RP:Schiedsgericht/Stellungnahmen/Stellungnahme LSG RLP 2011-09-26
Stellungnahme bzgl. Arbeit des letzten LSG
SOA-2 Rüge gegen das Landesschiedsgericht
Der Landesparteitag missbilligt, dass das Landesschiedsgericht (LSG) anhängige Verfahren in den vergangenen Monaten nicht behandelt bzw. verhandelt wurden und dass Ersatzrichter nach Ausscheiden von Mitgliedern des LSG nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurden. Parteiinterne Schiedsgerichtsverfahren sollen zukünftig so schnell wie möglich abgearbeitet werden, damit rechtsstaatlichen Maßstäben Rechnung getragen wird. Die Mitglieder des bisherigen LSG - insbesondere der Schiedsgerichtsvorsitzende - werden aufgefordert, dem neu gewählten Landesschiedsgericht umgehend alle Unterlagen aller offenen Fälle zur Verfügung zu stellen, damit das neue LSG seine Arbeit ordnungsgemäß aufnehmen kann. Der Landesparteitag drückt dem neu gewählten Schiedsgericht sein Vertrauen aus und bittet darum, einen Bericht über die Arbeit des letzten Landesschiedsgerichtes anzufertigen und diesen dem nächsten Parteitag vorzustellen.
Stellungnahme
Bericht des Landesschiedsgerichts der Piratenpartei Rheinland-Pfalz über die Arbeit des vorhergehenden Landesschiedsgerichts
Am 25.2.2011 wurde das neugewählte LSG gebeten, einen Bericht zur Arbeit des vorhergehenden LSG zu erstellen.
Dieses wurde auf dem LPT 1.2010 am 21.2.2010 in Neuhofen gewählt. Es bestand aus 5 Richtern und 2 Ersatzrichtern. Der Eingang einer Klage wurde vom ehemaligen Vorsitzenden bestätigt, die Klageschrift trägt das Datum 4. März 2010.
Im Laufe des Jahres 2010 sind dem Anschein nach 2 Schiedsrichter von ihren Ämtern zurückgetreten. Die Ersatzrichter wurden davon nicht in Kenntnis gesetzt. Der 2. Ersatzrichter entdeckte Anfang Februar 2011, dass beide Ersatzrichter am 18.11.2010 auf der Wikiseite des LSG als Richter eingetragen wurden. Er informierte den Landesvorstand und setzte sich unmittelbar mit dem vorsitzenden Richter in Verbindung, um die Unterlagen zu laufenden Verfahren zu erhalten. Dieser Bitte wurde nicht entsprochen. Daraufhin versuchte der 2. Ersatzrichter die Handlungsfähigkeit des LSG festzustellen. Neben dem vorsitzenden Richter und den beiden Ersatzrichtern meldeten sich bis 17.2.2011 zwei der ursprünglichen Richter, sodass 5 Richter zur Verfügung standen und die Handlungsfähigkeit des Gerichts prinzipiell gewährleistet war.
Außer dem Vorsitzenden hatte scheinbar kein Richter Informationen über die anhängige Klage. Eine Dokumentation zum Verfahren existiert nicht. Der Mailverkehr des alten LSG wurde dem neuen LSG nicht zur Verfügung gestellt. Das Archiv der Mailingliste des Landesschiedsgerichts reicht nur bis zum November 2010 zurück und lässt keine weiteren Rückschlüsse zu.
Die Klage konnte laut ehemaligen Vorsitzenden aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden. Darum ruhte die Klageanrufung und es kam zu keiner Verfahrensaufnahme.
Nach der Wahl des neuen LSG am 25.2.2011 gab der ehemalige Vorsitzende seinen Kenntnisstand an den neuen Vorsitzenden Eric Scheunenmann weiter und übergab im Laufe des März die Klageschrift im Original an das aktuelle LSG. Weitere Unterlagen wurden dem neuen LSG nicht zur Verfügung gestellt.