RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Dokumente/Protokolle/2012-07-23 Protokoll Vorstandssitzung

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Vorstandssitzungsprotokoll vom 23. Juli 2012

Kreisvorstandssitzung vom 23. Juli 2012

  • Beginn: 20:00 Uhr
  • Ende: 22:10 Uhr
  • Ort: Mumble-Server NRW, Raum Rheinland-Pfalz/Kreisverbände/Trier - Trier-Saarburg
ANMERKUNG:
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Port: 64738 (standard)
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http://wiki.piratenpartei.de/Mumble
  • Anwesend: Thomas Heinen (Vorsitzender), Andreas Brühl (Stellvertretender Vorsitzender), Kevin Köhler (Politischer Geschäftsführer), Manuel Biertz (Generalsekretär), Marc Gehlen (Beisitzer), Marc Salm (Beisitzer), Moritz Rehfeld (Beisitzer) und Christian Voßen (Beisitzer).
  • Entschuldigt: Martin Haus (Schatzmeister)
  • Gäste, die genannt werden möchten:
  • weitere Gäste
  • Protokollant: Manuel Biertz
  • Versammlungsleitung: Thomas Heinen

I Begrüßung durch den Vorsitzenden

I.i Bestimmung eines Versammlungsleiters

Thomas Heinen wird als Versammlungsleiter bestimmt.

I.ii Bestimmung eines Protokollanten

Manuel Biertz wird als Protokollant bestimmt.

I.iii Verabschiedung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig verabschiedet.

II Beschluss der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wird anhand des Pads (https://trier-vorstand.piratenpad.de/go) diskutiert. Das Pad wird konsensuell bearbeitet. Die finale Fassung (siehe Anhang: Geschäftsordnung) wird einstimmig angenommen.

III Kontozugriff für den geschäftsführenden Vorstand ermöglichen

Beisitzer Moritz Rehfeld informiert den Vorstand, dass der geschäftsführende Vorstand mit dem unterschriebenen Wahlprotokoll bei der Bank vorstellig werden muss. Der Protokollant des Kreisparteitages, Manuel Biertz, ist mit der Einholung der Unterschriften auf dem Kreisparteitagsprotokoll betraut.

IV Handhabung Reisekosten

Thomas Heinen informiert in Paraphrase über die Regelungen zur Reisekostenerstatung (siehe hierzu: http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen:Reisekostenerstattung und http://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister/Reisekostenordnung).

V Beauftragungen

V.i Regional- und Stammtischbeauftragungen

FEHLER! Unzulässige Nutzung der Vorlage:Beschlussvorlage Lvor RLP.

V.ii Materialbeauftragungen (+ Vertreter)

Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund der Abwesenheit des Materialbeauftragten, Martin Haus, vertagt.

VI Anträge an den Vorstand

VI.i Reisekostenerstattungen

Die Anträge werden en bloc abgestimmt. FEHLER! Unzulässige Nutzung der Vorlage:Beschlussvorlage Lvor RLP. FEHLER! Unzulässige Nutzung der Vorlage:Beschlussvorlage Lvor RLP.

– – Die Sitzung wird um 22:10 Uhr geschlossen, die restlichen Tagesordnungspunkte, siehe unten, werden vertagt. Die nächste Vorstandssitzung soll am 06. August stattfinden.

VI.ii Lizenz für SAGE
VI.iiiGrund-Ausstattung für Infostände der Kreise
VI.iv Materialanschaffung GenSek (hierzu bitte noch den Bedarf anmelden!)
VII. Sonstiges
7.1 Webseiten-URL (bereits erledigt!)
VII.i Offene/programmatische Treffen Trier. Termin per Doodle vs. regelmässig, nächster Termin?
VII.ii Vorbereitung für den OT Gerolstein 24.07. und das OT Bitburg 25.07.?
VII.iii Anfrage aus Bad Bertrich
VII.iv Zentraleinkauf
VII.v Mail Sync
VII.vi Gegendemo zur Nazi-Kundgebung am 25.07. 16 Uhr in Trier? (Gibt es da schon eine?)
VII.vii RLP-"Marina" einrichten? Erfahrungsaustausch der RLP-KVors
VII.viii Barcamp?
VII.ix Mobiler WLAN Hotspot für Treffen anschaffen, mit Flatrate?
VII.x Eigene Email-Verteiler für Benachrichtigungen von Twitter, Homepage, Facebook etc.? Oder wie gehabt an alle aus Transparenzgründen?
VII.xi "Causa S." ;)
VII.xii Mainz Piraten-Sommerfest

