NRW:Crewkonzept

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Übersicht

Um politische Arbeit organisieren zu können, ist es wichtig, dass wir innerhalb unserer Partei gut kommunizieren und alle interessierten Piraten sich ohne Hürden an der Parteiarbeit beteiligen können. Um eine organisatorische Struktur zu erschaffen, die genau das sicherstellt, haben wir uns das Crewkonzept überlegt.

Crews sind Gruppen von 5 bis 9 Piraten, die sich an realen oder virtuellen Orten treffen, um gemeinsam die Piratenpartei nach vorne zu bringen. Die Crews treffen sich regelmäßig einmal im Monat. Sie verfügen frei über ein Budget, welches sie für ihre Aktionen und Ideen einsetzen können. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand gering gehalten; Crews kommen ohne Vorstände aus. Es besteht lediglich die Pflicht, ein kleines Protokoll von jedem Treffen zu veröffentlichen, in dem u.a. Rechenschaft über Ausgaben abgelegt wird.

Um gemeinsame politische Positionen zu finden, werden Arbeitskreise (AKs) eingerichtet. Jede Crew hat das Recht, einen Vertreter zu den Sitzungen der AKs zu entsenden, um eine breite Beteiligung aller Piraten sicherzustellen. Die Crewvertreter haben die Pflicht, ihren Crews regelmäßig von der Arbeit in den AKs zu berichten.

Sonstige parteiweite Aufgaben, wie etwa Administration von Servern oder das Erstellen und Drucken von Flyern, werden von Arbeitsgruppen (AGs) und Projektgruppen (PGs) erledigt. Auch diese können ein Budget bekommen. AGs haben kein festes Ende, PGs haben eine Deadline für ihre Aufgabe.

Vorwort

Ahoi, Piraten!

Ach, wie schön wäre es doch, hätten wir in unserer Partei eine gut funktionierende Diskussions- und Kommunikationskultur, eine große Zahl von Piraten, die gemeinsam an einem Strang ziehen, um in unserer Gesellschaft auf politischem Wege etwas zu verändern, und nicht zuletzt eine Anzahl an gut argumentierten politischen Positionen, die Bürger davon überzeugen, dass mit uns vieles besser werden kann.

Darüber, wie wir all diesen Zielen ein bisschen näher kommen können, haben wir uns in Aachen intensiv Gedanken gemacht. Dabei haben wir ein Konzept entwickelt, um die Arbeit in unserem Landesverband neu zu organisieren. Unsere Überlegungen wurden dabei auch von der Prämisse geleitet, dass eine hierarchische Parteistruktur mit Verbänden und Vorständen im Grunde wenig basisdemokratisch sein kann und deswegen eigentlich unpiratig ist. Das richtet sich nicht gegen unseren Vorstand, sondern ist ein Gedanke ganz grundsätzlicher Art. Wenn wir in der Piratenpartei Strukturen schaffen, die hierarchischer Art sind, geraten wir in die Gefahr, den gleichen Fehler zu begehen wie etwa die Grünen. Deren Beispiel zeigt, wie eine hierarchische Struktur den basisdemokratischen Anspruch dieser Partei zunehmend gefährdet.

Das Konzept, das wir entworfen haben, ist innovativ. Uns ist keine Partei bekannt, die sich so organisiert. Deswegen erfordert es sicherlich einigen Mut, es umzusetzen. Wenn wir es alle für gut befinden und wirklich umsetzen wollen, kann es funktionieren. Wir hoffen, euch davon überzeugen zu können. Deswegen bitten wir euch, unseren Vorschlag unvoreingenommen und ohne Scheuklappen zu bewerten. Fragt bitte nach, wenn euch irgendetwas unklar ist. Desweiteren könnte es passieren, dass ihr eine Struktur, wie wir sie vorschlagen, als unfrei empfindet. Dies ist sie aber nicht. Die vorgeschlagene Struktur ist flexibel und schafft die Freiheit, politische Arbeit zu leisten, ohne die Rahmenbedingungen ständig neu erörtern zu müssen.

