SH:Aufgaben/Presse/PM20120424-01

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Entscheidung des Bundesschiedsgerichts über Parteiausschluss eines ehemaligen NPD-Mitglieds

Das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland gab der Berufung des Landesvorstandes zum Urteil des Landesschiedsgerichtes statt und entschied, Matthias Bahner aus der Piratenpartei Deutschland auszuschließen. Das Schiedsgericht stellt fest: "Wissentlich wahrheitswidrige Angaben bei einer Kandidatenbefragung stellen einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Piratenpartei dar. Sie rechtfertigen, sofern daraus ein schwerer Schaden für die Partei entsteht, einen Parteiausschluss." Da das Verfahren Verschlussache ist, wird das Urteil und die Begründung nicht veröffentlicht. Eine Kurzbegründung ist auf der Seite des Bundesschiedsgericht veröffentlicht.

Der Landesvorstand eröffnete im Dezember 2011 das Parteiausschlussverfahren gegen Matthias Bahner. Grund waren die unwahren Aussagen gegenüber den Mitgliedern des Landesverbandes über seine frühere Parteimitgliedschaft in der NPD. Das Landesschiedsgericht lehnte im März 2012 den Parteiausschluss ab. Entgegen der Auffassung des Landesschiedsgerichtes vertrat der Landesvorstand die Auffassung, dass das Fehlverhalten Matthias Bahners der Partei schweren Schaden zugefügt hat und einen Parteiausschluss mehr als rechtfertigt. Daraufhin ging der Vorstand in Berufung beim Bundesschiedsgericht.

Zum Ausgang des Verfahrens äußerte sich der Vorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Michael Rudolph, "Ich bedauere, dass es so weit kommen musste und der Vorstand das Parteiausschlussverfahren bis zum Bundesschiedsgericht tragen musste. Das Verfahren war notwendig, um den Parteifrieden im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen."

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Meldung übernommen vom Landesverband der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern