverstößen durch die gleichen Personen, kann der Moderator oder in dessen Abwesenheit ein Landesvorstand auf Beschluss des gesamten Vorstandes eine formelle Verwarnung aussprechen. Das geschieht offlist mit CC an den Landesvorstand und ist zu begründen. Die Verwarnung muss spätestens 7 Tage nach dem Verstoß, auf den sie sich bezieht, ausgesprochen werden.
- Kommt es trotz einer ausgesprochenen Verwarnung weiterhin zu Regelverstößen, kann der Moderator die betreffenden Personen auf "moderiert" setzen. Das bedeutet, dass Nachrichten dieser Personen vor der Veröffentlichung auf der Mailingliste durch den Moderator freigegeben werden müssen. Diese Maßnahme ist auf eine Dauer von 4 Wochen begrenzt. Der Beginn der Nachrichtenmoderation ist der betreffenden Person 3 Tage vorab mitzuteilen (CC an Landesvorstand) und zu begründen.
- Sollte es innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehrfach nötig werden, Personen auf "moderiert" zu setzen, kann der Moderator die betreffenden Personen zunächst für die Dauer von vier Wochen von der Teilnahme an der Mailingliste sperren. Eine Umgehung der Sperre durch die betreffenden Personen, z. B. in Form von Neuanmeldung mit anderen E-Mail-Adressen, hat eine Verlängerung der Sperre um weitere vier Wochen zur Folge. Der Beginn der Sperre ist der betreffenden Person 3 Tage vorab mitzuteilen (CC an Landesvorstand) und zu begründen.
- Im Wiederholungsfall kann auf Antrag des Moderators und durch Beschluss des Landesvorstandes eine Sperre auf Dauer verhängt werden.
- Zwischen den einzelnen "Eskalationsstufen" der Moderation muss der Moderator mindestens 24 Stunden warten
7. Gegen eine vom Moderator verhängte Maßnahme (Nachrichtenmoderation oder Sperre) kann ein betroffenes Mitglied der PIRATEN Sachsen beim Landesvorstand Widerspruch einlegen.
8. In besonderen Fällen behält sich der Landesvorstand vor, einen von den oben genannten Regeln abweichenden Beschluss zu fassen.
- : Dietpunk, Michael Bauschke, Mark Neis, Andreas Roth
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- :
Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher:
LV-SN_2014_12_08_03
Antragstext: Der Landesvorstand Sachsen möge aufgrund gesetzlicher Zwänge folgende Ergänzung zur Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung beschließen.
Die Löschfrist für Daten in der Ständigen Mitgliederversammlung wird festgelegt auf fünf Jahre zum Jahresende nach Ende der Endabstimmungsphase eines Beschlusses.
- : Marcel Ritschel
- : Mark Neis
- :
Ergebnis: vertagt
Umsetzungsverantwortlicher: Marcel Ritschel
LV-SN_2014_12_08_04
Antragstext: Die LMV Görlitz hat dem LVor aufgetragen, bis spätestens Ende Februar eine entsprechende landesweite Veranstaltung einzuberufen. Der Landesvorstand soll daher beschließen, die folgende Ausschreibung zu veröffentlichen:
'Im Zeitraum 31.1. bis 1.3. soll ein zweitägiges Landesplenum stattfinden. Die bevorzugten Termine sind 31.1./1.2., 7./8.2., 21./22.2. oder 28.2./1.3. Die beiden Haupt-Themen sind "Wahlkampfanalyse" und "Wie weiter mit diesem LV?". Der Landesvorstand bittet hiermit um Bewerbungen der Untergliederungen zur Ausrichtung dieser Veranstaltung. Folgende Rahmenbedingungen sollten erfüllt werden: - Platz und Sitzplätze für mindestens 50 Teilnehmer - Mehrere Räume, in denen einzelne Gruppen arbeiten können - Max. 500€ Raummiete komplett - Ausreichende Internetversorgung (WLAN oder LAN) für Streaming und Teilnehmer - Erreichbarkeit per ÖPNV (auch sonntags) wäre sehr wünschenswert - Versorgung mit Getränken (Wasser, Kaffee, Mate, Bier) vor Ort möglich - Versorgung für Frühstück, Mitagessen, Abendessen vor Ort oder in erreichbarer Nähe - Schlafplätze vor Ort oder in erreichbarer Nähe zu bezahlbaren Preisen
Inhaltliche Vorbereitungen sind hier zu finden (und gerne zu ergänzen: https://lavosn.piratenpad.de/wmdLV
Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher: Mark Neis
LV-SN_2014_12_08_05
Antragstext: Der Landesvorstand beschließt 5.500€ nicht genutzte Mittel in den Haushaltsposten SN Zuschuss umzuplanen.
