SH:LPT2023.1/Anträge/WP0034 Streichung von Gesundheitsgefährdungsirrglaube
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2023.1.
Es wird beantragt, im Wahlprogramm an der Stelle 9.7 "Der Netzausbau missfällt vielen Menschen allerdings ebenso wie der Ausbau der Windenergie. Kaum eine Gemeinde will akzeptieren, dass in unmittelbarer Nähe ihrer Siedlungen neue Strommasten errichtet werden. Wir fordern daher weiterhin, dass neue Leitungen nur unter der Erde und mit großzügigem Sicherheitsabstand zu Wohnhäusern verlegt werden. Zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden (z.B. Leukämie bei Kindern) ist dafür Sorge zu tragen, dass der maximale Effektivwert der magnetischen Flussdichte in bewohnten Gebäuden einen Wert von 1 Mikrotesla nicht überschreitet. In der Schweiz gilt dieser Grenzwert bereits heute. " zu streichen. Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Die Begründung stammt aus einer veralten Studie und sollte nicht indem Wahlprogramm verwendet werden. Energie veruracht abegsehen von atomstrahlung kein Krebs.
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>