RP:Kreisverband Rhein-Pfalz/Archiv/Aktivitäten/Plakatierung/LTW2011

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Anfrage / Antrag

Bevor mit der Plakatierung begonnen wird, muss die jeweilige Stadt / Gemeinde um Genehmigung gebeten werden.
Wie das geht, kann man per Telefon oder E-Mail fragen. In manchen Gemeinden kriegt man die Genehmigung gleich telefonisch / per E-Mail, manchmal muss man noch einen Antrag stellen per E-Mail, Fax oder sonstwie.
Also einfach mal fragen, z.B. mit untenstehendem Mustertext für eine E-Mail.

Was alles zu erfragen ist, kannst Du untenstehendem Mustertext entnehmen.

Mustertext für E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich im Namen der Piratenpartei Rhein-Pfalz um die Erlaubnis, in 
Ihrer Gemeinde Wahlplakate anzubringen.
Bitte teilen Sie mir die zu beachtenden Details dazu mit, gerne per Mail an 
mich.

Insbesondere interessiert uns:

- Muss ein Antrag gestellt werden und wie muss er gestellt werden?
- Wo darf überall plakatiert werden?
- Ab wann darf plakatiert werden?
- Bis wann müssen die Plakate wieder abgehängt sein?
- Gibt es spezielle Flächen / Regelungen für Großplakate?

Mit freundlichen Grüßen,

xxx

aufhängen

Die Plakate sind diese Kunstsoff-Plakate. Löcher sind schon drin, Kabelbinder zum Befestigen sind dabei. Sicher kann es aber nicht schaden, zusätzliche Kabelbinder dabei zu haben und eine Schere / ein Messer.

Achtung: Die Plakate knicken der Breite nach leicht ein. Es ist vor Vorteil, wenn man sie so aufhängt, dass sie an den Seiten etwas nach hinten gebogen sind. Wenn man zwei Stück Rücken an Rücken aufhängt, kann man sie mit kleinen Kabelbindern / Schnur / Blumendraht an einer Seite zusammenmachen, dann mit den großen Kabelbindern in der Mitte um z.B. einen Laternenmast befestigen und dann wieder mit kleinen Kabelbindern / Schnur / Blumendraht an der anderen Seite zusammenmachen. Will man ein Plaket einzeln aufhängen, kann man die Seiten mit einer längeren Schnur / Kabelbinder / Blumendraht auf der Rückseite verbinden, so dass man das Plakat etwas nach hinten biegen kann.

Bitte beim Aufhängen genau notieren, wo man wieviele Plakate aufgehängt hat!

Gerne ein Foto vom aufgehängten Plakat machen und / oder die Koordinaten mittels GPS speichern.

Diese Infos sind wichtig für's Abhängen und zur Dokumentation des Zustand beim Aufhängen!

weitere Infos

Planung Orte

Ludwigshafen/Rhein

Plakatierung Ludwigshafen/Rhein
Verantwortlich: Thaylon
Einwohner: 163000
Anzahl Plakate (geplant): 50
Plakate je K Einwohner (geplant): 0.31
Anzahl Plakate (verteilt): 133
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0.82
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Speyer

Plakatierung Speyer
Verantwortlich: JoSch
Einwohner: 50000
Anzahl Plakate (geplant): 50
Plakate je K Einwohner (geplant): 1
Anzahl Plakate (verteilt): 50
Plakate je K Einwohner (verteilt): 1
Plakate eingeholt: 47
Fehlende Plakate: 3
Plakatierung ab: 10.02.2011
Plakatierung bis: 27.03.2011
Gemeindekontakt: Strassenverkehrsabteilung <strassenverkehr_at_stadt-speyer.de>
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Frankenthal

Plakatierung Frankenthal
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 47000
Anzahl Plakate (geplant): 30
Plakate je K Einwohner (geplant): 0.64
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 2011-02-14
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Frau Buscher, Straßenverkehrsabteilung, Hammstr. 20, 67227 Frankenthal, Tel. 06233 89-415, Fax 06233 89-555, Sandra.Busche-at-frankenthal.de
Bedingungen für Plakatierung: Beantragung in Textform erforderlich, auch per Email möglich.

