RP:Verwaltung/Vereinbarung

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Vereinbarung mit Untergliederungen zur Mitgliederverwaltung

Inhalt der Vereinbarung

Es ist gelebte Praxis, dass viele routinemäßige Aufgaben der Mitgliedsverwaltung vom Landesverband erledigt werden. Um dieses auf eine gesicherte Basis zu stellen, wurden die Untergliederungen um Aufnahme des nachstehenden Textes in die jeweiligen Vorstands-Geschäftsordnung oder Satzung gebeten.

(1) Zuständig für die Mitgliederverwaltung ist $Vorname $Nachname/$das $Amt. Übermittlung von Mitgliedsdaten an den Zuständigen bedürfen keiner weiteren Beschlüsse, sofern er eine aktuelle Datenschutzverpflichtung hat.

(2) Die Mitgliederverwaltung wird im wesentlichen vom Landesverband durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise:

  • jeweils beauftragte Einladungen zu Veranstaltungen, sofern der versandfertige Einladungstext vorliegt
  • Anlage von Mitgliedsdaten nach Neuaufnahme von Mitgliedern
  • Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen zur Beitragsminderung, ohne jede Prüfung von Voraussetzungen und ohne Forderung von Nachweisen
  • Pflege der Mitgliedsdaten, wie Adress- und Email-Änderungen
  • Archivierung aller Mitgliedsunterlagen, z.B. Anträge und Beitragsermäßigungen
  • Kontaktpflege mit Unterstützung des Kreisverbandes
  • Veranlassung des Beitragseinzuges zusammen mit dem Landeschatzmeister [1]
  • Mahnungen bei Beitragsrückstand zusammen mit dem Landesschatzmeister [1]
  • Bearbeitung von Parteiaustritten
  • Satzungsgemäße Veranlassung der Streichung von Mitgliedern

(3) Der Kreisvorstand behält sich eine Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern vor. Liegt der Landesverwaltung zwei Wochen nach der Anfrage an den Kreisvorstand keine Stellungnahme vor, so kann die Landesverwaltung über die Aufnahme entscheiden.

Anmerkung: [1] Dieses ist bereits durch die Landessatzung festgelegt

Status

Kreisverband Status Verweis
Ahrweiler vom Kreisparteitag beschlossen Protokoll
Koblenz In GO des Vorstandes aufgenommen fehlt
Rhein-Pfalz In GO des Vorstandes aufgenommen GO
Südpfalz In GO des Vorstandes aufgenommen GO
Südwestpfalz In GO des Vorstandes aufgenommen Protokoll
Worms Aufnahme in GO des Vorstandes abgelehnt, beantragter Vorgehensweise wurde jedoch nicht widersprochen OTRS-Ticket

Übergeordnetes OTRS-Ticket zur Verfolgung der Anträge an Kreisverbände: PP#100136153