SH:LPT2015.2/Anträge/X110 - Reform der Erbschaftssteuer

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.2.

Antrag Nummer X110 an den Landesparteitag 2015.2.
Beantragt von
Torge
Titel 
Reform der Erbschaftssteuer
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich für eine Reform der Erbschaftsteuer ein. Ziel ist es, das Erbschaftssteuer- und Schenkungsrecht zu vereinfachen. Der Steuersatz soll auf 4% massiv verringert werden, und im Gegenzug sollen Ausnahmeregelungen gestrichen werden.



Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt. Das Gericht rügt die Ungleichbehandlung, dass besonders großen Unternehmen im Erbschaftsfall häufig die Steuer erlassen wird. Der Grund für diese ganzen Ausnahmen liegt darin, dass bei größeren Erbschaften Steuern von bis zu 50% gezahlt werden müssen. Im Falle einer Unternehmensnachfolge ist es gewissermaßen unmöglich, die Steuer auf den Unternehmenswert zu zahlen.Deswegen gibt es viele Ausnahmeregelungen und somit Ungleichbehandlungen, die das Verfassungsgericht rügt. Eine deutliche Herabsetzung der Erbschaftsteuer bei gleichzeitigem Wegfall von Ausnahmen führt zu einer deutlichen Vereinfachung des Erbschaftsteuerrechtes. Gleichzeitig werden auch 'kleinere Erben' entlastet, während 'größere Erben' sich nicht in Ausnahmeregelungen retten können.


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