SH:Aufgaben/Presse/PM20130524-01
Henstedt-Ulzburger Piraten erstreiten sich ihr Recht
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beschied gestern Nachmittag zu Gunsten der Piratenpartei Schleswig-Holstein auf eine einstweilige Anordnung gegen die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Hierbei folgte das Gericht der Auffassung der Piraten. Es sah ein rechtsfehlerhaftes und nicht sachgerechtes Vorgehen der Gemeinde darin, dass lediglich 13 Plakate für die „nur“ zur Kreistagswahl antretenden Parteien genehmigt worden waren. Diese 13 Plakate stehen in keinem Verhältnis zur Größe der Gemeinde (27000 Einwohner) und der Tatsache, dass für die parallel stattfindende Gemeindewahl 96 Plakate genehmigt wurden.
Die Piraten haben umgehend die Parteien, „Die Grünen“ und „Die Linke“, informiert, die durch das Vorgehen der Gemeinde ebenfalls benachteiligt waren. „Wir wollen gemeinsam mit allen demokratischen Parteien Probleme angehen und Lösungen finden. Deshalb ist auch und gerade im Wahlkampf die Fairness ein Grundgebot des Miteinanders“, erklärte der Landesvorsitzende Sven Stückelschweiger.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein hat auch in anderen Kreisen im Land vereinzelte Fälle von Ungleichbehandlung festgestellt, konnte aber dort auf Rechtsmittel verzichten, da durch die Gemeinden einsichtig entsprechend nachgebessert wurde.
In Henstedt-Ulzburg vergingen zwischen der Anordnung, die der Piratenpartei um 16:36 Uhr per Fax zuging, und der vollständigen Plakatierung von Henstedt-Ulzburg um 20:15 Uhr, nicht einmal mal vier Stunden. „Der Wille Dinge zu hinterfragen, zu ändern, anzufassen und mitzumachen, ist für viele -und auch für mich- ein Grund, sich bei den Piraten zu engagieren“, resümiert Oliver Grube, Bundestagslistenkandidat aus Henstedt-Ulzburg.