SH:LPT2012.1/Anträge/WP11-4 Fraktionsfinanzierung begrenzen

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP11-4 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
Patrick
Titel 
Fraktionsfinanzierung begrenzen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
11. Steuerpolitik und Finanzen (bisher: Steuerpolitik)

Antragstext

Es wird beantragt, den Abschnitt "Steuerpolitik" im Wahlprogrammentwurf umzubenennen in "Steuerpolitik und Finanzen". Der neuen Überschrift folgt die Unterüberschrift "1. Steuersystem", die folgenden Unterüberschriften werden neu nummeriert. Der unten stehende Text wird an den Abschnitt angehängt:

Fraktionsfinanzierung begrenzen

In Anbetracht immer mächtiger werdender Regierungen wollen wir die Rolle der Bürger und ihrer Vertreter im Landtag bei der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung stärken. Dies bedingt eine ausreichende Finanzierung der Parlamentsarbeit. Eine Selbstbedienung der Fraktionen durch ständige, intransparente Mittelerhöhungen lehnen wir demgegenüber ab. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten.

Entsprechend der Vorschläge des Bundes der Steuerzahler wollen wir die Höhe der Geld- und Sachzuwendungen an Fraktionen im Fraktionsgesetz festschreiben. Die Geldzuwendungen sind in Form eines festen Grundbetrags pro Fraktion und eines degressiv bemessenen Mehrbetrags pro Fraktionsmitglied festzulegen. Um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen, wollen wir die Fraktionen zudem verpflichten, am Ende jedes Jahres eine differenzierte Aufstellung ihrer einzelnen Einnahme-, Ausgaben-, Vermögens- und Schuldpositionen zu veröffentlichen.

Wir wollen der Praxis ein Ende setzen, dass überfinanzierte Fraktionen aus Steuermitteln hohe Guthaben anhäufen, während sich das Land immer tiefer verschuldet. Nicht mehr als 10 Prozent der in einem Jahr gewährten Fraktionsmittel sollen in das Folgejahr übertragen oder zurückgelegt werden dürfen. Solche Rücklagen sind bis zur Inanspruchnahme unverzinslich bei der Landeskasse zu hinterlegen. Die missbrauchsanfälligen Fraktionsausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen wollen wir auf 10 Prozent der zugewiesenen Fraktionsmittel begrenzen. Weil die Arbeit der Fraktionen voll von den Bürgern finanziert wird, wollen wir Zuwendungen von Fraktionen an Dritte und von Dritten an Fraktionen verbieten. Die verfassungswidrigen Zulagen an die parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer, die das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgeordneten verboten hat, wollen wir abzuschaffen.

Begründung

Dies ist der vierte von vier Finanzanträgen für das Wahlprogramm. Der Entwurf des Wahlprogramms behandelt das Thema Finanzen bislang nicht, obwohl die Landesfinanzen eines der großen Landesthemen in Schleswig-Holstein sind (Schleswig-Holstein ist unter den deutschen Flächenländern am dritthöchsten pro Einwohner verschuldet, sechsmal so hoch wie z.B. Sachsen).

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