SH Diskussion:LPT2013.1/Anträge/P0302 In Integrationsklassen sollte immer eine zweite Lehrkraft sein
Antrag formal ok - LPT muss entscheiden, ob die Forderung so in das Grundsatzprogramm soll, oder ab die Forderung für das Grundsatzprogramm zu speziell ist. Sind die Begriffe korrekt definiert? Für die AK: Michael Kröger 21:20, 21. Jan. 2013 (CET)
Ich teile das Anliegen würde aber um eine andere = weniger stigmatisierende Wortwahl bitten.
Z.B.
"Deshalb sollte grundsätzlich in Integrationsklassen, also Klassen in denen auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung beschult werden, eine zweite Lehrkraft in allen Schulstunden unterrichten (Doppelbesetzung)."
Christin 29.01.2013
Habe ich mit einfließen lassen. Danke für die Anregung, LehrerRobert