SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag Saarland 2012.3.

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Antragstitel

Einführung von Mandatsabgaben

Antragsteller

JanNiklasFingerle

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung den "Abschnitt B: Finanzordnung" wie folgt neu zu fassen:

Abschnitt B: Finanzordnung

§1 - Anwendung der Bundesfinanzordnung

(1) Die Finanzordnung der Bundessatzung findet entsprechend Anwendung, ergänzt um die Regelungen dieser Landesfinanzordnung.

(2) Falls sich die Regelungen der Finanzordnung der Bundessatzung und der Landesfinanzordnung widersprechen, gilt die Finanzordnung der Bundessatzung.

§2 - Verfügungsberechtigung

(1) Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner GO (siehe Abschnitt A, §10(8)10.)

§3 - Mandatsabgabe

(1) Mitglieder des Landesverbands Saarland, die ein öffentliches Mandat oder Wahlamt aufgrund eines Wahlvorschlags der Piratenpartei bekleiden ("Mandatsträger"), sollen eine Mandatsabgabe leisten. Diese beträgt 5% der Brutto-Abgeordnetenentschädigung bis zu einem Monatsbetrag von 5000€ sowie 10% der Brutto-Abgeordnetenentschädigung für darüber hinausgehende Beträge. Darüber hinaus kann der Mandatsträger jederzeit Spenden oder erhöhte Beiträge im Sinne der Bundessatzung leisten.

Alternativen, die ich konkurrierend stelle: 5%/15% - 10%/15% - 10%/20%

(2) Gliederungen des Landesverbands Saarland erheben keine separate Mandatsabgabe.

(3) Die Mandatsabgaben sind jeweils innerhalb zweier Monate nach Auszahlung der Abgeordnetenentschädigung zu leisten.

(4) Die Mandatsabgabe ist an den Landesverband zu entrichtet. Die Mandatsabgaben werden analog zu Mitgliedsbeiträgen auf die Gliederungsebenen verteilt. Für Gliederungen des Landesverbands Saarland erfolgt die Aufteilung unter den Gliederungen einer Ebene nicht anhand der Mitgliedschaft des Mandatsträgers. Stattdessen wird die Hälfte des dieser Gliederungsebene zustehenden Betrags zu gleichen Teilen auf alle Gliederungen der Ebene, die andere Hälfte anteilig anhand der Mitgliederzahlen der jeweiligen Gliederung zum Jahresende des vergangenen Jahres verteilt. Besteht eine Gliederung nicht, so fällt der ihr zustehende Betrag der nächsthöheren Gliederung zu.

(5) Die Zahlung von Mandatsabgaben in der in Absatz (1) genannten Höhe ist uneingeschränkt veröffentlichungspflichtig. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens zum Abschluss des Geschäftsjahres durch den Landesverband.

Aktuelle Fassung

Abschnitt B: Finanzordnung

Die Finanzordnung der Bundessatzung findet entsprechend Anwendung. Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner GO (siehe Abschnitt A, §10(8)10.)

Neue Fassung

s.o.

Antragsbegründung

Die Piratenpartei benötigt Geld, und im parlamentarischen System, wie es derzeit in Deutschland organisiert ist, gehören Mandatsabgaben dazu.

Datum der letzten Änderung

13.07.2012


Änderungen

  • Der Antrag ist in der aktuellen Form mit den vier Prozentzahlvarianten eingereicht. JanNiklasFingerle 23:31, 13. Jul. 2012 (CEST)
  • Konkurrierende Prozentzahlen
  • Neue Verteilung auf KVs/OVs
  • Änderungen aus der Diskussion am BarCamp aufgenommen.

Anregungen

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Diskussion

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Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Rhc 12:10, 6. Jun. 2012 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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