Rosenheim/Kommunalwahl 2014
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2014 in Stadt und Landkreis Rosenheim
- 2 Geschäftsordnung
- 3 Wahlordnung
- 4 Allgemeines
Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2014 in Stadt und Landkreis Rosenheim
- Kreistagswahl Rosenheim
- Stadtratswahl Rosenheim
- Stadtratswahl Kolbermoor
Protokolle von Aufstellungsversammlungen
AV`s vom 17.12.2013
AV vom 23.12.2013
Unsere Kandidaten für die Kreistagswahl Rosenheim
Kandidat zur Kreistagswahl | Stadt/Gemeinde (optional) |
---|---|
Dr. Olaf Konstantin Krueger | Oberaudorf |
Andreas Stürzl | Stephanskirchen |
Bernhard Häusler | Kolbermoor |
Thomas G. Weigert | Kolbermoor |
Dr. Jorg Valentin | Oberaudorf |
Eno Noto | Brannenburg |
Unsere Kandidaten für die Stadtratswahl Rosenheim
Kandidat zur Stadtratswahl | Stadtbezirk (optional) |
---|---|
Prof. Dr. Hartmut Ernst | Rosenheim |
Alois Florian Schneider | Rosenheim |
Imke Arbinger | Rosenheim |
Martin Kucich | |
Nadja Rünzgel | |
A. Hain | |
S. Hantusch, Abu | |
M. König | |
A. Kohut | |
A. Miesauer | |
N. Miesauer | |
P. Seelig | |
J. Eder | |
A. Treichel | |
S. Urichs |
Unsere Kandidaten für die Stadtratswahl Kolbermoor
Kandidat zur Stadtratswahl | Stadtbezirk (optional) |
---|---|
Thomas G. Weigert | Kolbermoor |
Bernhard Häusler | Kolbermoor |
Gabriel Häusler | Kolbermoor |
Geschäftsordnung
http://wiki.piratenpartei.de/Rosenheim/Kreisverband/AV_Kommunal_GO
Wahlordnung
http://wiki.piratenpartei.de/Rosenheim/Kreisverband/AV_Kommunal_WO
Allgemeines
Bei der Kommunalwahl 2014 (Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen) in Bayern werden die (Markt-)Gemeinde- und Stadräte, Kreistage sowie die (Ober-)Bürgermeister und Landräte (sofern nicht eine Wahl vor dem turnusgemäßen Wahltermin nötig wurde, z.B. durch Rücktritt) neu gewählt. Die Amtsperiode beträgt regulär 6 Jahre.
Wahltermin
Der Wahltermin ist am 16. März 2014.
Mandate in den "Kommunalparlamenten"
(Markt-)Gemeinderat & Stadtrat
Einwohner in der Gemeinde | Anzahl der Sitze |
---|---|
Stadt Rosenheim | 44 |
Stadt Kolbermoor | 24 |
Gemeinde Oberaudorf | 16 |
Kreistag
Einwohner im Landkreis | Anzahl der Sitze |
---|---|
150.001 und mehr | 70 |
Landkreis Rosenheim | 70 |
Anzahl der Bewerber
Es können maximal so viele Bewerber aufgestellt werden wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind (Wahlvorschlag). Es können allerdings auch weniger Bewerber auf der Liste stehen bzw. können Bewerber auch doppelt oder dreifach gelistet sein (Vorkumulieren). Der Gesamtumfang der Liste darf aber die maximale Sitzzahl im Gremium nicht überschreiten.
Das bedeutet konkret für uns, dass wir z.B. auch zu Gemeinderatswahlen mit einem Bewerber antreten könnten, der dann dreimal auf der Liste steht. Wichtig ist nur, dass eine Aufstellungsversammlung aus mindestens 3 stimmberechtigten Piraten im Wahlkreis (= das jeweilige Gebiete der Kommunalgliederung) diese Bewerber wählt. Das Verfahren entspricht damit grundsätzlich der Systematik zur Kandidatenaufstellung bei der Bundestags- oder Landtagswahl. Die Bewerber auf der Liste müssen dabei keine Parteimitglieder sein (das könnte kommunal durchaus wichtig werden).
Besonderheit
Das bayerische Kommunalwahlrecht sieht die Möglichkeit der Listenverbindung vor, d.h. dass zwei oder mehr Parteien oder Wählergemeinschaften eine gemeinsame Liste für eine Wahl aufstellen können. Dies hat in der Vergangenheit in der Regel zu Vorteilen bei der Sitzverteilung geführt, da das bis 2008 verwendete Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt kleine Parteien tendenziell benachteiligt hat und eine Listenverbindung entsprechend wie eine größere Partei gewichtet wurde.
