Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2014.2.
- Antrag Nummer S003.a an den Landesparteitag 2014.2.
- Beantragt von
- Uli
- Titel
- Wiederaufnahme von ehemaligen Mitgliedern
- Empfehlung der Antragskommission
- Formal OK
- Hinweise der Antragskommission
-
- betrifft Abschnitt/Kapitel
- §3 Abs. 4
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen,
An § 3 der Landessatzung wird ein neuer Absatz 4 angefügt:
Neue Fassung:
(4) Über die Aufnahme von Personen, welche in der Vergangenheit Mitglied der Piratenpartei Deutschland waren und die Mitgliedschaft durch Nichtzahlung der Beiträge oder Austrittserklärung beendet haben, entscheidet der Landesvorstand. Liegt die Beendigung der Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des erneuten Mitgliedsantrages weniger als 24 Monate zurück, entscheidet der Landesparteitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Abweichende Regelungen nachgeordneter Gliederungen sind unwirksam. § 3 Absatz 2 S. 2,3 der Bundessatzung bleiben unberührt.
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Begründung
- Diskussion
- Diskussionsseite
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