RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Kostenfreier Kirchenaustritt
Antragsteller:
- Thomas Heinen
Titel:
- Kostenfreier Kirchenaustritt
Antragstext:
- Gebühren erschweren den Austritt oder Wechsel der
Religionsgemeinschaft und schränken damit die Bekenntnisfreiheit ein. Zudem stehen sie oft in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Daher sollten die Kommunen für einen Kirchenaustritt keine Gebühren verlangen dürfen. Entstehende Kosten sind im Zweifelsfall von der betreffenden Kirche zu entrichten, solange Kirchenangelegenheiten öffentlich verwaltet werden.
Desweiteren soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass Kirchen
nachträglich den Kirchenaustritt anzweifeln und damit eine
Beweislastumkehr zu Ungunsten des Bürgers erzwingen. Momentan muss der
Bürger durch Vorlage der amtlichen Austrittserklärung beweisen, dass
er tatsächlich ausgetreten ist. Verliert er seine Urkunde innerhalb
von 40 Jahren nach dem Austrittsdatum, wird er von einer immensen
Kirchensteuernachforderung bedroht.
Begründung: