RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/GO-Vorstand

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Vorherige Geschäftsordnungen:

§1 Vorstandssitzungen

(1) Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen geladen. Vorstandssitzungstermine sind der Parteibasis samt einer vorläufigen Tagesordnung in einem öffentlich einsehbaren Vorstandspad bekannt zu machen. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet.

(2) Außerordentliche Vorstandssitzungen, die ausschließlich den außerordentlichen Sitzungsgrund behandeln, können binnen 24 Stunden fernmündlich einberufen werden. Gefasste Beschlüsse gelten wie Umlaufbeschlüsse.

(3) Anträge zu einer Vorstandssitzung können an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind alle Bürger.

(4) Vorstandssitzungen sind satzungsgemäß grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungsleitung behält sich vor, das Rederecht von Gästen einzuschränken. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf begründeten Antrag eines Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Zwei Drittel des Vorstands müssen diesem Antrag zustimmen.

(5) Die Versammlung leitet der Vorsitzende. In dessen Abwesenheit übernimmt der Stellvertreter die Leitung. Sind beide abwesend, bestimmt die Sitzung einen Versammlungsleiter.

(6) Reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt.

§2 Beschlussfassung

(1) Auf Vorstandssitzungen ist die Beschlussfähigkeit des Vorstands in der Satzung geregelt.

(2) Umlaufbeschlüsse werden auf der Mailingliste Trier abgestimmt und mit dem folgenden Tag im Betreff gekennzeichnet: "[UMLB]". Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes. Die Abstimmung endet, sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, unabhängig davon, ob alle Vorstände abgestimmt haben, spätestens jedoch nach 72 Stunden. Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem der Vorsitzende oder sein Stellvertreter das Ergebnis bekannt gegeben hat. Die Bekanntgabe des Ergebnisses muss unmittelbar nach Beendigung des Umlaufbeschlusses erfolgen. Es muss folgende Angaben enthalten: dafür, dagegen, enthalten, nicht abgestimmt.

(3) Ein laufender Umlaufbeschluss wird abgebrochen, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied eine außerordentliche Vorstandssitzung zum Thema des Umlaufbeschlusses verlangt. Näheres zu außerordentlichen Vorstandssitzungen regelt §1 (2).

(4) Umlaufbeschlüsse haben eine finanzielle Obergrenze von 250 Euro.

(5) Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung durch Mehrheitsbeschluss bestätigt und im Protokoll schriftlich inklusive ihres Wortlautes festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss im Wiki und anderen Veröffentlichungen anonymisiert. Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordnung sicherzustellen.

(6) Sofern nicht in dieser Geschäftsordnung oder der Satzung des Kreisverbandes im Einzelfall ausdrücklich anders geregelt, entscheidet der Vorstand nach den folgenden Mehrheiten:

   1. in Vorstandssitzungen ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Vorstandsmitglieder notwendig,
   2. im Umlaufverfahren ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte aller Vorstandsmitglieder notwendig.

§3 Beurkundung von Beschlüssen / Protokollierung von Vorstandssitzungen

(1) Beschlüsse des Vorstandes werden durch Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollanten beurkundet, mindestens aber von zwei Vorstandsmitgliedern.

(2) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird - sofern technisch möglich in einem öffentlich lesbaren Piratenpad, dessen Link vorab bekannt gemacht wird - ein Protokoll angefertigt. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollführer bestimmt. Im Regelfall ist dies der Generalsekretär.

(3) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.

(4) Das Protokoll ist möglichst zeitnah im Piraten-Wiki zu veröffentlichen, jedoch nicht später als 5 Tage nach der Sitzung, und soll im bewährten Format nach Vorbild des Landesvorstands verfasst werden.

(5) Beschlüsse des Vorstands werden zusammen mit Beschlüssen des Kreisparteitags nach Vorbild des Landesvorstands [1] in einem Beschlussbuch im Wiki gesammelt, damit man diese leicht auffinden kann.

§4 Beschaffungen

(1) Für Beschaffungen über 100 Euro sollten Vergleichsangebote eingeholt werden.

(2) Ausgaben über 40 Euro müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden, Dauerschuldverhältnisse stets.

