SH:LPT2015.2/Anträge/X080 - Online-Sprechstunden zwischen Arzt und Patient fördern

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.2.

Antrag Nummer X080 an den Landesparteitag 2015.2.
Beantragt von
Silberrücken
Titel 
Online-Sprechstunden zwischen Arzt und Patient fördern
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die sehr ungleichmäßige ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein benachteiligt insbesondere die Menschen, die außerhalb der Städte leben. Sie müssen oft weite Wege zum Arzt zurücklegen und können sich dafür selten einer guten Verkehrsinfrastruktur bedienen. Lange Wartezeiten in überfüllten Wartezimmern – nicht nur bei Fachärzten – stehen oft völlig außer Verhältnis zur tatsächlichen medizinischen Behandlung. Follow-Ups, Überweisungen zu anderen Ärzten und/oder Rezeptfortschreibungen bedürfen in Zeiten, in denen problemlos visuell und akustisch digital kommuniziert werden kann, nicht der körperlichen Anwesenheit der Menschen in der Praxis des sie jeweils behandelnden Arztes.

Die Piratenpartei setzt sich deshalb für die Einführung von Videosprechstunden ein, die mittels dafür einzurichtender höchster Datensicherheit entsprechender Plattformen das Arzt-Patienten-Gespräch visuell und akustisch im Rahmen des geltenden Rechts ermöglichen. Das geltende Recht sieht vor, dass solche Videosprechstunden erst möglich sind, wenn sich Arzt und Patient tatsächlich mindestens einmal zuvor anlässlich einer ärztlichen Behandlung begegnet sind.

Solche Online-Sprechstunden gibt es bereits in Schleswig-Holstein und sie haben sich bewährt.



Begründung

Die Begründung ergibt sich weitestgehend aus dem Antragstext. Seit dem 1. September 2015 hat das gemeinsame Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse (TKK) mit Hautärzten und der Lübecker Firma Patientus, die die Software entwickelt hat und die Plattform bereit stellt, begonnen. Mehr dazu ist der Pressemitteilung der TKK vom 24.08.2015 ( http://www.tk.de/tk/pressemitteilungen/gesundheit-und-service/745704 ) zu entnehmen.

Strittig ist allein die Vergütung solcher Sprechstundenleistungen für die Ärzte und Ärztinnen. Für eine telefonische Beratung erhalten die Ärzte und Ärztinnen derzeit nach Kenntnis des Antragstellers 9,- Euro. Wegen des erhöhten Aufwandes ist eine höhere Vergütung für telemedizinische Leistungen natürlich gerechtfertigt.

Bislang bietet keine andere Firma in Deutschland eine derartige Software und Plattform in Deutschland an. Allein deshalb hat der Antragssteller diese Firma und das o.a. Projekt hier in die Antragsbegründung eingeführt.


Diskussion
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