Worms

Plakatierung Worms
Verantwortlich: JoSch
Einwohner: 82000
Anzahl Plakate (geplant): 20
Plakate je K Einwohner (geplant): 0.24
Anzahl Plakate (verteilt): 18
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0.22
Plakate eingeholt: 13
Fehlende Plakate: 5
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: stv-worms_at_poststelle.rlp.de
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Altrip

Plakatierung Altrip
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 7700
Anzahl Plakate (geplant): 10
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.3
Anzahl Plakate (verteilt): 12
Plakate je K Einwohner (verteilt): 1.56
Plakate eingeholt: 12
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Bobenheim-Roxheim

Plakatierung Bobenheim-Roxheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 10000
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0.5
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 2011-02-11
Plakatierung bis: Entfernung unverzüglich nach der Wahl
Gemeindekontakt: Frank Unvericht, Bürgerdienste, Rathaus Bobenheim-Roxheim, Tel.: 06239/939-1112, Fax: 06239/939-191112, frank.unvericht_at_bobenheim-roxheim.de
Bedingungen für Plakatierung: Beantragung in Textform erforderlich, auch per Email möglich.

Folgende Einschränkungen bzw. Auflagen bitte ich zu beachten: Wahlplakate bzw. Plakatständer dürfen nicht an Verkehrszeichenpfosten und in Kreisverkehren angebracht bzw. aufgestellt werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass an Einmündungen die Sicht für die Verkehrsteilnehmer erhalten bleibt. Die Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken. Spezielle Flächen für Großplakate gibt es in der Gemeinde nicht.

Böhl-Iggelheim

Plakatierung Böhl-Iggelheim
Verantwortlich: Thaylon
Einwohner: 10500
Anzahl Plakate (geplant): 20
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.9
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Lambsheim

Plakatierung Lambsheim
Verantwortlich: Babsi
Einwohner: 6300
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0.79
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: jetzt
Plakatierung bis: 2 Wochen nach der Wahl
Gemeindekontakt: Thomas Bauer: t.bauer[at]lambsheim.de
Bedingungen für Plakatierung: - Die Plakate sind so anzubringen, dass durch sie weder der Fahrzeug- noch der Fußgängerverkehr behindert oder sonst beeinträchtigt wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Plakate nicht in Kurven, an Straßenkreuzungen oder -einmündungen angebracht werden und dadurch den Kraftfahrern die Sicht genommen wird.

- Beschädigte Plakate sind unverzüglich zu erneuern oder aus dem Straßenraum zu entfernen.

- Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden.

- Großplakate sind nur am Kreisel an der L522 auf der südöstlichen Grünfläche erlaubt.

- Die Plakate sind spätestens zwei Wochen nach der Wahl wieder zu entfernen.

Die Anzahl, bzw. der Beginn der Plakatierung ist freigestellt. Des Weiteren gibt es keine Begrenzungen auf bestimmte Straßenzüge.

Limburgerhof

Plakatierung Limburgerhof
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 11000
Anzahl Plakate (geplant): 15
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.36
Anzahl Plakate (verteilt): 20
Plakate je K Einwohner (verteilt): 1.82
Plakate eingeholt: 8
Fehlende Plakate: 12
Plakatierung ab: 14.02.2011
Plakatierung bis: 28.03.2011
Gemeindekontakt: Herr Winkler-Ballenthin
Bedingungen für Plakatierung:
  1. bis DIN A0
  2. Großwerbetafel müsste man nochmal fragen
  3. Plakate dürfen nur 4 Wochen hängen "... unter Umgehung der Plakatierungsrichtlinie (2.3) können Sie ab sofort mit der Plakatierung beginnen."
  4. Plakate dürfen nicht auf Fahrbahnen aufgestellt werden; ein Abstand von 50 cm zum Fahrbahnrand ist einzuhalten.
  5. Die Plakate sind so anzubringen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung nachteilig berührt werden. Sie dürfen insbesondere kein Sichthindernis darstellen. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zu beachten.
  6. Kreuzungsbereiche sind von Plakatierungen freizuhalten; dabei ist jeweils ein Abstand von 15 m einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind festinstallierte Werbeträger.
  7. Kreisverkehre sind von Plakatierungen freizuhalten.
  8. Die Plakate dürfen nicht im Umkreis von 20 m ab Außenkante der Fahrgastunterstände (Buswartehäuschen) der Verkehrsunternehmen sowie an Fahrradstellplätzen der P&R-Anlage angebracht werden.
  9. Plakate dürfen nicht unmittelbar an Bäumen angebracht werden. Plakate, die an Baumschutzelementen angebracht werden sollen, dürfen lediglich mit isoliertem Draht, Kabelbinder o. ä. befestigt werden, der beim Abnehmen der Schilder wieder zu entfernen ist. Ein Annageln der Schilder oder ein Ankleben ist unzulässig.
  10. Aus Gründen der Ortgestaltung dürfen Plakate nicht in Grünanlagen angebracht werden. Auf dem Burgunder Platz dürfen Plakate nicht angebracht werden mit Ausnahme der Plakate für einen Wahlkampf.
  11. Die Erlaubnis erlischt, wenn Plakate, Großwerbetafeln oder Straßenüberspannungen und Fahnen inhaltlich gegen das Grundgesetz und/oder Gesetze verstoßen bzw. zu Rechtsverstößen aufrufen. Plakate frauenfeindlichen, sexistischen, diskriminierenden und rassistischen Inhalts sind nicht zulässig. Der Inhalt der Plakate muss in allen Fällen das Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung beachten; sie darf Frau oder Mann nicht in einer herabwürdigenden, die Menschenwürde verletzenden Weise, darstellen.

(gekürzt)

Genehmigung ist erteilt.

Mutterstadt

Plakatierung Mutterstadt
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 12500
Anzahl Plakate (geplant): 15
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.2
Anzahl Plakate (verteilt): 24
Plakate je K Einwohner (verteilt): 1.92
Plakate eingeholt: 24
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Samstag, 14.02.2011 (steht so in der Genehmigung)
Plakatierung bis: 02.04.2011
Gemeindekontakt: Herr Hübner
Bedingungen für Plakatierung: hinsichtlich der Plakatwerbung für die anstehenden Wahlen bitten wir um Beachtung der nachstehen­den Punkte:
  1. Wahlkampfplakate dürfen ab Samstag, den 14.02.2011 aufgestellt werden. Sie sind bis zum 02.04.2011 wieder zu entfernen. Die Anzahl der Plakate ist auf 75 Stück begrenzt. Die Verwaltung behält sich entsprechende Kontrollen vor.
  2. Plakate, die auf Wahlkampfveranstaltungen hinweisen, dürfen 14 Tage vor dem Termin aufgestellt werden. Sie sind spätestens drei Tage nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. Die Aufstellung ist der Verwaltung acht Tage vorher mitzuteilen.
  3. An Gebäuden, in denen sich Wahllokale befinden sowie jeweils 20 m vor den Eingangstüren dieser Gebäude, dürfen keine Wahlkampfplakate aufgestellt werden.
  4. Am Palatinum ( Festhalle, Gaststätte und Turnhalle ) sowie auf dessen Vorplatz und den seitlichen Parkplätzen darf keine Wahlkampfwerbung aufgestellt werden. Bei Wahlkampfveranstaltungen im Palatinum bedarf die Plakatierung der Genehmigung der Geschäftsführung.
  5. Jeweils 20 m vor sowie innerhalb der Kreisverkehrsplätze dürfen keine Plakate aufgestellt werden. Unmittelbar an Kreuzungen und Einmündungen dürfen ebenfalls keine Plakate aufgestellt werden.
  6. Standplätze für Plakatwände sind die Grünfläche vor dem alten Friedhof in der Ludwigshafener Straße und die Grünfläche neben dem neuen Friedhof im Pfalzring. Die Plakatwände dürfen ebenfalls erst ab dem 14.02.2011 aufgestellt werden.
  7. Die Aufstellung von Informationsständen im öffentlichen Verkehrsraum ist der Verwaltung acht Tage vorher mitzuteilen.
  8. Die Plakatständer und -wände sind durch den Aufsteller regelmäßig auf ihre Befestigung und Standsicherheit zu überprüfen.
  9. Von der Verwaltung werden keine öffentlichen Werbeflächen zur Verfügung gestellt.

