SH:LPT2012.2/Anträge/WP003 Korrektur des Wahlprogrammes: Kapitel 4 - Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.2.

Antrag Nummer WP003 an den LPT 2012.2.
Beantragt von
Michael Kröger
Titel 
Korrektur des Wahlprogrammes III
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Kapitel 4 - Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren

Antragstext

Der LPT möge beschließen, das Kapitel 4 in dem Absatz "Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren" wie folgt zu ändern.


Aktuelle Fassung:

Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.

Für ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein müssen bisher über einhunderttausend Unterschriften (5 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden.

Wir fordern, dass neben dem Auslegen in Amtsräumen auch ein freies Sammeln gestattet sein sollte. Wir schließen uns dabei den Forderungen des Vereins "Mehr Demokratie e.V." an: Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.

In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat der Landtag sich durch einfachen Beschluss hinweggesetzt.

Wir schließen uns dem Vorschlag des Vereins "Mehr Demokratie e.V." zur Ergänzung der Landesverfassung an: "Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden."

Neue Fassung:

Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.

Für ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein müssen bisher über einhunderttausend Unterschriften (5 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden, es sei denn, andere Örtlichkeiten werden besonders zugelassen.

Wir fordern, dass neben dem Auslegen in Amtsräumen auch ein freies Sammeln gestattet sein sollte, ohne dass es dazu einer Zustimmung der Gemeinden oder Ämter bedarf. Wir schließen uns dabei den Forderungen des Vereins "Mehr Demokratie e.V." an: Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.

In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat der Landtag sich durch einfachen Beschluss hinweggesetzt.

Wir schließen uns dem Vorschlag des Vereins "Mehr Demokratie e.V." zur Ergänzung der Landesverfassung an: "Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden."

Begründung

Korrektur redaktioneller Fehler gemäß Ausarbeitung im Wiki [1]

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