RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Offene Verträge und transparente Ausschreibungen

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Grundsatzprogrammänderungsantrag: Offene Verträge und transparente Ausschreibungen (angenommen)
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Antragsteller:

Thomas Heinen

Titel:

Offene Verträge und transparente Ausschreibungen

Antragstext:

Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen, Behörden, der Verwaltung, Gremien etc. und Privatfirmen müssen im Sinne des transparenten Staates öffentlich sein. Geheimverträge mit Privatunternehmen sind generell abzulehnen. Informationen über diese Verträge müssen grundsätzlich öffentlich und nicht nur dem sehr begrenzten Kreis der Bürgervertreter zugänglich sein.

Auch in der Vergangenheit geschlossene Verträge sind der Öffentlichkeit - soweit rechtlich zulässig - zugänglich zu machen.

In begründeten Fällen, wie bei Gefahr für Leib und Leben, kann eine zeitlich begrenzte Ausnahme (z.B. maximal 10 Jahre) definiert werden, in denen bestimmte Informationen von Verträgen unter Verschluss gehalten werden können. Danach sind diese Informationen ausnahmslos öffentlich zu machen.

Alle Ausschreibungen sind transparent und öffentlich durchzuführen. Nach der Vergabe sind alle Angebote zu veröffentlichen, sowie die Begründung für die Zuschläge. Ausschreibungen sind so zu gestalten, dass sie nicht nur von einem schon vorher bestimmten Unternehmen erfüllt werden können. Verträge sind so zu gestalten, dass von der Auftragsdurchführung keine größeren Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, als wenn die Gemeinde sie selbst übernehmen würde. Begründung: