RP:Stammtisch Kaiserslautern/Verwaltungsdinge/Plakatieren Otterbach
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Plakatierungsbestimmungen Otterbach
- Eine Sondernutzungsgenehmigung für die Aufstellung der Wahlplakate ist für unseren Bereich nicht erforderlich.
- Eine zeitliche Vorgabe zur Aufstellung besteht bei uns nicht.
- die Werbeschilder dürfen die Größe von DIN A 1 (ca. 79 x 57 cm) nicht überschreiten und dürfen keine Ähnlichkeit mit einem Zeichen oder einer Verkehrseinrichtung haben,
- die Werbeschilder dürfen nur Innerorts und nicht an einem Verkehrszeichen angebracht werden,
- die Werbeschilder sind so aufzubauen, dass Sie den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht behindern,
- nach der Beendigung der Veranstaltung sind die in Anspruch genommenen Plätze unverzüglich in einem sauberen Zustand zu hinterlassen,
- Sie haften für eventuell entstehenden Personen- bzw. Sachschaden.