Als Vorbild für unseren Vorschlag dienten basisdemokratische Gruppen, wie sie z.B. bei Globalisierungskritikern zu finden sind, unsere Erfahrungen in der Aachener Regionalgruppe, die Arbeitsstruktur des LV Hessen, sowie unsere Erfahrungen mit der studentischen Selbstverwaltung in Aachen. Zunächst werde ich euch die Ideen hinter unserem Vorschlag vorstellen, angehängt ist die konkrete "Crewordnung", die wir auf Basis der Ideen entworfen haben.

Konzept

Die Crew als soziales Bindeglied der Piraten

Eine Crew ist eine Gruppe aus Piraten, die sich regelmäßig an einem realen oder virtuellen Ort trifft, um miteinander zu diskutieren, gemeinsam Aktionen zu planen und auf diesem Weg politische Arbeit zu leisten. Die Crews verstehen sich als feste Gruppen; die Piraten in der Crew können so eine feste Bindung zueinander aufbauen. Dies ermöglicht es einerseits, auch bei Meinungsverschiedenheiten konstruktiv zu diskutieren und so zu wirklich guten Lösungen zu gelangen. Andererseits dient dies der Motivation der einzelnen Piraten. Wenn ein Pirat sich vor seiner Crew dazu bereit erklärt, eine Aufgabe zu übernehmen, macht er dies in dem Wissen darum, dass sich die anderen auf ihn verlassen. Gleichzeitig können die anderen Piraten positives aber auch negatives Feedback geben, wenn eine Aufgabe erledigt (oder auch nicht erledigt) wurde. So wird ein Gemeinschaftsgefühl und sozialer Zusammenhang geschaffen; kein Pirat hat das Gefühl, ein Einzelkämpfer zu sein. Innerhalb der Crew sind die Piraten gleich. Das bedeutet, es gibt keine Vorstände oder Kapitäne. Außerdem sollen die Entscheidungen der Crew im Konsens getroffen werden. Dies führt dazu, dass Probleme in der Crew tatsächlich ausdiskutiert werden. Mehrheitliche Abstimmungen werden häufig dazu genutzt, um eigentlich nötige Diskussionen zu vermeiden. Entscheidungen im Konsens führen außerdem dazu, dass jedes Crewmitglied hinter der Entscheidung steht und ihrer Durchsetzung nicht im Wege steht.

Innerhalb der Crew soll es zwei Sprecher geben. Diese Rolle soll in regelmäßigen kurzen Abständen unter den Crewmitgliedern rotieren, damit diese Posten nicht als Vorstände der Crew wahrgenommen werden. Was die Sprecher zu tun haben, werde ich später erläutern.

Die Crews erhalten das Recht, über ein eigenes Budget frei zu verfügen. Sie können ihr Budget für eigene Vorhaben einsetzen oder es an andere Crews, Arbeits- oder Projektgruppen (Erklärung folgt gleich) weitergeben. Um zu sichern, dass die Crewmitglieder sinnvoll miteinander arbeiten können, bekommen die Crews außerdem das Recht, über die Aufnahme von Mitgliedern selbst zu entscheiden. Um einen guten Kontakt zu Interessierten oder Piraten anderer Crews zu ermöglichen, sollen die Crewsitzungen grundsätzlich öffentlich sein.

Politische Diskussion in Arbeitskreisen

Politische Aussagen und Positionen sollen in Arbeitskreisen (AKs) entwickelt werden. Diese sollen sich themenbezogen bilden und ihre Arbeitsweise (bis auf regelmäßige Sitzungen) selbst festlegen. Auf den regelmäßigen Sitzungen, wiederum an virtuellen oder realen Orten, soll die Konsensfähigkeit der zwischen diesen Sitzungen erarbeiteten Ergebnisse festgestellt werden. Dazu hat jede Crew das Recht, einen Piraten zu den Sitzungen zu entsenden. Die entworfenen Positionen sollen in den Crews nach Möglichkeit diskutiert werden, der entsandte Pirat soll dann den anderen Crews die Meinung seiner Crew mitteilen. Die Vorschläge werden dann nach Möglichkeiten so modifiziert, dass sie eine größere Zustimmung finden.