Genehmigungsfrei / Genehmigung ist erteilt

Neuhofen

Plakatierung Neuhofen
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 7000
Anzahl Plakate (geplant): 20
Plakate je K Einwohner (geplant): 2.86
Anzahl Plakate (verteilt): 25
Plakate je K Einwohner (verteilt): 3.57
Plakate eingeholt: 20
Fehlende Plakate: 5
Plakatierung ab: 13.02.2011
Plakatierung bis: 10.04.2011
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: In der geschlossenen Ortslage von Neuhofen im öffentlichen Straßenbereich Plakatständer/Werbeträger bis zu einer Größe von DIN-A 0.
  1. Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern.
  2. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.
  3. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
  4. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
  5. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden.
  6. Die Werbeträger werden um Laternenmasten, um Bäume oder Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs ( mit Hilfe von Kabelbindern ) befestigt. Durch die Befestigung dürfen keine Beschädigungen entstehen.
  7. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instandzusetzen.
  8. Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des Verantwortlichen versehen sein.
  9. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.
  10. Sollten die Werbeträger Anlaß zu Beanstandungen geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.
  11. Die Werbeträger müssen spätestens 14 Tage nach der Wahl abgebaut sein.

Eine Erlaubnis ergeht gebührenfrei.

Genehmigung ist erteilt.

Römerberg

Plakatierung Römerberg
Verantwortlich: JoSch
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 11
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 11
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 16.02.2011
Plakatierung bis: 10.04.2011
Gemeindekontakt: info-gemeindeverwaltung_at_roemerberg.de
Bedingungen für Plakatierung: Standard

Schifferstadt

Plakatierung Schifferstadt
Verantwortlich: JoSch
Einwohner: 19500
Anzahl Plakate (geplant): 20
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.03
Anzahl Plakate (verteilt): 43
Plakate je K Einwohner (verteilt): 2.21
Plakate eingeholt: 34
Fehlende Plakate: 9
Plakatierung ab: 26.02.2011
Plakatierung bis: 02.04.2011
Gemeindekontakt: Bernd Rüeck <b_rueck-at-schifferstadt.de>
Bedingungen für Plakatierung: Gebühren- und genehmigungsfrei. Die Aufstellung der Plakate im öffentlichen Verkehrsraum darf nur im Gehwegbereich erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Straßenverkehr bzw. Fußgängerverkehr nicht behindert wird, insbesondere für den fließenden Verkehr keine Sichtbehinderungen entstehen. Wir weisen darauf hin, dass nach den Vorschriften der StVO die Anbringung von Wahlwerbung an Verkehrszeichen nicht zulässig ist. Die Anzahl der Plakate ist nicht begrenzt.

