SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/OrganspendenEinwilligung
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Christian Hoffmann
Ich wäre dafür es umgekehrt zu machen und sich als Nicht-Spender eintragen lassen zu können. Was soll man mit den Organen, wenn man tot ist?
Impyer 08:47, 6. Dez. 2012 (CET)
Die Frage ist etwas ungünstig gestellt, aber ich versuche Sie zu beantworten:
Ich bin für den mündigen Bürger, jeder sollte selbst die Entscheidung treffen.
Wir sind in der Netzpolitik für die Opt-In Lösung und nicht die Opt-Out Lösung.
Aus diesem Grund vertrete ich diese Sichtweise auch bei der Organspende.
Also nur mit Einwilligung des Menschen, können seine Organ verwendet werden.
Die Politik hat für die Notwendigkeit zu werben und den Bürger davon zu überzeugen. Es ist die Pflicht guter Politik.
Frank Umann
Ich hoffe zunächst einmal, dass die Aktion der Krankenkassen, jeden zu fragen, erfolgreich ist und wir dann genügend Organe haben.
Sollte dies aber trotz entsprechender Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit nicht ausreichen, dann sollten Organe entnommen werden dürfen, falls kein aktiver Widerspruch vorliegt. Natürlich muss über die Widerspruchsmöglichkeiten aktiv aufgeklärt werden.
Thomas Walter
Klares Nein.
Wenn der Mensch sich zu Lebzeiten entscheidet, muss dies sowohl im Positiven wie im Negativen bindend sein, d.h. die Erben oder Angehörigen dürfen sich über den tatsächlich geäußerten Willen des Menschen nicht hinwegsetzen.
Es ist aber zulässig unsere Rechtsordnung so zu gestalten, dass im Falle fehlender lebzeitiger Artikulation, die Angehörigen unmittelbar nach dem Tod zu einer Einwilligung sich entschließen dürfen. Da der Mensch diesen Umstand kennt, kann er sich auch darauf einrichten, also z.B. eine eigene lebzeitige und die Erben bzw. Angehörigen bindende Erklärung abgeben.
Neismark
Sollen Organspenden nur mit einer Einwilligung vor dem Tod stattfinden?
Nein.