- : PhLo, Andreas Roth;Michael Bauschke, Mark Neis
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Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher: AnRo
LV-SN_2014_11_24_05
Antragstext: Der Landesvorstand Sachsen möge zur unverzüglichen Umsetzung beschließen: (modular)
1. Der Betrieb der SMV wird bis zum Vorliegen einer Vorabkontrolle der Datenschutzbeauftragten ausgesetzt.
Begründung: Da es sich um besonders schützenswerte Daten handelt (§ 3 Abs 9 BDSG), ist eine Vorabkontrolle VOR Inbetriebnahme gesetzlich vorgeschriebene Pflicht.
2. Die Veröffentlichung von Daten, auch mit Pseudonym oder anonym, wird sofort soweit bereits erfolgt rückgängig gemacht und weitere Abstimmungen und deren o.b. Veröffentlichung bis zur Klärung der Zulässigkeit der Veröffentlichung, der Speicherung und der Verarbeitung nicht durchgeführt.
Begründung: Eine SMV mit dem Innovations- und Zukunftscharakter wie die Unsere muss in jedem Fall die Möglichkeiten der informationellen Selbstbestimmung (Grundrecht) beinhalten und beachten. Eine Teilnahme erfolgt nicht grundsätzlich freiwillig, da ohne Teilnahme bereits bestehende Mitgliedsrechte eingeschränkt würden. Daher ist hier besondere Sorgfalt und Sensibilität erforderlich.
Bezug: Regelungen der SMV in unserer Satzung im § 8 des Landesverbandes und im Anhang zur Satzung GO SMV.
3. Die Regelungen zur Nutzung und zum Handling müssen in einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem Provider (hier FlexGuided) festgelegt werden. Diese bedarf der Schriftform. Bis zum Vorliegen dieses Vertrages sind keine Daten dort zu speichern, zu hinterlegen oder zur Übermittlung durch akkreditierte Mitglieder vorzunehmen.
Begründung: Die Regelungen in AGBs reichen in aller Regel nicht aus um die Forderungen einer solchen Vereinbarung an Inhalt und Form zu erfüllen.
LV-SN_2014_11_24_07
Antragstext: Der Vorstand möge beschließen, dass er während seiner gesamten Amtszeit
den Betrieb der Ständigen Mitgliederversammlung nach § 8 (8)
Landessatzung sicherstellt.
Begründung: Die immer wiederkehrenden Versuche, die Ständige Mitgliederversammlung zu delegitimieren, zu unterbrechen oder gar abzuschalten behindern die politische Arbeit nicht nur im gesamten Landesverband, sondern auch in den Untergliederungen, die ebenfalls die Ständige Mitgliederversammlung einsetzen oder demnächst einsetzen wollen, sowie die politische Arbeit der Stadträt*innen und Ortsbeirät*innen, für die die Willensbildung in der Ständigen Mitgliederversammlung ein wichtiger Bestandteil ihres parlamentarischen Alltags darstellt.
Die Zusicherung des Vorstands, den Betrieb auch weiterhin sicherzustellen, führt zudem zu einer zusätzlichen Motivation der Mitglieder, auch im kommenden Jahr ihre Mitgliedsbeiträge zu entrichten, um weiterhin jederzeit an der politischen Willensbildung innerhalb des Landesverbandes sowie den genannten Untergliederungen und Parlamenten
teilhaben zu können.