So können in mehreren Schritten Aussagen und Positionen entstehen, die diskutiert, argumentiert und durchdacht sind, und die außerdem von vielen Piraten unterstützt werden. Um aus den Ergebnissen Teile eines Parteiprogramms zu machen, sollen diese auf einem jährlich stattfindenden Parteitag wie bisher abgestimmt werden. Der Unterschied zu bisher wäre, dass die Positionen bereits im Vorfeld erarbeitet wurden. So würde die Qualität unseres Programms höher werden, und wir könnten politische Diskussionen ganzjährig und nicht nur an einem (Partei-)Tag führen.

Arbeitsgruppen und Projektgruppen

Arbeits- und Projektgruppen (AGs, PGs) gründen sich mit einem konkreten Arbeitsauftrag, beispielsweise Betreuung der IT-Infrastruktur oder Vorbereitung eines Wahlkampfes. Die Laufzeit einer Arbeitsgruppe ist dabei prinzipiell nicht begrenzt, eine Projektgruppe hat ein konkretes Zieldatum.

Die Arbeits- und Projektgruppen geben sich bei ihrer Gründung selbst eine Struktur; je nach Arbeitsauftrag können hier hierarchische, chaotische oder wie auch immer geartete Strukturen sinnvoll sein. Wenn eine Arbeits- oder Projektgruppe finanzielle Mittel benötigt, kann sie diese entweder von Crews bekommen oder auf einem Landesparteitag beantragen. Um eine optimale Beteiligungsmöglichkeit aller Piraten sicherzustellen, gibt es bestimmte Vorgaben, unter denen sich diese Gruppen gründen können. Nach ihrer Gründung können auch sie wie Crews über die Aufnahme neuer Mitglieder selbst entscheiden. Um die Arbeit der Gruppen transparent und kontrollierbar zu halten, haben die Gruppen regelmäßige Berichtspflichten, und der Vorstand erhält das Recht, die Gruppen mit einstimmigem Beschluss und Begründung aufzulösen.

Die Sprecherliste zur Kommunikation zwischen den Crews

Zur Kommunikation zwischen den Crews wird eine Mailingliste eingerichtet, die für die Crewsprecher beschreibbar und für alle Piraten lesbar ist. Sie ist eine reine Ankündigungsliste, über die die Gründung von AKs, AGs und PGs koordiniert wird. Die Sprecher einer jeden Crew haben die Verpflichtung, ihre Crew über die Vorgänge auf der Liste zu informieren. Entsteht in einer Crew die Idee zur Gründung eines AKs, einer AG oder PG, schreibt ein Sprecher der Crew eine Mail an die Sprecherliste. So können interessierte Piraten aus anderen Crews teilnehmen. Außerdem sollen alle Crews ihre Aktionen, wie z.B. Mahnwachen, Vorträge etc. durch ihre Sprecher auf dieser Liste verkünden. Nachfragen zu Mails auf der Liste werden in einem entsprechenden Bereich des Forums diskutiert, um den Verkehr auf der Liste möglichst gering zu halten.

Beispiel für einen Arbeitsablauf

In der Aachener Crew wird über Schulpolitik diskutiert. Es entsteht die Idee, einen Arbeitskreis zu diesem Themenfeld zu gründen. Als Verantwortlicher der Aachener Crew für den Arbeitskreis wird Sebastian ernannt. Sprecher Jan verkündet auf der Sprecherliste: "Wir wollen einen AK Schulpolitik gründen. Verantwortlicher ist Sebastian, am ... ist das erste Treffen". Sprecher Patrick von der Dortmunder Crew liest die Ankündigung. Auf dem nächsten Treffen seiner Crew berichtet er dieser von der Ankündigung. Die Crew hat Interesse. Nach einiger Diskussion über das Thema wird Klaus als Verantwortlicher bestimmt, aber auch Patrick will an dem Thema mitarbeiten. Die Drei treffen sich beim ersten Termin (natürlich wieder an einem realen oder virtuellen Ort) und vereinbaren ein gemeinsames Vorgehen. Bei den Treffen ihrer Crews berichten sie jeweils über ihre Fortschritte und stellen diese zur Diskussion. Bei der nächsten regulären Sitzung des Arbeitskreises sind die Verantwortlichen Sebastian und Klaus, sowie Uli, der inzwischen von der Crew aus Münster als Abgesandter bestimmt wurde, anwesend. Uli berichtet von den Vorbehalten der Münsteraner gegen das erarbeitete Ergebnis. Bis zur nächsten Sitzung wird versucht, die Differenzen der Crews auszugleichen. Dies gelingt und ein Programmvorschlag wird erarbeitet. Über diesen wird auf dem nächsten Parteitag abgestimmt.

Aufgaben der Vorstände

Obwohl wir Vorstände aus den oben genannten prinzipiellen Überlegungen als eher hinderlich für eine basisdemokratische Struktur halten, gibt es auch in unserem Modell Aufgaben, die sinnvollerweise von Vorständen erfüllt werden können und sollen.

Die beiden Vorsitzenden sollen dabei als Aushängeschild unserer Partei dienen. Das bedeutet z.B., dass sie auf Demonstrationen reden, Interviews geben und ganz allgemein die Meinung der Partei repräsentieren sollen. Natürlich dürfen sie auch abweichende Meinungen haben und äußern. Da ihre Meinung in unserem Modell aber nicht schwerer wiegen darf, als die Meinung eines jeden anderen Piraten, haben sie bei ihren Öffentlichkeitskontakten die Vorgabe, Parteimeinung und eigene Meinung deutlich voneinander zu trennen. Um die beiden Vorsitzenden nicht zu überlasten, kann das Verfassen von Pressemitteilungen, das Herstellen von Pressekontakten und ähnliche Aufgaben an eine AG Presse oder ähnliches ausgelagert werden. Diese Aufgaben gehören explizit nicht zu den Aufgaben des Vorsitzenden, obwohl er sie natürlich gerne übernehmen darf.

Schatzmeister und Generalsekretär werden in ein Verwaltungsgremium zusammengefasst. Ihre Aufgaben sind die Verwaltung der Finanzen, Mitglieder und Crews sowie die Anregung von regionalen Crewgründungen.

Der politische Geschäftsführer schließlich hat die Aufgabe, einen Überblick über die Arbeit der AKs, AGs und PGs zu behalten. Diesen nutzt er dazu, um AGs, AKs und PGs auf Verknüpfungsmöglichkeiten in ihrer Arbeit hinzuweisen. Vor anstehenden Wahlen hat er außerdem die Aufgabe, eine Projektgruppe zur nächsten Wahl zu gründen. Weitere Ideen zur politischen Arbeit darf der politische Geschäftsführer selbstverständlich ebenfalls einbringen.

Wir haben insgesamt versucht, die Aufgaben aller Vorstände möglichst klein zu halten. Dies soll einerseits verhindern, dass der Vorstand ein übermäßiges Gewicht in unserer Partei bekommt, andererseits senkt es die Hürde für Piraten, einen Vorstandsposten zu übernehmen. Eine klare Aufgabendefinition verhindert außerdem Vorwürfe an die Vorstände, sie würden ihre Arbeit nicht erledigen oder zu große Kompetenzen hinsichtlich der Parteiarbeit beanspruchen.

Verteilung des Landes-Budgets

Auf jedem ordentlichen Parteitag wird beschlossen, wieviel Geld der Vorstand für seine festgelegten Aufgaben benötigt. Außerdem kann vom Landesparteitag Geld für AGs oder PGs bewilligt werden. Von den jährlich verfügbaren Einnahmen werden diese Beträge abgezogen. Die restlichen Einnahmen werden in zwölf Teile geteilt, diese werden wiederum monatlich gleich auf die Crews aufgeteilt. Spenden können für den gesamten LV oder für einzelne Crews abgegeben werden. Über ihr Budget verfügen die Crews im Rahmen des Parteiengesetzes frei.

Ordentliche und außerordentliche Parteitage

Einmal jährlich soll etwa zur gleichen Zeit (beispielsweise im Januar) ein ordentlicher Parteitag veranstaltet werden. Abstimmungen über das Programm sollen nur auf diesen stattfinden, so haben die AKs ein festes Zieldatum für ihre Arbeit. Die Vorstände sollen jeweils bis zum nächsten ordentlichen Parteitag gewählt werden. Wird der Vorstand zwischen zwei ordentlichen Parteitagen handlungsunfähig, kann zum Zweck einer Vorstandswahl ein außerordentlicher Parteitag einberufen werden. Damit dies an der Taktung der ordentlichen Parteitage nichts ändert, amtiert auch der neue Vorstand nur bis zum nächsten ordentlichen Parteitag. Um unsere Arbeit insgesamt ruhiger und besonnener zu gestalten, halten wir es für sinnvoll, die Möglichkeiten für außerordentliche Parteitage möglichst einzuschränken.


So, das ist das Konzept, welches wir uns überlegt haben. Jetzt kommt die konkrete "Crewordnung", die wir mit Hilfe einiger Änderungen an unsere Satzungen anhängen würden.

Bitte erschreckt nicht vor der scheinbar großen Menge an Regeln. Überlegt euch, wieviel Aufwand welche Regel wirklich bedeutet. Wir haben uns Mühe gegeben, die Regeln, die wir für sinnvoll erachten, genau zu formulieren, um Interpretationsspielräume klein zu halten. Außerdem haben wir versucht, Automatismen einzubauen, die ebenfalls wenig Platz für Interpretationen zulassen. Beides dient der Vermeidung von Spannungen, sowohl innerhalb als auch zwischen den Crews. Klare, einfache Regeln erleichtern das Zusammenarbeiten immens.


Crewordnung

Tango-dialog-warning.svg Diese Crewordnung ist nicht mehr Teil der Landessatzung. Relevant ist nunmehr lediglich die vom Landes­partei­tag 2011.2 beschlossene Strukturordnung.


§ 0 - Verbindlichkeit

 
(1) Diese Crewordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.

§ 1 - Piraten-Crew (Crew)

(1) Jede Piraten-Crew besteht aus 5-9 ordentlichen Mitgliedern der PIRATEN.
(2) Jede Piraten-Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat.
(3) Jede Piraten-Crew gibt sich selber einen eindeutigen Namen.
(4) Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen grundsätzlich im Konsens im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew-Mitglieder getroffen.
(5) Innerhalb jeder Piraten-Crew werden per Crew-Entscheidung zwei Sprecherrollen besetzt.
(6) Das Ausüben einer dieser Rollen wechselt zu Beginn jedes Quartals und geht immer an Crewmitglieder über, die vorher keine dieser Rollen inne hatten.
(7) Jede Piraten-Crew verfügt über ein eigenes Budget, welches durch die Finanzordnung geregelt wird.

§ 2 - Crew-Treffen

(1) Crew-Treffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
(2) Bei jedem Treffen werden Termin und Ort (real wie virtuell) des nächsten Crew-Treffens festgelegt. Die Crew hat dabei in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen. Wird das festgelegte Crew-Treffen durch kein Crew-Mitglied wahrgenommen, so ist durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ein neuer Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.
(3) Die Crew-Treffen dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb einer Crew und mit anwesenden Gästen.
(4) Crew-Treffen sollten möglichst in persona erfolgen, das heißt, daß real-life-Treffen vor Videokonferenzen, Videokonferenzen vor Audiokonferenzen und Audiokonferenzen vor Textchats vorgezogen werden sollen, sofern dies für die Beteiligten möglich ist.
(5) Bei jedem Crew-Treffen ist ein Protokoll zu führen.
(6) Bei jedem Crew-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens auf Korrektheit zu prüfen.
(7) Crews haben die Möglichkeit in dringenden Fällen außerordentliche Crew-Treffen festzulegen. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ist der Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.

§ 3 - Protokolle der Crew-Treffen

(1) Das Protokoll muß folgendes enthalten:
    a) Ort und Termin des aktuellen Treffens,
    b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Crew-Mitglieder,
    c) Genehmigung des letzten Protokolls,
    d) die Feststellung, dass die Sprecher ihren Aufgaben ausreichend nachgekommen sind,
    e) Geldausgaben,
    f) Aufnahme neuer Crewmitglieder,
    g) Austritt von Crewmitgliedern,
    h) Ort, Termin des nächsten Treffens,
    i) die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens.

(2) Das Protokoll muß innerhalb von 3 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.
(3) Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von 3 Werktagen, nach Bestätigung durch die Crew, zu veröffentlichen.
(4) Die Veröffentlichung von Protokollen hat im Wiki nach Vorgaben der AG Wiki zu erfolgen.