(3) Ausgaben unter 40 Euro können vom geschäftsführenden Vorstand auch ohne Vorstandsbeschluss getätigt werden, müssen den Vorstandsmitgliedern aber binnen 3 Tagen per Email angezeigt werden.

§5 Mitgliederdaten

(1) Der Generalsekretär verwaltet die Mitgliederdaten und erfasst die Mitgliedsanträge.

(2) Der Generalsekretär muss jedem Vorstandsmitglied ohne Vorstandsbeschluss Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, falls dieses die Datenschutzverpflichtung nachweisen kann.

(3) Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, falls sie die Datenschutzverpflichtung nachweisen können.

(4) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

(5) Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder obliegt den Vorstandsmitgliedern, welche eine gültige Datenschutzverpflichtung vorweisen können. Der gemäß §5 Abs. 1 Verantwortliche für die Mitgliederdaten lässt den in Satz 1 bestimmten Vorstandsmitgliedern die zur Entscheidung nötigen Daten zukommen und holt anschließend ihre Stimmen ein. §2 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 gilt entsprechend.

(6) Ist die Anzahl der in Abs. 5 Satz 1 bestimmten Vorstandsmitglieder geringer als drei, so obliegt die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder dem Vorstand der nächsten übergeordneten Gliederung.

§6 Tätigkeitsberichte

(1) Die Mitglieder des Kreisvorstandes legen persönlich und als gesamter Vorstand bei jedem Kreisparteitag Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ab.

(2) Mindestens eine Woche vor dem Kreisparteitag ist der Tätigkeitsbericht im jeweiligen Bereich auf der Homepage http://www.piraten-trier.de zu veröffentlichen.

(3) Der Tätigkeitsbericht des Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über

   1. wichtige Entscheidungen des Vorstandes,
   2. die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen,
   3. die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur und
   4. Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation.

§7 Aufgabenverteilung

(1) Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig. Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Kreisvorstands zählen unter Anderem:

   1. Ansprechpartner für die Presse zu sein,
   2. die Vertretung des KV gegenüber dem Landesvorstand und nachgeordneter Ortsverbände,
   3. die Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen, zusammen mit dem Stellvertreter,
   4. die Leitung der Vorstandssitzungen, abwechselnd mit dem Stellvertreter,
   5. die Einberufung und Einladung zu Kreisparteitagen,
   6. die Eröffnung der Kreisparteitage,
   7. die Verantwortlichkeit für die Kreiswebsite,
   8. die Leerung des Postfachs,
   9. die Statusüberprüfung der Umsetzung von entschiedenen Anträgen und regelmäßige Berichterstattungen und
   10. die Koordination der inhaltlichen Arbeit.
   

(2) Der stellvertretende Vorsitzende strukturiert die Arbeit innerhalb des Kreisverbandes. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig. Zu seinen Aufgaben zählen unter Anderem:

   1. die Planung und Koordination von kreisweiten Aktionen,
   2. die Einberufung und Koordination der Vorbereitung der Kreisparteitage,
   3. die Koordination der Ortsverbände und Stammtische/Piratentreffen,
   4. die Planung und Koordination der Wahlkämpfe,
   5. die Ausschreibung von Barcamps und Kreisparteitagen und
   6. die Koordination von organisatorischen Arbeitsgruppen.
   

(3) Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Kreisverbandes. Satzungsgemäß verfügt er über ein Veto-Recht gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßige Ausgaben oder solche, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind. Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen unter Anderem:

   1. die Führung von Konto und Barkasse,
   2. die Finanzplanung,
   3. die Entgegennahme und Verbuchung von Spenden,
   4. die Ausstellen von Spendenquittungen,
   5. die Buchführung gemäß §23 Parteiengesetz und Kontenrahmen der Piratenpartei Deutschland,
   6. die Klärung von Finanzfragen,
   7. die Auskünfte zur Finanzlage,
   8. die Funktion des Materialwarts,
   9. die Vertretung der Interessen des Eifelkreis Bitburg-Prüm im Vorstand,
   10. die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen im Eifelkreis Bitburg-Prüm und
   11. die Aufbewahrung eines Backups der aktuellen Zugangsdaten des Generalsekretärs gemäß Abs. 5 Ziff. 6 und 7.
   

