SH:LPT2015.2/Anträge/S120 - Auflösung des LV - Anpassung an Bundessatzung
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.2.
Der Landesparteitag möge beschließen: § 12 wird wie folgt neu gefasst: „§ 12 Auflösung und Verschmelzung (1) Die Auflösung oder Verschmelzung erfolgt entsprechend der Bundessatzung. (2) Beschlüsse über die Auflösung und Verschmelzung des Landesverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesparteitages.“ Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
§ 13 Absatz 5 Bundessatzung schreibt vor, dass die Landessatzungen explizit eine Regelung zur Zustimmung des Bundesparteitages im Falle von Auflösungen und Verschmelzungen erfordern. Diese kann zwar implizit bereits als in dem Verweis auf die Bundessatzung enthalten angesehen werden. Durch diese Änderung wird jedoch ohne Zweifel den Anforderungen nachgekommen.
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