RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/2014-04-06 Kreisvorstandssitzungsprotokoll

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Kreisvorstandssitzungsprotokoll vom 06. April 2014

Außerordentliche Kreisvorstandssitzung vom 06. April 2014

  • Beginn: 20:11 Uhr
  • Ende: 21:39 Uhr
  • Ort: Mumble-Server NRW, Raum Rheinland-Pfalz/Kreisverbände/Trier - Trier-Saarburg
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  • Anwesend: Thomas Heinen (Vorsitzender) Darja Henseler (Beisitzer, kommissarische Stellvertretende Vorsitzende), Martin Haus (Schatzmeister) und Manuel Biertz (Generalsekretär) und Albert Igelmund (Beisitzer)
  • Entschuldigt:
  • Gäste, die genannt werden möchten: Matthias
  • weitere Gäste
  • Protokollant: Manuel Biertz
  • Versammlungsleitung: Thomas Heinen

Ⅰ Begrüßung

Der Vorsitzende Heinen begrüßt die Anwesenden, die Aufnahme startend. Geschäftsordnungsgemäß übernehmen Vorsitzender Heinen die Versammlungsleitung, Generalsekretär Biertz die Protokollführung. Die Beschlussfähigkeit gemäß §15 Abs. 2 Kreissatzung wird mit der Anwesenheit von fünf von fünf stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern festgestellt.

Ⅱ Aufstellungsversammlung Kreistag Vulkaneifel

Beisitzer Igelmund berichtet von der Aufstellungsversammlung zum Kreistag Vulkaneifel vom letzten Freitag, den 04. April 2014:

  • es sei am 04. April 2014 durch öffentliche Bekanntmachung im Trierischen Volksfreund eingeladen worden,
  • die Liste sei als Liste der Piratenpartei Deutschland aufgestellt worden,
  • es seien 07 Personen anwesend gewesen,
  • es sei eine Liste mit 06 Personen aufgestellt worden,
  • der Kreistag habe 38 Sitze,
  • es seien bislang 236 Unterstützerunterschriften gesammelt worden.

Generalsekretär Biertz erhebt folgende Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Aufstellungsversammlung:

  • es liege kein satzungsgemäß nach §16a Absatz 9 iVm §11 Absatz 4 Kreissatzung notwendiger Vorstandsbeschluss zur Einladung vor,
  • die Einladung seie weder postalisch, noch per E-Mail, noch unter Berücksichtigung der vierwöchigen Einladungsfrist gemäß §16a Absatz 9 iVm §11 Absatz 4 und 5 Kreissatzung erfolgt,
  • die Einladung sei ungeachtet dessen auch nicht unter Berücksichtigung laut Rechtsprechung Mindestfrist von vierzehn Tagen erfolgt,
  • die Stimmberechtigung der Anwesenden sei nicht überprüft worden respektive habe nicht ordnungsgemäß überprüft werden können, da kein zur Akkreditierung Berechtigter, geschweige denn Fähiger anwesend gewesen sei,

Beisitzer Igelmund moniert den Begriff der Rechtmäßigkeit und will ihn zur Nicht-Satzungskonformität umbenannt wissen. Außerdem kritisiert er, durch den Kreisvorstand, insbesondere den Kreisgeneralsekretär, keine hinreichende Unterstützung erfahren zu haben. Es wird entgegnet, die Satzung sei ebenfalls Recht und überdies durch §17 Absatz 3 KWG-RP mit dem Auftrag versehen, Regelungen über Aufstellungsversammlungen zu treffen; die beschriebenen Satzungsverstöße seien also indirekte Gesetzesverstöße.

Im weiteren Diskussionsverlauf werden außerdem folgende Argumente angeführt:

