SH:Aufgaben/Presse/PM20120426-01

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Piratenpartei fordert Suchtprävention statt Generalverdacht

Durch das von CDU und FDP im März verabschiedete Spielhallengesetz, demzufolge sämtliche Spielhallen in Schleswig-Holstein künftig videoüberwacht werden müssen, sind in Zukunft sowohl Gäste als auch Beschäftigte ohne jeden Anlass einer permanenten Überwachung und Aufzeichnung ihres Verhaltens ausgesetzt. Diesen Generalverdacht gegen alle Gäste und Angestellte von Spielhallen lehnen die PIRATEN Schleswig-Holstein ab.

Das hessische Landesarbeitsgericht hat bereits zutreffend entschieden, dass eine permanente und verdachtsunabhängige Überwachung von Spielstätten unverhältnismäßig ist, zumal ausreichend Aufsichtspersonal eingestellt werden kann. Überwachungskameras werden erfahrungsgemäß oft zur Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten missbraucht.

Demgegenüber gibt es keinerlei Beleg dafür, dass es in videoüberwachten Spielhallen zu weniger Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen oder Manipulationen von Spielgeräten kommen wird, wie die schwarz-gelbe Landesregierung meint. Es ist nicht einmal vorgesehen, diese Fragen unabhängig untersuchen zu lassen. Damit geht der Überwachungszwang bewusst am Ziel des Spielerschutzes vorbei.

Anstelle einer ziellosen Totalüberwachung fordern wir eine gesetzliche Änderung des Spielablaufes, um den negativen Auswirkungen von Spielhallen – insbesondere der Ausbeutung Spielsüchtiger und der Ermöglichung von Geldwäsche – wirksam entgegenzutreten. Wir wollen eine Verlängerung der effektiven Spielzeit pro Einsatzleistung und ein Verbot süchtig machender Spielgestaltung, wie etwa der Umwandlung von Bargeld in symbolische Spieleinsätze, erreichen. Dadurch wird zugleich der durchschnittliche Ertrag eines Spielautomaten soweit gesenkt, dass ein Missbrauch zur Geldwäsche unattraktiv wird und ordnungsgemäß betriebene Spielhallen keinen übermäßigen Wettbewerbsvorteil mehr gegenüber Einzelhandelsgeschäften in der Konkurrenz um gute Standorte genießen.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein steht für wirksame Suchtprävention statt Generalverdacht.