RP:Kreisverband Südpfalz/Protokolle/2016 02 03 Dauer von Umlaufbeschlüssen
Dauer von Umlaufbeschlüsse
02.03.2016
Nr.: AaV001
Text: Dauer von Umlaufbeschlüssen:
darf eine Woche nicht unterschreiten.
Wird geändert in:
darf nicht kürzer als drei Tage sein.
Umlaufbeschlüsse werden über die Mailingliste veröffentlicht. Die Frist der Umlaufbeschlüsse wird vom Antragssteller festgelegt. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und darf nicht kürzer als drei Tage sein.
Begruendung: Eine Woche ist zu lange.
Ergebnis: angenommen
Antragsteller: Friedel Vogt
Dafür: Friedel Vogt
Susanne Schneller
Sven Gretschuskin
Dagegen: -
Enthaltung: -
Hinweise: -
Umsetzungsverantwortlich: Sven Gretschuskin