Anhang

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Kreisvorstand Piratenpartei Deutschland Kreisverband Trier/Trier-Saarburg

§ 1 Vorstandssitzungen (1) Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen geladen. Vorstandssitzungstermine sind der Parteibasis samt einer vorläufigen Tagesordnung in einem öffentlich einsehbaren Vorstandspad bekannt zu machen. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet. (2) Außerordentliche Vorstandssitzungen, die ausschließlich den außerordentlichen Sitzungsgrund behandeln, können binnen 24 Stunden fernmündlich einberufen werden. Gefasste Beschlüsse gelten wie Umlaufbeschlüsse. (3) Anträge zu einer Vorstandssitzung können an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind alle Bürger. (4) Vorstandssitzungen sind satzungsgemäß grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungsleitung behält sich vor, das Rederecht von Gästen einzuschränken. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf begründeten Antrag eines Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Zwei Drittel des Vorstands müssen diesem Antrag zustimmen. (5) Die Versammlung leitet der Vorsitzende. In dessen Abwesenheit übernimmt der Stellvertreter die Leitung. Sind beide abwesend, bestimmt die Sitzung einen Versammlungsleiter. (6) Reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt. §2 Beschlussfassung (1) Auf Vorstandssitzungen ist die Beschlussfähigkeit des Vorstands in der Satzung geregelt. (2) Im Umlaufverfahren ohne Entscheidungsfrist ist die Beschlussfähigkeit erst mit der Beteiligung aller Vorstandsmitglieder erreicht. Der Vorsitzende kann solchen Anträgen nach Abgabe der Mehrheit der Stimmen eine Frist von mindestens 48 Stunden, maximal jedoch 96 Stunden setzen. (3) Im Umlaufverfahren mit Entscheidungsfrist ist die Beschlussfähigkeit mit Ablauf der Frist erreicht. Diese Frist darf nicht kürzer als 48 Stunden und soll nicht länger als 96 Stunden sein. Nicht abgegebene Stimmen werden als Gegenstimmen gewertet. (4) Umlaufbeschlüsse haben eine finanzielle Obergrenze von 250 Euro. (5) Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung durch Mehrheitsbeschluss bestätigt. (6) Sofern nicht in dieser Geschäftsordnung oder der Satzung des Kreisverbandes im Einzelfall ausdrücklich anders geregelt, entscheidet der Vorstand nach den folgenden Mehrheiten:

   1. in Vorstandssitzungen ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Vorstandsmitglieder notwendig,
   2. im Umlaufverfahren ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte aller Vorstandsmitglieder notwendig.

