RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Neuzusammensetzung des Kreisvorstands

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Satzungsänderungsantrag: Neuzusammensetzung des Kreisvorstands (eingereicht)
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Antragsteller:

Manuel Biertz (in Vertretung)

Titel:

Neuzusammensetzung des Kreisvorstands

Antragstext:

Der Antrag ist modular gestellt. Bei Ablehnung des Basismoduls entfallen die anderen Module automatisch.

--Basismodul--

Der Kreisparteitag beschließt, §14 der Satzung wie folgt zu ändern: Absatz 1 wird vollständig durch folgenden Passus ersetzt:

"Der Kreisvorstand besteht aus vier Piraten:

   1. dem Kreisvorsitzenden
   2. dem Politischen Geschäftsführer des Kreisverbands,
   3. dem Kreisschatzmeister
   4. dem Kreisgeneralsekretär"

Abs. 2 wird vollständig durch folgenden Passus ersetzt:

"Die Geschäftsordnung des Kreisvorstands hat folgende Aufgabenverteilung zu konkretisieren:

   1. Aufgabe des Kreisvorsitzenden ist die politische Kommunikation nach Außen
   2. Aufgabe des politischen Geschäftsführers des Kreisverbandes ist die politische Kommunikation nach Innen sowie die Koordination der innerparteiischen, politischen Arbeit
   3. Aufgabe des Kreisschatzmeisters ist die Finanzverwaltung
   4. Aufgabe des Kreisgeneralsekretärs ist die Mitglieder- und sonstige Verwaltung"

Abs. 4 Satz 1 wird vollständig durch folgenden Passus ersetzt:

"Die in Abs. 1 genannten Vorstandsmitglieder bilden den geschäftsführenden Vorstand."

--Modul 1--

Abs. 3 wird vollständig durch folgenden Passus ersetzt:

"Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird vom nächstfolgenden Kreisparteitag eine Neuwahl des Kreisvorstands vorgenommen. Dieser Kreisparteitag findet spätestens acht Wochen nach Rücktritt des jeweiligen Vorstandsmitglieds statt. Bis dahin werden die Aufgaben des zurückgetretenen Vorstandsmitglied kommissarisch und nach Beschluss des Vorstands von einem anderen Vorstandsmitglied übernommen."

Begründung:

--Basismodul--

Es sollen künftig vier Piraten den Kreisvorstand bilden, um die Verwaltungsfunktion des Vorstands zu unterstreichen, sodass die Parteibasis und nicht der -vorstand den Kern der politischen Arbeit bildet. Die gerade Anzahl der Vorstandsmitglieder erfordert bei Meinungsverschiedenheiten die Konsensfindung und beendet diese nicht durch "Kampfabstimmungen".

Die Aufteilung der politischen Vorstandsarbeit unter dem Vorsitzenden und dem politischen Geschäftsführer trägt der unterschiedlichen Kompetenzanforderungen der Kommunikation politischer Inhalte nach außen und der Koordination der Zusammenarbeit im Inneren Rechnung.

--Modul 1--

Der Kreisvorstand soll als Team harmonisch zusammenarbeiten; realistisch ist dies nicht in jeder Personenkonstellation möglich. Daher soll bei Rücktritt eines Kreisvorstandsmitglieds der Parteibasis eine Umstrukturierung oder Neuzusammensetzung dieses Teams ermöglicht werden; so kann die durch die Rechenschaftsablegung der Kreisvorstandsmitglieder entstehende Transparenz bestens genutzt werden. Der Nutzen eines harmonischen Kreisvorstands rechtfertigt den relativ geringen Aufwand der Ausrichtung eines Wahlparteitages.