§ 4 - Crew-Sprecher

(1) Die beiden Crew-Sprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:
    a) Lesen der Sprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte. Dieser Informationspflicht muß ein Sprecher auf jedem Crew-Treffen nachkommen.
    b) Information der Sprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew.
    c) Beachten des Sprecherbereichs des Forums, um Nachfragen beantworten zu können.
    d) Protokollführung über die Crew-Treffen gemäß dieser Crewordnung und Veröffentlichung der Protokolle.

(2) Eine Aufteilung dieser Aufgaben können die Crew-Sprecher gemeinsam regeln.


§ 5 - Sprecherliste

(1) Die Sprecherliste dient nicht der Diskussion, sondern nur dem Informationsaustausch zwischen allen Crews. Nachfragen erfolgen in einem zugehörigen Forumsbereich.
(2) Die Sprecherliste wird archiviert.
(3) Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder Pirat hat das Recht sie zu lesen.
(4) Auf der Sprecherliste sind alle Crew-Sprecher, Arbeits- und Projektgruppensprecher, sowie die Mitglieder des Landesvorstandes schreibberechtigt.


§ 6 - Mitgliedschaft in einer Crew

(1) Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.
(2) Die Crew entscheidet auf ihrem nächsten Crew-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit.
(3) Der Eintritt in eine Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig.
(4) Mit Eintritt in eine neue Crew erlischt automatisch die Mitgliedschaft in der bisherigen Crew.
(5) Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem Crew-Treffen aus seiner Crew austreten.
(6) Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fehlen bei Crew-Treffen bekundet ein Crew-Mitglied seinen Willen zum Crew-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren.
(7) Der Austritt aus einer Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig.


§ 7 - Gründung einer Crew

(1) 5-9 NRW-Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen.
(2) Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.
(3) Die neue Crew gilt ab dem 1. des Folgemonats als existent.


§ 8 - Aufteilung einer Crew

(1) Steigt durch Aufnahme eines weiteren Mitgliedes in eine Crew deren Mitgliedszahl über das Maximum der erlaubten Mitglieder, so muß sich diese Crew in 2 Crews aufteilen.
(2) Die Mittel der alten Crew werden dabei gemäß einer Entscheidung der alten Crew auf die beiden neuen Crews aufgeteilt.
(3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.
(4) Die neuen Crews gelten ab dem 1. des Folgemonats als existent, die alte Crew damit gleichzeitig als aufgelöst.


§ 9 - Auflösung einer Crew

(1) Fällt die Mitgliederzahl einer Crew für drei Monate in Folge unter 3 Crew-Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst.
(2) Eine Crew gilt ferner als Aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht.
(3) Die Regeln zu einem Crew-Austritt werden auf die noch verbliebenen Mitglieder der aufgelösten Crew angewandt.
(4) Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an den für die Crew zuständigen Landesverband.
(5) Den Landesparteitag kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.

§ 10 - Arbeitskreise

(1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei und somit zur innerparteilichen Willensbildung.
(2) Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen. Jede Crew hat das Recht, zu diesen Sitzungen einen Repräsentanten zu entsenden, welcher die Crew-Meinung auf der Sitzung zu vertreten hat. Auf den Sitzungen wird die Konsensfähigkeit von vorher erarbeiteten Positionen und Aussagen überprüft. Ebenfalls wird dort der Termin der nächsten Sitzung per Mehrheitsentscheid der anwesenden Crew-Repräsentanten festgelegt.
(3) Die Arbeitskreise vereinbaren auf ihren Sitzungen eine geeignete interne Arbeitsweise für die Zeit zwischen den Sitzungen.
(4) Die Arbeitskreise haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen.
(5) Ein neuer Arbeitskreis wird auf Initiative einer Crew eingerichtet. Dazu benennt die Crew einen Verantwortlichen Repräsentanten, einen ersten Sitzungstermin sowie das Thema des Arbeitskreises auf der Sprecherliste.
(6) Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt.

