SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/BGEPrivatinsolvenzenHäftlinge

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FRAGE
Sollen auch Privatinsolvenzen oder Häftlinge ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten? Michael Matschie

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Florian Bokor

Äh. Moment. Lass mich das mal im Begriff nachschlagen. Bedingungsloses Grundeinkommen. Wenn wir da jetzt Gruppen von ausschließen (welche auch immer) dann ist's doch nicht mehr bedingungslos weil ja Bedingung wäre, dass mensch nicht einer der ausgeschlossenen Gruppen angehört.

Außerdem find' ich's scheiße wie hier Menschen die in Privatinsolvenz sind mit Strafgefangenen auf eine Stufe gestellt werden.

Christian Hoffmann

Spontan würde ich sagen, bei Privatinsolvenzen ja, bei Häftlingen abzüglich ihrer Unterbringungskosten. Aber bis zum BGE ist es noch ein Weilchen.

Frank Umann

Jeder bekommt das BGE.

Aber:

Soweit in Menschen in Privatinsolvenz mit ihren Gesamteinkünften über der Pfändungsgrenze liegen, wird der darüber liegende Teil an die Gläubiger verteilt.

Die Opfer von Strafgefangenen gehen meist leer aus. Das BGE wird also zu deren Entschädigung sowie für die Haftkosten herangezogen.

Voltaire07

Warum sollen da Ausnahmen gelten?

Insolvenzverwalter, bzw Justiz verrechnen auch mit BGE. Wieso sollte das anders sein?

Impyer 07:33, 6. Dez. 2012 (CET)

Sollen auch Privatinsolvenzen oder Häftlinge ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten?

Ja,

- bei Häftlingen werden die Kosten für die Unterbringung abgezogen, es gibt schon Heute Haftgelder, welche für die Resozialisierung bei Entlassung angespart werden

- bei Privatinsolvenzen sollte auch ein Abzahlplan für die Schulden möglich sein und wie bisher die 7 Jahre-Regel gelten

Thomas Walter

BGE ist dazu gedacht, dem Menschen eine soziale Teilhabe in unserer Gesellschaft zu ermöglichen, wenn auch nicht auf hohem Niveau. Insolventen Personen ist dies ebenso zu gewähren, wie einem Strafgefangenem. Aber da gibt es in der Ausgestaltung notwendig zu treffende Unterscheidungen, wobei ich davon ausgehe, dass das BGE wohl kaum über Pfändungsfreigrenzen sich belaufen kann. Also wird der insolvente Mensch das BGE erhalten und muss erst einmal davon Essen, Miete und sonstiges Notwendige bezahlen. Mehrverdienst geht an die Gläubiger. Der Strafgefangene hat bereits Kost und Logie frei, das macht schon viel aus. Das bedeutet, dass ohnehin nur ein kleinerer Teil an Barmitteln einem Strafgefangenen zur Verfügung gestellt werden kann. Aber dass er einen frei verfügbaren Barmittelanteil erhält, ist zur Resozialisierung, aber auch für ein menschenwürdiges Dasein -auch in diesem besonderen Gewaltverhältnis- unverzichtbar. Insoweit ist die Antwort auf die pauschale Fragestellung zu differenzieren.

Neismark

Sollen auch Privatinsolvenzen oder Häftlinge ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten?

Es geht hier um ein grundsätzliches Menschenrecht: Ein würdiges Leben. Natürlich sollen das alle erhalten, bedingungslos. Sagt das nichts schon der Begriff?

Carolin Mahn-Gauseweg

Es heißt "bedingsloses" Grundeinkommen. Damit dürfte diese Frage auch beantwortet sein.

Matthias Fitzke

BGE für alle!

Bei Strafgefangen wird die Unterkunft und Verpflegung bereits zwangsweise vom Staat gestellt, mit der Folge, dass diese auch zu begleichen wären. Nun wird es einem Strafgefangenen kaum möglich sein, diese Kosten in Höhe von durchschnittlich 3.000 EUR monatlich zu begleichen. Von daher muss überlegt werden, in welcher Höhe einem Strafgefangenen ein Restbetrag des BGE zu belassen ist. Die Höhe muss mindestens einem Taschengeld entsprechen.