Dannstadt-Schauernheim

Dannstadt-Schauernheim

Plakatierung Dannstadt-Schauernheim/Dannstadt-Schauernheim
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 7000
Anzahl Plakate (geplant): 6
Plakate je K Einwohner (geplant): 0.86
Anzahl Plakate (verteilt): 17
Plakate je K Einwohner (verteilt): 2.43
Plakate eingeholt: 17
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Hochdorf-Assenheim

Plakatierung Dannstadt-Schauernheim/Hochdorf-Assenheim
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 3000
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.33
Anzahl Plakate (verteilt): 8
Plakate je K Einwohner (verteilt): 2.67
Plakate eingeholt: 8
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Rödersheim-Gronau

Plakatierung Dannstadt-Schauernheim/Rödersheim-Gronau
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 3000
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.33
Anzahl Plakate (verteilt): 8
Plakate je K Einwohner (verteilt): 2.67
Plakate eingeholt: 5
Fehlende Plakate: 3
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Dudenhofen

Dudenhofen

Plakatierung Dudenhofen/Dudenhofen
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Hanhofen

Plakatierung Dudenhofen/Hanhofen
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Harthausen

Plakatierung Dudenhofen/Harthausen
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: Nicht bekannt
Plakatierung bis: Nicht bekannt
Gemeindekontakt: Nicht bekannt
Bedingungen für Plakatierung: Keine bekannt

Heßheim

Beindersheim

Plakatierung Heßheim/Beindersheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: siehe Heßheim
Plakatierung bis: siehe Heßheim
Gemeindekontakt: siehe Heßheim
Bedingungen für Plakatierung: siehe Heßheim

Großniedesheim

Plakatierung Heßheim/Großniedesheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: siehe Heßheim
Plakatierung bis: siehe Heßheim
Gemeindekontakt: siehe Heßheim
Bedingungen für Plakatierung: siehe Heßheim

Heßheim

Plakatierung Heßheim/Heßheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 2011-02-14
Plakatierung bis: 2011-04-10
Gemeindekontakt: Herr K. Deheck, Verbandsgemeindeverwaltung – Hauptstraße 14 - 67258 Heßheim, Tel.: 06233 7707-42, Fax: 06233 7707-55, k.deheck-at-vghessheim.de
Bedingungen für Plakatierung: Beantragung in Textform erforderlich, auch per Email möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Plakate so aufgestellt werden müssen
  • dass vor allem in Kreuzungsbereichen und Einmündungen sowie Kurven keine Sichtbehinderungen für den Kraftverkehr eintreten.
  • dass an lackierten Straßenleuchten diese nicht angebracht werden dürfen.
  • dass an Rankgerüsten und Kletterhilfen ebenfalls diese nicht stehen dürfen.
  • dass innerhalb von Pflanzbeeten diese nicht durch die Ständerfüße beeinträchtigt werden.
  • dass diese nicht an Jägerzäune angebracht werden.
  • dass diese nicht vor, an und in Wartehäuschen der Bushaltestellen stehen.
  • dass diese nicht an Verkehrszeichenstangen angebracht werden.
  • dass diese nicht in Verkehrskreiseln angebracht werden.

Heuchelheim bei Frankenthal

Plakatierung Heßheim/Heuchelheim bei Frankenthal
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: siehe Heßheim
Plakatierung bis: siehe Heßheim
Gemeindekontakt: siehe Heßheim
Bedingungen für Plakatierung: siehe Heßheim

Kleinniedesheim

Plakatierung Heßheim/Kleinniedesheim
Verantwortlich: StopSecret
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 5
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: siehe Heßheim
Plakatierung bis: siehe Heßheim
Gemeindekontakt: siehe Heßheim
Bedingungen für Plakatierung: siehe Heßheim

Maxdorf

Birkenheide

Plakatierung Maxdorf/Birkenheide
Verantwortlich: Babsi
Einwohner: 3000
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.33
Anzahl Plakate (verteilt): 7
Plakate je K Einwohner (verteilt): 2.33
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: jetzt
Plakatierung bis: unmittelbar nach der Veranstaltung
Gemeindekontakt: Iris Krebs (iris.krebs[at]vg-maxdorf.de)
Bedingungen für Plakatierung:
  • müssen der STvO entsprechen
  • nicht an Verkehrzszeichen, roten Laternen und im Bereich von Kreisverkehren
  • Anbringung mit Kabelbinder

