SH:Vorstand/Beschlussanträge/2012-08-28/01

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Überarbeitung des Antrages auf Mitgliedschaft in der Partei.

NR: 2012-08-28/01 mit Formular bearbeiten
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Antragsteller
OPi Pensive - Cord Böge
Text
Es wird beantragt den Ablauf der Aufnahme eines Neumitgliedes wie folgt zu ändern. Nach einem Antrag durch den Bewerber erfolgt eine bedingte Bestätigung des Antrages durch den Vorstand mit dem Hinweis, dass die Mitgliedschaft erst nach dem Eingang der ersten Beitragszahlung Gültigkeit erlangt. In der Bestätigung werden sowohl die ausstehende Beitragshöhe als auch die Kontodaten nebst entsprechendem Buchungsvermerk bekanntgegeben. Für den Beitragseingang ist eine Frist von 4 Wochen einzuräumen, danach wird der Beschluss ungültig. Nach der Bezahlung des ausstehendem Beitrags erfolgt die Begrüßung als Mitglied. Eine Ablehnung kann wie bisher sofort erfolgen.
Begründung
Die Gesetzeslage macht es der Partei sehr schwer nicht zahlungswillige Mitglieder wieder los zu werden. Zudem verursachen diese Vorgänge unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand. Durch die Neureglung wird zukünftig erreicht, das solche Personen nicht erst Mitglied werden. Zudem wird das Missverständnis, das der Erstbeitrag überwiesen werden muss und nicht abgebucht wird zu keinen Problemen mehr. Eine Satzungsänderung ist meiner Meinung nach nicht erforderlich, da der Vorstand seinen Beschluss den Antragsteller/in zum Mitglied zu machen, durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages bedingt. Wird diese Bedingung erfüllt, so erlangt der Beschlusses über die Aufnahme Gültigkeit. Somit wird jetzt dem Antragsteller erst seine Mitgliedschaft bekanntgegeben, nachdem sein Mitgliedsbeitrag eingegangen ist. Eine Verankerung des Ablaufes sollte aber in der GO der Vorstandes erfolgen.
Ergebnis
abgelehnt (2012-08-29)
Dafür
-
Dagegen
Sven, FrankW, Stefan, Heiko, Michael, Torsten, Marcel, FrankB
Enthaltung
-