  • Der Nutzen für die Piratenpartei sei höher, wenn sie eine Liste aufstelle, da dies ihre Bekanntheit erhöhe und die Chance zum Einzug in eine kommunale Volksvertretung mit seinen Vorteilen biete. Es müsse daher zwischen den Satzungsbestimmungen und dem Parteiwohl zugunsten des Parteiwohls abgewogen werden.
  • Die Personen, die sich bisher für die Aufstellung der Liste eingesetzt haben, würden durch eine Nicht-Anerkennung demotiviert und somit die potentiell entstehende Piratenaktivität im Landkreis Vulkaneifel verhindert.
  • Der Wahlleiter habe sich positiv zur Listenaufstellung trotz nicht-satzungskonformer Einladung geäußert.
  • Auch nach Einreichung des Wahlvorschlages und Ablauf der Wahl sei noch immer eine Anfechtung der Wahl aufgrund einer unrechtmäßig aufgestellten Parteiliste möglich. Aus der gegebenenfalls angeordneten Wahlwiederholung entstehende Kosten müssten möglicherweise durch die Piratenpartei übernommen werden
  • Der Vorstand habe nicht das Recht, gegen die ihm von seiner Basis gesetzten Regeln, sprich: die Satzung zu verstoßen. Ein solches Verhalten schade außerdem der innerparteilichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
  • Die Chancen auf einen Einzug in den Kreistag seien überdies hinaus nicht sonderlich hoch, da bei 38 Personen im Kreistag 2,6 % pro Mandat erforderlich sind, aufgrund der zu geringen Listenbesetzung jedoch sogar circa 5,2 % pro Mandat erforderlich wären.


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Beschluss des Kreisvorstands Trier/Trier-Saarburg #2014-04-06.01:
Nicht-Anerkennung der Aufstellungsversammlung Kreistag Vulkaneifel

Datum: 06.04.2014

Antragsteller: Manuel Biertz

Text:

Der Kreisvorstand beschließt, die Aufstellungsversammlung zum Kreistag Vulkaneifel, durchgeführt am 04. April 2014 im Namen der Piratenpartei, nicht als Aufstellungsversammlung der Piratenpartei anzuerkennen.

Begründung

Generalsekretär Biertz erhebt folgende Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Aufstellungsversammlung:

  • es liege kein satzungsgemäß nach §16a Absatz 9 iVm §11 Absatz 4 Kreissatzung notwendiger Vorstandsbeschluss zur Einladung vor,
  • die Einladung seie weder postalisch, noch per E-Mail, noch unter Berücksichtigung der vierwöchigen Einladungsfrist gemäß §16a Absatz 9 iVm §11 Absatz 4 und 5 Kreissatzung erfolgt,
  • die Einladung sei ungeachtet dessen auch nicht unter Berücksichtigung laut Rechtsprechung Mindestfrist von vierzehn Tagen erfolgt,
  • die Stimmberechtigung der Anwesenden sei nicht überprüft worden respektive habe nicht ordnungsgemäß überprüft werden können, da kein zur Akkreditierung Berechtigter, geschweige denn Fähiger anwesend gewesen sei.
  • Der Kreisvorstand ist der Satzung und den Gesetzen verpflichtet.
  • Der Satzungs- und Gesetzesbruch erfolgte überdies sehenden Auges.

Stimmen:

Thomas HeinenPictogram voting neutral.svg Enthaltung
Christian VoßenPictogram voting abstain.svg nicht mit abgestimmt
Martin HausPictogram voting neutral.svg Enthaltung
Manuel BiertzPictogram voting keep-light-green.svg Dafür
Darja HenselerPictogram voting neutral.svg Enthaltung
Albert IgelmundPictogram voting delete.svg Dagegen

Ergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Zusatzinfo

Der Antrag erhält nicht die erforderliche, relative Mehrheit der Stimmen und ist somit abgelehnt.



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Beschluss des Kreisvorstands Trier/Trier-Saarburg #2014-04-06.02:
Anerkennung der Aufstellungsversammlung Kreistag Vulkaneifel

Datum: 06.04.2014

Antragsteller: MrCartman

Text:

Der Kreisvorstand beschließt, die Aufstellungsversammlung zum Kreistag Vulkaneifel, durchgeführt am 04. April 2014 im Namen der Piratenpartei, als Aufstellungsversammlung der Piratenpartei anzuerkennen.



Ergebnis: Pictogram voting question.svg Kein Abstimmungsergebnis

Zusatzinfo

Der Antrag würde irrtümlich als angenommen angesehen, es stellte sich jedoch später heraus, dass nach §2 Absatz 6 Kreisvorstandsgeschäftsordnung eine absolute Mehrheit der anwesenden Kreisvorstandsmitglieder diesem Antrag hätte zustimmen müssen.



-- Die Kreisvorstandssitzung schließt um 21:39 Uhr, die nächste ordentliche Kreisvorstandssitzung wird am 08. April 2014 stattfinden.