Fußgönheim

Plakatierung Maxdorf/Fußgönheim
Verantwortlich: Babsi
Einwohner: 0
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 0
Anzahl Plakate (verteilt): 0
Plakate je K Einwohner (verteilt): 0
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: jetzt
Plakatierung bis: unmittelbar nach der Veranstaltung
Gemeindekontakt: Iris Krebs (iris.krebs[at]vg-maxdorf.de)
Bedingungen für Plakatierung:
  • müssen der STvO entsprechen
  • nicht an Verkehrzszeichen, roten Laternen und im Bereich von Kreisverkehren
  • Anbringung mit Kabelbinder

Maxdorf

Plakatierung Maxdorf/Maxdorf
Verantwortlich: Babsi
Einwohner: 7000
Anzahl Plakate (geplant): 4
Plakate je K Einwohner (geplant): 0.57
Anzahl Plakate (verteilt): 8
Plakate je K Einwohner (verteilt): 1.14
Plakate eingeholt: 0
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: jetzt
Plakatierung bis: unmittelbar nach der Veranstaltung
Gemeindekontakt: Iris Krebs (iris.krebs[at]vg-maxdorf.de)
Bedingungen für Plakatierung:
  • müssen der STvO entsprechen
  • nicht an Verkehrzszeichen, roten Laternen und im Bereich von Kreisverkehren
  • Anbringung mit Kabelbinder

Waldsee

Otterstadt

Plakatierung Waldsee/Otterstadt
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 3500
Anzahl Plakate (geplant): 6
Plakate je K Einwohner (geplant): 1.71
Anzahl Plakate (verteilt): 5
Plakate je K Einwohner (verteilt): 1.43
Plakate eingeholt: 5
Fehlende Plakate: 0
Plakatierung ab: 14.02.2011
Plakatierung bis: 10.04.2011
Gemeindekontakt: Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee, Fachbereich 3 "Bürgerdienste", Straßenverkehrsbehörde
Bedingungen für Plakatierung: Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee, Fachbereich 3 "Bürgerdienste", Straßenverkehrsbehörde.

Genehmigt werden pro Partei 100 Plakate in der Verbandsgemeinde (Otterstadt und Waldsee).

  1. Zur Plakatierung dürfen nur vorgefertigte, transportable Plakatständer (Höchstmaß DIN A 1) verwendet werden.
  2. Die Plakatständer dürfen nur an solchen Stellen aufgestellt werden, die ausreichend Platz dazu bieten. Es ist untersagt, Plakatständer auf verkehrsreichen, bzw. schmalen Gehwegen aufzustellen. Der Verkehr darf nicht behindert werden. In den Verkehrskreiseln und an den Partnerschaftstafeln an den Ortseingängen darf keine Plakatierung erfolgen.
  3. Die Plakatständer sind regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Keinesfalls darf von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Plakatständer, die nicht mehr an ihrem vorgesehenen Platz stehen, sind wieder ordnungsgemäß aufzustellen.
  4. Der Erlaubnisnehmer haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch diese Sondernutzung entstehen und stellt somit die Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee von allen Haftungsansprüchen auch gegenüber Dritten frei.

Genehmigung ist erteilt.

Waldsee

Plakatierung Waldsee/Waldsee
Verantwortlich: Oibelos
Einwohner: 5000
Anzahl Plakate (geplant): 10
Plakate je K Einwohner (geplant): 2
Anzahl Plakate (verteilt): 50
Plakate je K Einwohner (verteilt): 10
Plakate eingeholt: 42
Fehlende Plakate: 8
Plakatierung ab: siehe Otterstadt
Plakatierung bis: siehe Otterstadt
Gemeindekontakt: siehe Otterstadt
Bedingungen für Plakatierung: siehe Otterstadt