SL:Kreisverbände/Saarpfalz/Geschäftsordnung Vorstand
Inhaltsverzeichnis
§1 - Vorstandssitzungen
- (1) Zu den Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail oder telefonisch eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit der vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
- (2) Die Setzung von Abgabefristen für Eingaben zu Themen ist möglich.
- (3)Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet. Die Tagesordnung umfasst die Festlegung des Datums für die nächste Sitzung. Änderungen sind 7 Tage vorher telefonisch oder per E-Mail abzustimmen.
Anträge an die Vorstandssitzung
- (1) Anträge an eine Vorstandssitzung des Kreisverbandes werden an den Kreisverband (hier MailTo-link hin) gerichtet und sollten auf der nächsten Sitzung behndelt werden.
- (2) Nichtbehandlung von Anträgen muss vom Vorstand begründet und protokolliert werden.
Durchführung einer Vorstandssitzung
- a) Form:
Die Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Sitzungen können persönlich oder fernmündlich sein. Rein virtuelle Sitzungen (IRC) sind nicht zulässig.
- b) Sitzungsleitung:
Der Vorsitzende hat im Normalfall die Sitzungsleitung. Sie kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder an ein anderes Parteimitglied abgegeben werden.
- c) Rederecht:
Gästen kann von der Sitzungsleitung Rederecht erteilt oder entzogen werden. Eine Verweigerung des Rederechts ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss begründet werden.
- d) Öffentlichkeitsauschluss
Auf begründeten Antrag kann die Öffentlichkeit zu Teilen der Sitzung ausgeschlossen werden.
- e) Beschlussfähigkeit
Eine Vorstandssitzung ist mit der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
Leitung der Vorstandssitzungen
- (1) Zu Beginn der Sitzung wird von den anwesenden Vorstandsmitgliedern ein Sitzungsleiter bestimmt.
Abstimmungen
- (1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes.
- (2) Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.
- (3) Umlaufentscheide sind per E-Mail zulässig.
Protokollführung
- (1)Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt.
- (2) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Umlaufentscheide, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungverlaufes enthalten.
- (3)Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Parteimitgliedern ein Protokollant bestimmt.
- (4)Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
- (5) Das Protokoll ist bis spätestens eine Woche nach der Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen und über die Kreismailingliste bekannt zu machen.
§2 Kassen- und Kontoführung
- (1) Die Kassenführung wird durch den Landesverband übernommen.
- (2) Ausgaben über 100 Euro müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden.
§3 Mitgliederverwaltung und deren Zugriff und Sicherung
- (1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.
- (2) Diese werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
- (3) Der übergeordnete Verband kann per Beschluss Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
- (4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
- (5) Jeder Zugriffberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Diese umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
- (6) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
- (7) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§4 Vertretung des Vorstandes
- (1) Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder zwei Vorstandsmitglieder.
§5 Aufgabenverteilung
- Vorsitzender/Stellvertreter:
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Jahresberichte, Dokumentation
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Führung der laufenden Geschäfte, Personalfragen
- Schatzmeister:
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Zuschüsse und Spendenwesen
- Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordnetetn Gebietsverbänden
- Beisitzer:
- Protokolle
- Koordination von Aktionen, wie z.B.:
- Infostammtische,
- Flyeraktionen,
- Unterschriftensammeln,
- sonstige Aktivitäten
Delegieren von Aufgaben
1. Vorstandsmitglieder können alle Aufgaben an Parteimitglieder delegieren.
Beschlossen am 06.03.2012