RP Diskussion:Antrag/2014.2/001/Antrag auf Änderung der GO für den nächsten Landesparteitag der Piratenpartei Rheinland-Pfalz
Umformulierungsvorschlag und Streichung der Nichtregierungsorganisationen
Dekorationen
(1) Dekorationen der Veranstaltungsräume, die ihrem Wesen nach geeignet sind, eine politische, religiöse oder weltanschauliche Ansicht auszudrücken, dürfen nur Motive der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen, ihrer Arbeitsgemeinschaften und ähnlicher Gruppierungen, sowie inter- oder supranationaler Organisationen, deren Mitglied die Piratenpartei Deutschland ist, zeigen. Andere Dekorationen der Veranstaltungsräume sind mit der Versammlung nicht vereinbar. Die Feststellung der Unvereinbarkeit erfolgt durch die Versammlungsleitung.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann die Versammlung auf Antrag eines anwesenden, stimmberechtigte Piraten mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller akkreditierten Piraten diese Unvereinbarkeit gegen die Auffassung der Versammlungsleitung feststellen.
(3) Die auf Wunsch vertrauliche Behandlung eines Antrages nach Absatz 2 wird gewährleistet.