SH:LPT2012.3/Anträge/P0303 Schulsozialarbeit langfristig absichern

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer P0303 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
Ghurki
Titel 
Schulsozialarbeit langfristig absichern
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Schleswig Holstein unter dem Programmteil "Bildung" an geeigneter Stelle einen eigenständigen Absatz zum Thema "Schulsozialarbeit" einzufügen.


Neue Fassung:

Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe am Standort Schule fördern

Jugendhilfe und Schule stehen in gemeinsamer Verantwortung im Hinblick auf die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Schulsozialarbeit versteht sich als ein professionelles, sozialpädagogisches Angebot, das durch verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Angebote und Methoden der Jugendhilfe werden somit integrativer Bestandteil der Schule. Durch ihre ganzheitliche Sichtweise von SchülerInnen, die systemische Herangehensweise an Problemlagen und den Grundsatz der Freiwilligkeit bringt Schulsozialarbeit eine andere pädagogische Qualität in die Schule. Dies trägt zur Verbesserung der Lern und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen bei. Bereits 2009 schätze der Landesrechnungshof den Bedarf an Schulsozialarbeit auf mind. 500 Stellen in Schleswig Holstein . Wir begrüßen daher, dass seit dem Jahr 2011 auch in Schleswig Holstein die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit offiziell anerkannt wird und im Schleswig Holsteinischen Bildungshaushalt ein eigener Etat für Schulsozialarbeit geschaffen wurde. Wir Piraten in Schleswig Holstein setzen uns ein für die Ausweitung der Schulsozialarbeit und die Schaffung eines eigene „Landesprogramms Schulsozialarbeit“. Ein neues „Landesprogramm Schulsozialarbeit“ muss eine Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit an allen Schultypen – auch an Gymnasien – ermöglichen. Nur so kann verhindert werden, dass die Kommunen allein in der Verantwortung stehen, die Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zu finanzieren - was angesichts der geringen finanziellen Spielräume mit Sicherheit bei einer Vielzahl von Kommunen dazu führen wird, dass die in den Jahren 2011 bis 2013 entstandenen Netzwerke der Schulsozialarbeit sofort wieder zerstört würden.

Begründung

Die durch Bundesmittel in den Jahren 2011 bis 2013 (in Höhe von derzeit jährlich 13 Mio. €) geschaffenen Maßnahmen der Schulsozialarbeit müssen über das Jahr 2013 hinaus längerfristig abgesichert werden. Die derzeitige zusätzliche Landesförderung ist (lt. Richtlinie) beschränkt auf die Förderung von Schulsozialarbeit an Grundschulen und auch mit zu geringen Mitteln ausgestattet (2,5 Mio im Jahr 2012). Das Thema Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit wird sich Mitte 2013 m.E. nach in der politischen Diskussion zuspitzen und sicherlich auch an der einen oder anderen Stelle im komenden Kommunalwahlkampf eine Rolle spielen. Insofern finde ich es sinnvoll, hierzu eine etwas ausführlichere Position unser grundsätzliche Parteiprogramm aufzunehmen.

Diskussion
Diskussionsseite

Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.