RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Widerrechtliches Einbehalten von Haustieren

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Grundsatzprogrammänderungsantrag: Widerrechtliches Einbehalten von Haustieren (abgelehnt)
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Antragsteller:

Marina Vink

Titel:

Widerrechtliches Einbehalten von Haustieren

Antragstext:

Der Kreisparteitag beschließt, im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle folgenden Text aufzunehmen:

"Personen, die Haustiere auffinden oder anfüttern und schließlich behalten wollen, müssen einer Pflicht auf Identitätsüberprüfung des Tieres nachkommen. Das Tier muss auf äußerlich sichtbare Kennzeichnungen, beispielsweise eine Tätowierung, überprüft werden und beim Tierarzt kontrolliert werden, ob das Tier einen Mikrochip hat, der dann dort ausgelesen werden kann. Ist das Tier registriert erwächst dadurch eine Meldepflicht an das zentrale Haustierregister und der Überprüfung, dass der dort eingetragene Halter das Tier selbst nicht mehr haben möchte. Möchte er das Tier zurück, ist das Haustier dem eingetragenen Halter unverzüglich zu überbringen."

Begründung:

"Gerade bei Katzen tut sich häufig die Problematik auf: Sie werden von fremden Menschen angefüttert und kehren nicht mehr nach Hause zurück, obwohl das Tier vom Halter registriert wurde. Eine Familie vermisst dann, ohne jemals über den Verbleib von ihrem Haustier zu erfahren, ein Familienmitglied. Eine Meldepflicht für zugelaufene Tiere, würde im Sinne der Halter und der vielen herrenlosen Tiere das Prinzip des bereits bestehenden Melderegisters noch effektiver nutzen. Juristisch wird das Heimtier als eine Sache behandelt. Abgefütterte und dann einbehaltene Tiere würden somit dem Diebstahl gleich kommen."