Mit der Umstellung auf das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zur Kommunalwahl 2014 entfällt dieser Vorteil. Eine Listenverbindung bringt also generell keinen Vorteil mehr bei der Sitzverteilung (kann sich aber im Einzelfall positiv auswirken, gegebenenfalls aber auch negativ, siehe Links weiter unten)
Stimmabgabe
Jeder wahlberechtigte Bürger besitzt so viele Stimmen wie das Kommunalgremium Sitze hat. In Gemeinden bis 3.000 Einwohner kann eine Verdoppelung der Stimmenzahl beschlossen werden. Der Wähler kann seine Stimmen frei verteilen und/oder eine Liste wählen. Allerdings darf einem einzelnen Bewerber maximal drei Stimmen gegeben werden. Wenn die Liste angekreuzt wird, werden die verbliebenen Stimmen auf die Bewerber aufgeteilt (es kann auch eine Liste gewählt werden und dennoch Stimmen an Bewerber anderer Listen gegeben werden), Doppelt- oder Dreifach-Listung wird entsprechend berücksichtigt und gewertet. Es können auch Kandidaten der Liste gestrichen werden, die dann keine Stimmen bei der Verteilung erhalten. Sollten alle Kandidaten der Liste bereits die maximale Stimmenanzahl bekommen haben, so verfallen die restlichen Stimmen des Wählers.
Die verlinkten Mandatsrechner helfen, einen Überblick für die Situation und die Berechnung der Sitze zu erhalten. Der verlinkte Artikel der SZ erklärt das Wahlrecht auch nochmal sehr ausführlich und verständlich.
(Ober-)Bürgermeister & Landrat
Es gelten analog die Bestimmungen wie für die Wahlen zum (Markt-)Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag.
Wahlberechtigte
Aktiv
Aktiv wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis ihren Lebensschwerpunkt haben und nicht per Urteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Als Indikator für den Lebensschwerpunkt dient der Erstwohnsitz, dieser kann aber auch entsprechend abweichend belegt werden.
Passiv
Für ein Amt darf man sich bewerben wenn man wahlberechtigt ist, sich seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis aufhält und das passive Wahlrecht nicht aus juristischen Gründen verloren hat.
Indikator für den Aufenthalt im Wahlkreis ist wiederum der Erstwohnsitz, allerdings ist auch ein Zweitwohnsitz dafür ausreichend, man darf allerdings nur in einem Wahlkreis kandidieren.
Unterstützungsunterschriften
Grundsätzlich müssen neue Wahlvorschlagsträger (also nicht bereits im bestehenden Kommunalgremium vertretene Parteien oder Wählergruppen) für ihren Wahlvorschlag von Wahlberechtigten durch Unterschrift unterstützt werden.
Ausgenommen davon sind Parteien und Wählergruppen, die bei der letzten Landtags- oder Europawahl mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen in Bayern oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen in Bayern bekommen haben. Maßgeblich sind die Ergebnisse bis 3 Monate vor der Kommunalwahl
Auf gut deutsch: Sollten wir bei der Landtagswahl 2013 mindestens 5 Prozent der Stimmen oder bei der Bundestagswahl 2013 mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen in Bayern (!!) erhalten, so benötigen wir keinerlei Unterstützungsunterschriften!
Nachfolgend eine Aufstellung, wie viele nötig sind. Da die Unterschriften im Rathaus bzw. Landratsamt zu leisten sind, ist die Hürde trotz der relativ niedrigen Anzahl nicht zu verachten!
(Markt-)Gemeinderat & Stadtrat
Einwohner in der Gemeinde | Unterstützungsunterschriften |
---|---|
Stadt Rosenheim | 340 |
Stadt Kolbermoor | 180 |
Gemeinde Oberaudorf | 80 |
Kreistag
Einwohner im Landkreis | Unterstützungsunterschriften |
---|---|
200.001 und mehr | 470 |
Landkreis Rosenheim: 247.133 Einwohner (31.12.12, nach Volkszählung) | 470 |
Links
Gesetze/Vorschriften
Sonstige Links zum Thema
- Erläuterungem zum bayerischen Kommunalwahlrecht (Süddeutsche.de)
- Bayerisches Kommunalwahlrecht bei wahlrecht.de
- Kommunalwahlen in Bayern 2014 bei Wikipedia
- Erklärung der Listenverbindung mit Beispiel der negativen Auswirkung (wahlrecht.de)
Mandatsrechner
- Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer, d'Hondt und Sainte Laguë/Schepers
- Verfahren zur Berechnung der Sitzeverteilung nach einer Wahl
Roadmap
- 17. Dez 2013: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Beginn der Unterschriften-Sammelfrist)
- 03. Feb 2014: Frist für Einreichung von Wahlvorschlägen (siehe auch GLKrWG)
- 16. Mär 2014: Wahltermin
Unterlagen
Unterlagen für Bewerber
- Bescheinigung über Wählbarkeit (für Landrat/Kreistag/berufsmäßigem ersten Bürgermeister)
- Bescheinigung Nichtvorliegen Ausschlussgründe (für Stadtrat/Gemeinderat/Oberbürgermeister/erster Bürgermeister; nur notwendig wenn kein Hauptwohnsitz in Kommune)
- Bewerbererklärung (für Stadtrat/Gemeinderat/Oberbürgermeister/erster Bürgermeister)