§3 Beurkundung von Beschlüssen / Protokollierung von Vorstandssitzungen (1) Beschlüsse des Vorstandes werden durch Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollanten beurkundet, mindestens aber von zwei Vorstandsmitgliedern. (2) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird - sofern technisch möglich in einem öffentlich lesbaren Piratenpad, dessen Link vorab bekannt gemacht wird - ein Protokoll angefertigt. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollführer bestimmt. Im Regelfall ist dies der Generalsekretär. (3) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. (4) Das Protokoll ist möglichst zeitnah im Piraten-Wiki und soll im bewährten Format nach Vorbild des Landesvorstands zu veröffentlichen, jedoch nicht später als 5 Tage nach der Sitzung. Die Veröffentlichung wird über die Mailingliste bekannt gemacht. (5) Beschlüsse des Vorstands werden zusammen mit Beschlüssen des Kreisparteitags nach Vorbild des Landesvorstands [1] in einem Beschlussbuch im Wiki gesammelt, damit man diese leicht auffinden kann. §4 Beschaffungen (1) Für Beschaffungen über 100 Euro sollten Vergleichsangebote eingeholt werden. (2) Ausgaben über 40 Euro müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden, Dauerschuldverhältnisse stets. (3) Ausgaben unter 40 Euro können vom geschäftsführenden Vorstand auch ohne Vorstandsbeschluss getätigt werden, müssen den Vorstandsmitgliedern aber binnen 3 Tagen per Email angezeigt werden. §5 Mitgliederdaten (1) Der Generalsekretär verwaltet die Mitgliederdaten und erfasst die Mitgliedsanträge. (2) Der Generalsekretär muss jedem Vorstandsmitglied ohne Vorstandsbeschluss Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, falls dieses die Datenschutzverpflichtung nachweisen kann. (3) Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, falls sie die Datenschutzverpflichtung nachweisen können. (4) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. §6 Tätigkeitsberichte (1) Die Mitglieder des Kreisvorstandes legen persönlich und als gesamter Vorstand bei jedem Kreisparteitag Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ab. (2) Mindestens eine Woche vor dem Kreisparteitag ist der Tätigkeitsbericht im jeweiligen Bereich auf der Homepage http://www.piraten-trier.de zu veröffentlichen. (3) Der Tätigkeitsbericht des Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über

   1. wichtige Entscheidungen des Vorstandes,
   2. die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen,
   3. die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur und
   4. Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation.

§7 Aufgabenverteilung (1) Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig. Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Kreisvorstands zählen unter Anderem:

   1. Ansprechpartner für die Presse zu sein,
   2. die Vertretung des KV gegenüber dem Landesvorstand und nachgeordneter Ortsverbände,
   3. die Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen, zusammen mit dem Stellvertreter,
   4. die Leitung der Vorstandssitzungen, abwechselnd mit dem Stellvertreter,
   5. die Einberufung und Einladung zu Kreisparteitagen,
   6. die Eröffnung der Kreisparteitage,
   7. die Verantwortlichkeit für die Kreiswebsite,
   8. die Leerung des Postfachs,
   9. die Statusüberprüfung der Umsetzung von entschiedenen Anträgen und regelmäßige Berichterstattungen und
   10. die Koordination der inhaltlichen Arbeit.
   

(2) Der stellvertretende Vorsitzende strukturiert die Arbeit innerhalb des Kreisverbandes. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig. Zu seinen Aufgaben zählen unter Anderem:

   1. die Planung und Koordination von kreisweiten Aktionen,
   2. die Einberufung und Koordination der Vorbereitung der Kreisparteitage,
   3. die Koordination der Ortsverbände und Stammtische/Piratentreffen,
   4. die Planung und Koordination der Wahlkämpfe,
   5. die Ausschreibung von Barcamps und Kreisparteitagen und
   6. die Koordination von organisatorischen Arbeitsgruppen.
   

(3) Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Kreisverbandes. Satzungsgemäß verfügt er über ein Veto-Recht gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßige Ausgaben oder solche, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind. Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen unter Anderem:

   1. die Führung von Konto und Barkasse,
   2. die Finanzplanung,
   3. die Entgegennahme und Verbuchung von Spenden,
   4. die Ausstellen von Spendenquittungen,
   5. die Buchführung gemäß §23 Parteiengesetz und Kontenrahmen der Piratenpartei Deutschland,
   6. die Klärung von Finanzfragen,
   7. die Auskünfte zur Finanzlage,
   8. die Funktion des Materialwarts,
   9. die Vertretung der Interessen des Eifelkreis Bitburg-Prüm im Vorstand und
   10. die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
   

(4) Zu den Aufgaben des Politischen Geschäftsführers zählen unter Anderem:

