SH:LPT2012.3/Anträge/S092 Änderung der Einladungsform zu LPT

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer S092 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
HKLS (Antrag für den nächsten LPT)
Titel 
Änderung der Einladungsform zu Landesparteitagen
Empfehlung der Antragskommission
formaler Mangel (zu spät eingereicht)
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9b Abs. 2 Landesparteitag

Antragstext

Es wird beantragt, in der Landessatzung § 9b Abs. 2 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

§ 9b Abs. 2: Landesparteitag

2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher ein. Über die Form der Einladung entscheidet das Mitglied (Brief, Fax oder E-Mail). Wenn das Mitglied keine Form wählt, wird eine Einladung per Brief gesendet. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Neue Fassung:

§ 9b ABs. 2 Landesparteitag

Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt alle Mitglieder mindestens vier Wochen vorher öffentlich auf der Homepage des Landesverbandes ein. Zusätzlich wird jedes Mitglied in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) fristgerecht eingeladen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung

Die Anklickmöglichkeit auf dem Mitgliedsantrag „Die Einladung zu Parteitagen, Mitgliederversammlungen usw. des Bundes- oder Landesverbandes kann per Email erfolgen“ wird nicht regelmäßig wahrgenommen bzw. ausgefüllt, so dass ein einheitliches Vorgehen bei den Einladungen nicht möglich ist. Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren immer alle Einladungen grundsätzlich schriftlich erfolgt. Es hat sich herausgestellt, dass regelmäßig etwa 5% der Mitglieder mit einer Einladung nicht erreicht werden (neue Email, Adressenänderung wegen Umzug), da aktuelle Daten oft nicht oder verspätet vorliegen.

Der Bundesvorstand lädt deshalb zu Bundesparteitagen erst per Email ein, dann bei denen (die dies schriftlich wünschen bzw. wo eine Email unzustellbar war) noch mal gesondert per Brief. Dies sollten wir (auch aus Kostengründen) so übernehmen. Damit sichergestellt wird, dass die Einladung fristgerecht alle erreicht hat, soll zusätzlich die Möglichkeit einer öffentlichen Einladung in der Satzung verankert werden. Über die Form der Einladung entscheidet allerdings nicht mehr das Mitglied, wie jetzt noch in der aktuelle Satzung.

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