SH:LPT2015.2/Anträge/X050 - Internet ist Menschenrecht - auch im Strafvollzug

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.2.

Antrag Nummer X050 an den Landesparteitag 2015.2.
Beantragt von
Silberrücken
Titel 
Internet ist Menschenrecht - auch im Strafvollzug
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Strafgefangenen der Zugang zum Internet ermöglicht wird.



Begründung

Die digitale Teilhabe durch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, ist spätestens seit dem Bericht des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit, Frank La Rue, vom 16. Mai 2011 ein Menschenrecht. Die Beschränkung dieses Rechts ist nur aufgrund des Artikels 19, Absatz 3 des UN-Zivilpaktes zulässig, wenn wichtige Gründe wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung es nötig machen. Beschränkung ist jedoch etwas anderes, als die bürgerlichen und politischen Rechte zu Informationen vollständig zu verhindern, wie dies in deutschen Justizvollzugsanstalten grundsätzlich geschieht.

Ein in diesem Sinne beschränkter Zugang ist schon heute mittels entsprechender Hard- und Software für Gefangene möglich. Beispiele dafür gibt es weltweit und auch in Deutschland. Verwendet werden dafür unterschiedliche Verfahren, um so viel digitale Teilhabe und Information wie möglich mit den natürlich zu beachtenden Sicherheitsaspekten kompatibel zu machen.

Neben der Gewährleistung des o.a. Menschenrechtes fördert die so ermöglichte digitale Teilhabe die Resozialisierung und unterstützt auch den familiengerechten Strafvollzug. Dies ist unter den Fachleuten des Strafvollzuges (JVA-Leiterinnen, Psychologinnen, Sozialpädagoginnen und Bewährungshelferinnen) unbestritten. Dies wurde zuletzt so während der Fachtagung "Soziale Strafrechtspflege im Zeitalter des Internets" im Landeshaus am 17.11.2014 bestätigt ( http://www.soziale-strafrechtspflege.de/fachtagung/257-24-fachtagung-soziale-strafrechtspflege-im-zeitalter-des-internets.html )

Bedenken wegen für den Staat entstehender Kosten dadurch, die beispielsweise im Widerspruch zur Schuldenbremse stehen, greifen derzeit nicht, weil alle aktuell angebotenen Systeme kostenlos installiert werden. Die Finanzierung der Systeme erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte.


Diskussion
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