   1. die Koordination und Unterstützung der programmatischen Arbeitsgruppen,
   2. die Koordination von politischen Aktionen,
   3. die Pflege der Beiträge des Kreisverbandes im RLP-Newsletter,
   4. das Einbringen aktueller lokalpolitischer Themen in die partei-interne politische Debatte,
   5. die Außendarstellung der offiziellen politischen Positionen des Kreisverbands und übergeordneter Gliederungen,
   6. der Kontakt zu Nichtregierungsorganisationen, Parteien, Stiftungen und Jugendverbänden in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden,
   7. die Verwaltung des Presse-Verteilers und Kontakt zur Presse.
   

(5) Zu den Aufgaben des Generalsekretärs zählen unter Anderem:

   1. die Mitgliederverwaltung nach §5, das heißt unter Anderem:
       a) das Erfassen der Mitgliedsanträge,
       b) die Einholung der Entscheidung über Aufnahme bei der zuständigen Gliederung,
       c) die Verwaltung der Mitgliederdaten,
       d) die Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern und
       e) die Akkreditierung von Mitgliedern auf Parteitagen,
   2. die Leerung des Postfachs,
   3. das Verschicken von Einladungen zu Parteitagen,
   4. die Vorstands-Protokollführung und -bearbeitung,
   5. die Archivierung der Dokumente des Kreisverbandes, das heißt unter Anderem:
       a) der Protokolle und Teilnehmerlisten von Kreisparteitagen,
   6. die Verwaltung der Mailinglisten und sonstiger Zugangsdaten und
   7. die Verantwortlichkeit für die Zugänge zur zentralen Verwaltungssoftware des Bundesverbandes,
   

(6) Allgemein können einzelne Aufgaben von den anderen Vorstandsmitgliedern delegiert werden. Die Beisitzer sollen im Allgemeinen die restlichen Vorstandsmitglieder bei der Ausübung ihrer Ämter und Pflichten unterstützen. Der Beisitzer

   1. Marc Salm hat unter Anderem zur Aufgabe:
       a) die Vertretung der Interessen des Landkreises Trier-Saarburg im Vorstand,
       b) die Betreuung der Piraten und Stammtische im Landkreis Trier-Saarburg,
       c) die Organisation von Infoständen im Landkreis Trier-Saarburg,
       d) lokaler Ansprechpartner für die Presse im Landkreis Trier-Saarburg zu sein,
       e) die Mit-Betreuung der Homepage, Wiki, Facebook und Twitter und
       f) die Unterstützung im Eifelkreis Bitburg-Prüm für Stammtische, Piraten-Betreuung und Infostände.
   2. Marc Gehlen hat unter Anderem zur Aufgabe:
       a) die Vertretung der Interessen des Landkreises Vulkaneifel im Vorstand,
       b) die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen im  Landkreis Vulkaneifel und
       c) die Mit-Betreuung von Facebook und Twitter.
   3. Moritz Rehfeld hat unter Anderem zur Aufgabe:
       a) die Vertretung der Interessen der kreisfreien Stadt Trier im Vorstand,
       b) die Vertretung der Hochschulgruppen im Kreisverband,
       c) die Unterstützung von Stammtischen, Piraten-Betreuung und Infoständen in der kreisfreien Stadt Trier und
       d) die Unterstützung des Generalsekretärs.
   4. Christian Voßen hat unter Anderem zur Aufgabe:
       a) die Einbindung von Mitgliedern in die Organisationsstruktur,
       b) die Absprache mit Stammtischen bezüglich Stammtisch- und/oder Regionalbeauftragten,
       c) die Unterstützung von Neumitgliedern zur Orientierung,
       d) die Vorbereitung von Strukturen für die Bundestagswahl und
       e) die Unterstützung des Kreisschatzmeisters.

Trier, den 23. Juli 2012

[1] http://wiki.piratenpartei.de/RP:Beschl%C3%BCsse_des_Landesverband_Rheinland-Pfalz