RP:Trier/Antragsfabrik/Kreisvorstand soll sich GO bereits auf der 1. Sitzung geben

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Titel = Kreisvorstand soll sich GO bereits auf der 1. Sitzung

geben

Änderungsantrag Nr.
2
Beantragt von
Thomas Heinen
Betrifft
Satzung KV Trier/Trier-Saarburg / § 15 Aufgaben des Kreisvorstandes
Beantragte Änderungen

Der Kreisparteitag möge beschließen, dass der Absatz 5 von ursprünglich

(5) Der Kreisvorstand gibt sich bis zur vierten Sitzung, jedoch innerhalb von drei Monaten eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

   1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
   2. Aufgaben und Kompetenzen der Kreisvorstandsmitglieder,
   3. Dokumentation der Sitzungen virtuellen oder fernmündlichen

Kreisvorstandssitzungen,

   4. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
   5. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes.

in folgenden Wortlaut geändert wird:

(5) Der Kreisvorstand gibt sich auf seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

   1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
   2. Aufgaben und Kompetenzen der Kreisvorstandsmitglieder,
   3. Dokumentation der Sitzungen virtuellen oder fernmündlichen

Kreisvorstandssitzungen,

   4. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
   5. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes.
Begründung

Eine GO ist die Grundlage für die Arbeit des Vorstands. In ihr werden sehr wichtige Dinge zu Aufgabenverteilung, Datenschutz, Dokumentation etc. festgelegt. Daher ist es sinnvoll, diese Dinge direkt in der ersten Sitzung zu regeln, um eine gute Arbeit des Vorstands zu erleichtern. Zudem gibt es bereits fertige GOs von vorherigen Vorständen. Diese müssen i.d.R. nur geringfügig abgeändert werden, so dass die Erarbeitung und der Beschluss einer GO in der ersten Sitzung kein Problem darstellt.