RP:Kreisverband Worms/Protokolle/Stammtisch/2014-05-13

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Tagesordnung für Dienstag den 13.05.2014

Hotel und Weinstube Römischer Kaiser , 67547 Worms, Römerstraße 72 um 19:00 Uhr

Tagesordnung für Dienstag den 13.05.2014 Chef der Wormser Piratenpartei zeigt NPD an

WORMS - (rok). Klaus Thyes, Vorsitzender der Wormser Piratenpartei, hat die NPD angezeigt. Anlass sind Einträge der Rechtsradikalen auf deren Facebook-Seite. Dort schildern NPD-Leute, wie sie beim Aufhängen von Wahlplakaten von einem „Aggressor, Typ Marokkaner“ angegriffen worden seien. Die „völlig überforderte Polizei“ habe sich außerstande gesehen, jemanden zu schicken, deshalb habe man den Mann verfolgt, ihn aber aus den Augen verloren. Im Internet sind Bilder des Autos veröffentlicht und eindeutige „Fahndungsaufrufe“. „Es kann nicht sein, dass ein Bürger über Facebook verfolgt und massiv bedroht wird“, begründet Thyes seinen Gang zur Polizei, die er ausdrücklich bat, den Mann zu schützen. „Zumal die Rechten auch noch ankündigen, eine Bürgerwehr aufstellen zu wollen.“ Polizeisprecher Peter Metzdorf bestätigte gegenüber der WZ, dass die Anzeige vorliegt, dass aber auch die NPD ihrerseits Anzeige erstattet habe. „Wir werden die beiden Vorgänge wie jede andere Strafanzeige behandeln. Das heißt, wir werden die Beteiligten vernehmen, eventuell Zeugen hören und dann versuchen, die Lage einzuschätzen. Das letzte Wort hat dann die Staatsanwaltschaft.“ Welche Maßnahmen die Polizei ergreift, wollte Metzdorf nicht sagen. „Aber wir haben da schon ein Auge drauf. Und wenn wir glauben, dass tatsächlich eine Bedrohungslage vorliegt, dann werden wir auch entsprechend handeln“, versicherte Metzdorf mit Blick auf die von Thyes geforderten Schutzvorkehrungen.

Anzeige gegen den Vorsitzenden der NPD

Planung einer Deutschen Bürgerwehr [1]

Satzungsänderung

alt:

§ 15 - Aufgaben des Kreisvorstandes

(1) Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung unter Beachtung der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland. Die Beschlüsse sind verbindlich, wenn sie nicht von einer Mitgliederversammlung aufgehoben oder geändert werden.

(2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.

(3) Der Schatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßige Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Schatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.

(4) Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich. Er kann mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Parteiöffentlichkeit für einzelne Beratungsgegenstände oder für die gesamte Sitzung ausschließen.

(5) Der Kreisvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

1. Aufgaben und Kompetenzen der Kreisvorstandsmitglieder,

2. Dokumentation der Sitzungen,

3. virtuellen oder fernmündlichen Kreisvorstandssitzungen

4. Form und Umfang des schriftlichen Tätigkeitsberichts.

(6)Die Mitglieder des Kreisvorstands legen der Mitgliederversammlung zum Ende ihrer Amtszeit jeweils einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Kreisvorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisverband gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Kreisvorstand zuzuleiten.

neu:

§ 15 - Aufgaben des Kreisvorstandes

(1) Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung unter Beachtung der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland. Die Beschlüsse sind verbindlich, wenn sie nicht von einer Mitgliederversammlung aufgehoben oder geändert werden.

(2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.

(3) Der Schatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßige Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Schatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.

(4) Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich. Er kann mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Parteiöffentlichkeit für einzelne Beratungsgegenstände oder für die gesamte Sitzung ausschließen.

(5) Der Kreisvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

1. Aufgaben und Kompetenzen der Kreisvorstandsmitglieder,

2.Der Vorstand bestellt einen geeigneten externen Datenschutzbeauftragten. Die Piraten des Kreiverbandes Worms sind zur Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Bei Vorhaben, im Rahmen derer personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist der Datenschutzbeauftragte in die Planung und Durchführung einzubeziehen.

3. Dokumentation der Sitzungen,

4. virtuellen oder fernmündlichen Kreisvorstandssitzungen

5. Form und Umfang des schriftlichen Tätigkeitsberichts.

(6)Die Mitglieder des Kreisvorstands legen der Mitgliederversammlung zum Ende ihrer Amtszeit jeweils einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Kreisvorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisverband gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Kreisvorstand zuzuleiten.