SH:LPT2015.2/Anträge/X110 - Reform der Erbschaftssteuer
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.2.
Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich für eine Reform der Erbschaftsteuer ein. Ziel ist es, das Erbschaftssteuer- und Schenkungsrecht zu vereinfachen. Der Steuersatz soll auf 4% massiv verringert werden, und im Gegenzug sollen Ausnahmeregelungen gestrichen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt. Das Gericht rügt die Ungleichbehandlung, dass besonders großen Unternehmen im Erbschaftsfall häufig die Steuer erlassen wird. Der Grund für diese ganzen Ausnahmen liegt darin, dass bei größeren Erbschaften Steuern von bis zu 50% gezahlt werden müssen. Im Falle einer Unternehmensnachfolge ist es gewissermaßen unmöglich, die Steuer auf den Unternehmenswert zu zahlen.Deswegen gibt es viele Ausnahmeregelungen und somit Ungleichbehandlungen, die das Verfassungsgericht rügt. Eine deutliche Herabsetzung der Erbschaftsteuer bei gleichzeitigem Wegfall von Ausnahmen führt zu einer deutlichen Vereinfachung des Erbschaftsteuerrechtes. Gleichzeitig werden auch 'kleinere Erben' entlastet, während 'größere Erben' sich nicht in Ausnahmeregelungen retten können.
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