SH:LPT2015.2/Anträge/S203 - GOÄ: Wahlleiter

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.2.

Antrag Nummer S203 an den Landesparteitag 2015.2.
Beantragt von
HenningLange
Titel 
GOÄ: Wahlleiter
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
GO: Wahlleiter

Antragstext

Es wird beantragt, in der Geschäftsordnung unter „Versammlungsämter“ den Abschnitt „Wahlleiter“ wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung:

1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von geheimen Wahlen einen Wahlleiter. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.

4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist.

Neue Fassung:

1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von geheimen Wahlen einen Wahlleiter. Wird der Parteitag als dezentraler Parteitag durchgeführt, wird für jeden Versammlungsort von den dort stimmberechtigten Mitgliedern ein lokaler Wahlleiter gewählt. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.

4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist. Bei dezentralen Parteitagen ist für jeden Versammlungsort ein entsprechendes Wahlprotokoll anzufertigen.

Begründung



Diskussion
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