RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Sonstige Anträge/Begriffsklärung Kommunalprogramm

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Sonstiger Antrag: Begriffsklärung Kommunalprogramm (angenommen)
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Antragsteller:

Manuel Biertz

Titel:

Begriffsklärung Kommunalprogramm

Antragstext:

Der Kreisparteitag beschließt, das auf dem Kreisparteitag 2012.1 beschlossene, auf dem Kreisparteitag 2012.2 erweiterte und auf der Webseite des Kreisverbands als "Parteiprogramm" gekennzeichnete Kommunalwahlprogramm in ein Grundsatzprogramm umzuwandeln. Es trägt den Namen "Kommunalprogramm". Alle Wahlprogramme betreffenden Anträge an den aktuellen Kreisparteitag werden fortan als Grundsatzprogrammanträge behandelt, sofern der jeweilige Antragssteller dem nicht widerspricht.

Begründung:

Auf dem dezentralen Kreisparteitag 2012.1 beschlossen die Anwesenden ein "Kommunalwahlprogramm", ohne es, wie es üblich ist, auf eine anstehende Wahl zu beziehen. Aufgrunddessen wäre es im allgemeinen Sprachgebrauch der deutschen Parteien ein "Parteiprogramm", auch "Grundsatzprogramm" genannt; als "Parteiprogramm" wird es auch auf der Internetpräsenz des Kreisverbandes bezeichnet. Der Antrag dient der Auflösung dieser begrifflichen Unklarheit.