RP:Verwaltung/Vereinbarung
Vereinbarung mit Untergliederungen zur Mitgliederverwaltung
Inhalt der Vereinbarung
Es ist gelebte Praxis, dass viele routinemäßige Aufgaben der Mitgliedsverwaltung vom Landesverband erledigt werden. Um dieses auf eine gesicherte Basis zu stellen, wurden die Untergliederungen um Aufnahme des nachstehenden Textes in die jeweiligen Vorstands-Geschäftsordnung oder Satzung gebeten.
(1) Zuständig für die Mitgliederverwaltung ist $Vorname $Nachname/$das $Amt. Übermittlung von Mitgliedsdaten an den Zuständigen bedürfen keiner weiteren Beschlüsse, sofern er eine aktuelle Datenschutzverpflichtung hat.
(2) Die Mitgliederverwaltung wird im wesentlichen vom Landesverband durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise:
- jeweils beauftragte Einladungen zu Veranstaltungen, sofern der versandfertige Einladungstext vorliegt
- Anlage von Mitgliedsdaten nach Neuaufnahme von Mitgliedern
- Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen zur Beitragsminderung, ohne jede Prüfung von Voraussetzungen und ohne Forderung von Nachweisen
- Pflege der Mitgliedsdaten, wie Adress- und Email-Änderungen
- Archivierung aller Mitgliedsunterlagen, z.B. Anträge und Beitragsermäßigungen
- Kontaktpflege mit Unterstützung des Kreisverbandes
- Veranlassung des Beitragseinzuges zusammen mit dem Landeschatzmeister [1]
- Mahnungen bei Beitragsrückstand zusammen mit dem Landesschatzmeister [1]
- Bearbeitung von Parteiaustritten
- Satzungsgemäße Veranlassung der Streichung von Mitgliedern
(3) Der Kreisvorstand behält sich eine Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern vor. Liegt der Landesverwaltung zwei Wochen nach der Anfrage an den Kreisvorstand keine Stellungnahme vor, so kann die Landesverwaltung über die Aufnahme entscheiden.
Anmerkung: [1] Dieses ist bereits durch die Landessatzung festgelegt
Status
Kreisverband | Status | Verweis |
---|---|---|
Ahrweiler | vom Kreisparteitag beschlossen | Protokoll |
Koblenz | In GO des Vorstandes aufgenommen | fehlt |
Rhein-Pfalz | In GO des Vorstandes aufgenommen | GO |
Südpfalz | In GO des Vorstandes aufgenommen | GO |
Südwestpfalz | In GO des Vorstandes aufgenommen | Protokoll |
Worms | Aufnahme in GO des Vorstandes abgelehnt, beantragter Vorgehensweise wurde jedoch nicht widersprochen | OTRS-Ticket |
Übergeordnetes OTRS-Ticket zur Verfolgung der Anträge an Kreisverbände: PP#100136153