SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 006

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-006

Einreichungsdatum

2012/7/13 21:23:32 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Einführung von Mandatsabgaben 10/15

Antragsteller

JanNiklasFingerle

Antragsart

Satzungsänderung

Konkurrierende Anträge (unverbindliche Angabe)

Identisch, aber mit anderen Prozentzahlen:

Antragsgruppe

Abschnitt B: Finanzordnung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung den "Abschnitt B: Finanzordnung" wie folgt neu zu fassen:

Abschnitt B: Finanzordnung

§1 - Anwendung der Bundesfinanzordnung

(1) Die Finanzordnung der Bundessatzung findet entsprechend Anwendung, ergänzt um die Regelungen dieser Landesfinanzordnung.

(2) Falls sich die Regelungen der Finanzordnung der Bundessatzung und der Landesfinanzordnung widersprechen, gilt die Finanzordnung der Bundessatzung.

§2 - Verfügungsberechtigung

(1) Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner GO (siehe Abschnitt A, §10(8)10.)

§3 - Mandatsabgabe

(1) Mitglieder des Landesverbands Saarland, die ein öffentliches Mandat oder Wahlamt aufgrund eines Wahlvorschlags der Piratenpartei bekleiden ("Mandatsträger"), sollen eine Mandatsabgabe leisten. Diese beträgt 10% der Brutto-Abgeordnetenentschädigung bis zu einem Monatsbetrag von 5000€ sowie 15% der Brutto-Abgeordnetenentschädigung für darüber hinausgehende Beträge. Darüber hinaus kann der Mandatsträger jederzeit Spenden oder erhöhte Beiträge im Sinne der Bundessatzung leisten.

(2) Gliederungen des Landesverbands Saarland erheben keine separate Mandatsabgabe.

(3) Die Mandatsabgaben sind jeweils innerhalb zweier Monate nach Auszahlung der Abgeordnetenentschädigung zu leisten.

(4) Die Mandatsabgabe ist an den Landesverband zu entrichtet. Die Mandatsabgaben werden analog zu Mitgliedsbeiträgen auf die Gliederungsebenen verteilt. Für Gliederungen des Landesverbands Saarland erfolgt die Aufteilung unter den Gliederungen einer Ebene nicht anhand der Mitgliedschaft des Mandatsträgers. Stattdessen wird die Hälfte des dieser Gliederungsebene zustehenden Betrags zu gleichen Teilen auf alle Gliederungen der Ebene, die andere Hälfte anteilig anhand der Mitgliederzahlen der jeweiligen Gliederung zum Jahresende des vergangenen Jahres verteilt. Besteht eine Gliederung nicht, so fällt der ihr zustehende Betrag der nächsthöheren Gliederung zu.

(5) Die Zahlung von Mandatsabgaben in der in Absatz (1) genannten Höhe ist uneingeschränkt veröffentlichungspflichtig. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens zum Abschluss des Geschäftsjahres durch den Landesverband.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Abschnitt B: Finanzordnung

Die Finanzordnung der Bundessatzung findet entsprechend Anwendung. Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner GO (siehe Abschnitt A, §10(8)10.)

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Die Piratenpartei benötigt Geld, und im parlamentarischen System, wie es derzeit in Deutschland organisiert ist, gehören Mandatsabgaben dazu.

Antragsfabrik

SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag_2012.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung_Entwurf_001

Datum der letzten Änderung

13.07.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht