SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/selbstbestimmung

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Sexuelle Selbstbestimmung
FRAGE:

Welche Gesetzte, die die sexuelle Selbstbestimmung einschränken, würdest du gerne lockern? Würdest du welche verschärfen?

Jonas M.

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Impyer

Grundsätzlich ist mal jeder erwachsene Mensch für sich verantwortlich und was zwischen 2 Erwachsenen passiert geht den Staat nichts an. Wie das mit sexuellen Aktivitäten zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen in unserem Staat geregelt ist, das halte ich grundsätzlich mal nicht für verkehrt.

Zur Abschaffung des Paragraphen § 173 "Beischlaf zwischen Verwandten", bin ich sehr skeptisch. Es gibt in diesem Bereich zu große Abhänigkeiten zwischen den Personen, welche zu Zwangshandlungen führen. Damit ist eine freie Entscheidung meiner Meinung nach nur schwer möglich.

Martin Lorenz

Ich binn der meinung das zwei Erwagsne menschen das machen können was sie wollen.

Florian Bokor

Ich versteh' jetzt nicht was mit der Frage gemeint ist. Soweit ich das verstehe kann jeder erwachsene Mensch mit jedem anderen erwachsenen Menschen tun was sie wollen. Und das ist auch gut so. Was eingeschränkt ist sind sexuelle Handlungen mit Menschen die eben nicht selbst bestimmen können. Und das ist auch gut so.

Christian Hoffmann

Ich wäre dafür die Inzestdebatte in der Partei zu führen, ist jedoch nicht mein Kernanliegen.

Frank Umann

Wenn Menschen, die alt genug sind, freiwillig irgendetwas miteinander (oder alleine) treiben und dabei keine Dritten belästigen, so geht das den Staat nichts an.

Neismark

Die Sexualität zwischen Menschen ist zunächst einmal deren Privatangelegenheit, in die sich der Staat so wenig einmischen sollte, wie möglich. Ab welchem Alter man Jugendliche zu sexuell mündigen Bürgern erklärt (16 Jahre) ist geregelt und kann meines Erachtens auch so bleiben. Schwierig wird es, wenn es um den Sex zwischen Blutsverwandten geht. Einerseits gibt es hier Abhängigkeitsverhältnisse, andererseits liegt die Begründung für diese Straftatbestände - soweit ich als Laie das kenne - in der Gefahr von missgebildeten Nachkommen, die von engen Verwandten gezeugt werden. Ersteres ist nicht von der Hand zu weisen (obwohl das bei Geschwistern eher nachrangig sein dürfte), das zweite sollte heutzutage durch moderne Verhütungsmittel weitgehend ausgeschlossen sein. Bliebe noch der Sex mit Tieren, zu dem ich - mangels Hintergrundwissen oder Zahlen - keine Meinung habe.

Carolin Mahn-Gauseweg

Ich bin auf dem Gebiet nicht bewandert. Generell halte ich es mit der Maxime, dass jeder tun kann, was er mag (und mit wem), solange es niemandem schadet.
Richtig finde ich, wie Mark sagt, dass es eine feste, definierte Altersuntergrenze gibt. Was danach kommt, sollte jedem selbst überlassen sein.
Wenn es um Inzest/Inzestverbot geht, bin ich ob der bisher gebrachten Argumente (Abhängigkeitsverhältnisse) allerdings skeptisch. Zu Zeiten starker Familienverbände war das sicherlich ein Thema. Mittlerweile ist Abhängigkeit aber nicht zwingend (und in abnehmender Zahl) an verwandtschaftliche Beziehungen geknüpft. Die gesetzlich induzierte Vermeidung behinderter Kinder aus Inzestverbindungen sehe ich vom Kern her als durchaus sinnig an, weiß aber nicht, ob das Mittel dazu wirklich geeignet ist.
Zugegebenermaßen fühlt sich Sex zwischen nahen Verwandten für mich irgendwie "unpassend" an, aber ich sehe keine Basis, auf der man es per se verbieten sollte.

Matthias Fitzke

Bis auf den Inzestparagraphen kenne ich derzeit keine Vorschrift, die die sexuelle Selbstbestimmung beinträchtigt. Wenn wir über Sinn und Unsinn dieser Vorschrift hier debatieren würden, hätten wir sehr schnell die Grenzen aller möglichen Wertvorstellungen erreicht. Ich habe zu diesem Thema keine abschließende Meinung und nehme an Diskussionen darüber gerne teil.