(4) Zu den Aufgaben des Politischen Geschäftsführers zählen unter Anderem:

   1. die Koordination und Unterstützung der programmatischen Arbeitsgruppen,
   2. die Koordination von politischen Aktionen,
   3. die Pflege der Beiträge des Kreisverbandes im RLP-Newsletter,
   4. das Einbringen aktueller lokalpolitischer Themen in die partei-interne politische Debatte,
   5. die Außendarstellung der offiziellen politischen Positionen des Kreisverbands und übergeordneter Gliederungen,
   6. der Kontakt zu Nichtregierungsorganisationen, Parteien, Stiftungen und Jugendverbänden in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden,
   7. die Verwaltung des Presse-Verteilers und Kontakt zur Presse.
   

(5) Zu den Aufgaben des Generalsekretärs zählen unter Anderem:

   1. die Mitgliederverwaltung nach §5, das heißt unter Anderem:
       a) das Erfassen der Mitgliedsanträge,
       b) die Einholung der Entscheidung über Aufnahme bei der zuständigen Gliederung,
       c) die Verwaltung der Mitgliederdaten,
       d) die Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern und
       e) die Akkreditierung von Mitgliedern auf Parteitagen,
   2. die Leerung des Postfachs,
   3. das Verschicken von Einladungen zu Parteitagen,
   4. die Vorstands-Protokollführung und -bearbeitung,
   5. die Archivierung der Dokumente des Kreisverbandes, das heißt unter Anderem:
       a) der Protokolle und Teilnehmerlisten von Kreisparteitagen,
   6. die Verwaltung der Mailinglisten und sonstiger Zugangsdaten und
   7. die Verantwortlichkeit für die Zugänge zur zentralen Verwaltungssoftware des Bundesverbandes,
   

(6) Allgemein können einzelne Aufgaben von den anderen Vorstandsmitgliedern delegiert werden. Die Beisitzer sollen im Allgemeinen die restlichen Vorstandsmitglieder bei der Ausübung ihrer Ämter und Pflichten unterstützen. Der Beisitzer

1. Marc Salm hat unter Anderem zur Aufgabe:

 a) die Vertretung der Interessen des Landkreises Trier-Saarburg im Vorstand,
 b) die Betreuung der Piraten und Stammtische im Landkreis Trier-Saarburg,
 c) die Organisation von Infoständen im Landkreis Trier-Saarburg,
 d) lokaler Ansprechpartner für die Presse im Landkreis Trier-Saarburg zu sein,
 e) die Mit-Betreuung der Homepage, Wiki, Facebook und Twitter und
 f) die Unterstützung im Eifelkreis Bitburg-Prüm für Stammtische, Piraten-Betreuung und Infostände.

2. Marc Gehlen hat unter Anderem zur Aufgabe:

 a) die Vertretung der Interessen des Landkreises Vulkaneifel im Vorstand,
 b) die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen im  Landkreis Vulkaneifel und
 c) die Mit-Betreuung von Facebook und Twitter.

3. Moritz Rehfeld hat unter Anderem zur Aufgabe:

 a) die Vertretung der Interessen der kreisfreien Stadt Trier im Vorstand,
 b) die Vertretung der Hochschulgruppen im Kreisverband,
 c) die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen in der kreisfreien Stadt Trier und
 d) die Unterstützung des Generalsekretärs.

4. Christian Voßen hat unter Anderem zur Aufgabe:

 a) die Einbindung von Mitgliedern in die Organisationsstruktur,
 b) die Absprache mit Stammtischen bezüglich Stammtisch- und/oder Regionalbeauftragten,
 c) die Unterstützung von Neumitgliedern zur Orientierung,
 d) die Vorbereitung von Strukturen für die Bundestagswahl und
 e) die Unterstützung des Kreisschatzmeisters.

Trier, den 23. Juli 2012

[1] http://wiki.piratenpartei.de/RP:Beschl%C3%BCsse_des_Landesverband_Rheinland-Pfalz