§ 11 - Arbeitsgruppen

(1) Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt.
(2) Eine Arbeitsgruppe gibt sich eine interne Arbeits- und Entscheidungsstruktur.
(3) Jede Arbeitsgruppe hat einen Sprecher zu bestimmen. Der Sprecher dient als Ansprechpartner und damit der arbeitsgruppenexternen Kommunikation.
(4) Jede Arbeitsgruppe hat die Pflicht quartalsweise einen Bericht über ihre bisherige, aktuelle und zukünftige Arbeit unter anderem auf der Sprecherliste zu veröffentlichen.
(5) Zur Gründung einer Arbeitsgruppe ist folgende Prozedur erforderlich:
    a) Die Initiative zur Gründung einer Arbeitsgruppe geht von einer Crew aus. Dazu benennt die Crew einen verantwortlichen Piraten, einen Gründungstermin sowie einen Zweck der Arbeitsgruppe auf der Sprecherliste.
    b) Das Gründungstreffen findet frühestens einen Monat nach der Einladung über die Sprecherliste statt.
    c) Der virtuelle oder reale Ort für das Gründungstreffen muss so gewählt sein, dass er eine optimale Erreichbarkeit für alle Piraten bietet.
    d) Auf dem Gründungstreffen entscheiden sich die anwesenden Piraten für eine genaue Aufgabendefinition, sowie für eine arbeitsgruppeninterne Arbeits- und Entscheidungsstruktur.
    e) Sollten sich die beim Gründungstreffen anwesenden Piraten nicht auf eine gemeinsame Aufgabendefinition, Arbeits- und Entscheidungsstruktur einigen können, so wird die Arbeitsgruppe von der größten Gruppe sich einiger Piraten gegründet.
    f) Sollten weniger als 3 Piraten einen gemeinsamen Gründungswillen haben, so ist die Gründung der Arbeitsgruppe nicht möglich.
    g) Über das Gründungstreffen ist der erste Arbeitsgruppenbericht zu erstellen.

(6) Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet die Arbeitsgruppe selber. Sollte die Aufnahme eines Piraten verweigert werden, so ist dies zu begründen und dem Bewerber mitzuteilen. Ferner führt sie eine parteiöffentliche Liste ihrer aktuellen Mitglieder.
(7) Eine Arbeitsgruppe kann auf einem Parteitag Sach- und Finanzmittel beantragen.
(8) Eine Arbeitsgruppe kann per einstimmigem Beschluß des Landesverbandsvorstandes aufgelöst werden. Dazu hat eine ausführliche Begründung zu erfolgen.
(9) Bei Auflösung der AG fallen deren Sach- und Finanzmittel an den für die AG zuständigen Landesverband.

§ 12 - Projektgruppen

(1) Für Projektgruppen gelten die Regeln für Arbeitsgruppen analog, jedoch mit folgenden Ergänzungen und Abweichungen:
    a) Für die Bearbeitung ihrer Aufgabe hat die Projektgruppe bei ihrer Gründung ein Zieldatum festzulegen.
    b) Eine Projektgruppe hat eine monatliche Berichtspflicht.
    c) Nach Beendigung der Aufgabe ist ein Abschlussbericht zu erstellen.

§ 13 - Aufgaben der Vorstände

(1) Der 1. Vorsitzende vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.
(2) Der 2. Vorsitzende unterstützt den ersten Vorsitzenden in seinem Aufgabenbereich.
(3) Der Politische Geschäftsführer hat die Aufgaben
    a) die politische Arbeit der Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise zu beobachten,
    b) die Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise auf gemeinsame Inhalte und Verknüpfungsmöglichkeiten hinweisen,
    c) Gründung und Betreuung der Projektgruppe "Wahlen" vor anstehenden Wahlen,
    d) Förderung der politischen Willensbildung innerhalb der Partei.

(4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben:
    a) Verwaltung der Finanzen gemäß der Finanzordnung,
    b) Verwaltung der Mitglieder und Crews,
    c) Anregen von regionalen Crew-Gründungen.

(5) Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Organisation der Landesparteitage zu sorgen. Dazu kann er entsprechende Projektgruppen gründen.

Finanzordnung



Danke, das ihr bis hier durchgehalten habt. Was meint ihr (Diskussionsseite)? Habt ihr Fragen? Wer will mitmachen und unsere Parteiarbeit auf ganz neue Beine stellen?

Gruß
Richard
für die Aachener