RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Kostenfreier Kirchenaustritt

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Grundsatzprogrammänderungsantrag: Kostenfreier Kirchenaustritt (angenommen)
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Antragsteller:

Thomas Heinen

Titel:

Kostenfreier Kirchenaustritt

Antragstext:

Gebühren erschweren den Austritt oder Wechsel der

Religionsgemeinschaft und schränken damit die Bekenntnisfreiheit ein. Zudem stehen sie oft in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Daher sollten die Kommunen für einen Kirchenaustritt keine Gebühren verlangen dürfen. Entstehende Kosten sind im Zweifelsfall von der betreffenden Kirche zu entrichten, solange Kirchenangelegenheiten öffentlich verwaltet werden.

Desweiteren soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass Kirchen nachträglich den Kirchenaustritt anzweifeln und damit eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Bürgers erzwingen. Momentan muss der Bürger durch Vorlage der amtlichen Austrittserklärung beweisen, dass er tatsächlich ausgetreten ist. Verliert er seine Urkunde innerhalb von 40 Jahren nach dem Austrittsdatum, wird er von einer immensen Kirchensteuernachforderung bedroht.
Begründung: