SL:Kreisverbände/Saarpfalz/Geschäftsordnung Vorstand

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§1 - Vorstandssitzungen

(1) Zu den Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail oder telefonisch eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit der vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
(2) Die Setzung von Abgabefristen für Eingaben zu Themen ist möglich.
(3)Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet. Die Tagesordnung umfasst die Festlegung des Datums für die nächste Sitzung. Änderungen sind 7 Tage vorher telefonisch oder per E-Mail abzustimmen.

Anträge an die Vorstandssitzung

(1) Anträge an eine Vorstandssitzung des Kreisverbandes werden an den Kreisverband (hier MailTo-link hin) gerichtet und sollten auf der nächsten Sitzung behndelt werden.
(2) Nichtbehandlung von Anträgen muss vom Vorstand begründet und protokolliert werden.

Durchführung einer Vorstandssitzung

a) Form:

Die Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Sitzungen können persönlich oder fernmündlich sein. Rein virtuelle Sitzungen (IRC) sind nicht zulässig.

b) Sitzungsleitung:

Der Vorsitzende hat im Normalfall die Sitzungsleitung. Sie kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder an ein anderes Parteimitglied abgegeben werden.

c) Rederecht:

Gästen kann von der Sitzungsleitung Rederecht erteilt oder entzogen werden. Eine Verweigerung des Rederechts ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss begründet werden.

d) Öffentlichkeitsauschluss

Auf begründeten Antrag kann die Öffentlichkeit zu Teilen der Sitzung ausgeschlossen werden.

e) Beschlussfähigkeit

Eine Vorstandssitzung ist mit der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.

Leitung der Vorstandssitzungen

(1) Zu Beginn der Sitzung wird von den anwesenden Vorstandsmitgliedern ein Sitzungsleiter bestimmt.

Abstimmungen

(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes.
(2) Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.
(3) Umlaufentscheide sind per E-Mail zulässig.

Protokollführung

(1)Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt.
(2) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Umlaufentscheide, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungverlaufes enthalten.
(3)Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Parteimitgliedern ein Protokollant bestimmt.
(4)Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
(5) Das Protokoll ist bis spätestens eine Woche nach der Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen und über die Kreismailingliste bekannt zu machen.

§2 Kassen- und Kontoführung

(1) Die Kassenführung wird durch den Landesverband übernommen.
(2) Ausgaben über 100 Euro müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden.

§3 Mitgliederverwaltung und deren Zugriff und Sicherung

(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.
(2) Diese werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
(3) Der übergeordnete Verband kann per Beschluss Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
(4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
(5) Jeder Zugriffberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Diese umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
(6) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
(7) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§4 Vertretung des Vorstandes

(1) Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder zwei Vorstandsmitglieder.

§5 Aufgabenverteilung

Vorsitzender/Stellvertreter:
Planung des Jahresprogramms des Vorstands
Einberufung der Mitgliederversammlung
Jahresberichte, Dokumentation
Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
Führung der laufenden Geschäfte, Personalfragen
Schatzmeister:
Behördliche Kontakte und Genehmigungen
Zuschüsse und Spendenwesen
Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordnetetn Gebietsverbänden
Beisitzer:
Protokolle
Koordination von Aktionen, wie z.B.:
Infostammtische,
Flyeraktionen,
Unterschriftensammeln,
sonstige Aktivitäten

Delegieren von Aufgaben

1. Vorstandsmitglieder können alle Aufgaben an Parteimitglieder delegieren.

Beschlossen am 06.03.2012