RP:Kreisverband Südpfalz/GO Vorstand

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Geschäftsordnung des Kreisvorstands Südpfalz

Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Kreisvorstand des Kreisverbands Südpfalz der Piratenpartei Deutschland.

Geltungsdauer

Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Kreisvorstand eine neue beschließt.

Änderungen

Änderungsanträge für diese GO werden durch die relative Mehrheit aller Vorstandsmitglieder angenommen. Die Stimmen von abwesenden Vorstandsmitgliedern werden also nur dann nicht benötigt, wenn sie den Ausgang der Abstimmung nicht verändern können.

Dokumente und Drucksachen

Dokumente mit Mitgliedsdaten, wie z.B. Mitgliedsanträge, sowie Ausdrucke von Mitgliedsdaten, sind vor der fahrlässigen oder vorsätzlichen Einsichtnahme durch Dritte angemessen zu schützen. Sie sind umgehend zu vernichten, sobald Sie nicht mehr benötigt werden und dies rechtlich zulässig ist.

Finanzen

Konto

Der Kreisverband führt ein Konto bei der Sparkasse Südliche Weinstraße. Zeichnungsberechtigt ist jedes Mitglied des (geschäftsführenden) Vorstands. Der Schatzmeister erhält die PIN und den TAN-Generator. Die anderen Vorstandsmiglieder dürfen nur aufgrund von Beauftragungen durch den Schatzmeister oder, falls das nicht möglich ist, durch seinen satzungsgemäßen Amtsvertreter, Transaktionen tätigen. Konten des KV dürfen nicht überziehbar sein.

Barkasse

Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten.

Ausgaben

Über geringfügige Ausgaben bis 20 Euro kann der Schatzmeister unter Berücksichtigung der Finanzlage des KV eigenmächtig entscheiden. Geldbewegungen ab einem Betrag von mehr als 20 Euro benötigen einen Vorstandsbeschluss und die Zustimmung des Schatzmeisters.

Transparenz

Die Auflistung unserer Vermögenswerte darf und soll veröffentlicht werden.

Aufgabenteilung

Vorstandsvorsitzender
  • Organisatorische Arbeiten
  • Materialbeauftragter
  • Ansprechpartner für andere Gliederungen
Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Kreisvorsitzende entlastet den Vorsitzenden in seiner Tätigkeit und vertritt ihn bei Abwesenheit. Darüber hinaus zählen zu seinen Aufgaben u.a.

  • Pressearbeit
  • Beantworten und weiterleiten von Mails an den Vorstand
  • Technische Administration der Homepage
Schatzmeister

Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.

  • Führen von Konto und Barkasse
  • Entgegennahme und Verbuchung von Spenden
  • Ausstellen von Spendenquittungen
  • Buchführung gemäß Parteiengesetz
  • Klärung von Finanzfragen
  • Auskünfte zur Finanzlage
  • Mitgliederverwaltung
Beisitzer
  • Unterstützt den Geschäftsführenden Vorstand,
  • Verantwortlich für das Postfach
Gemeinsame Aufgaben
  • Der Kreisvorstand lädt regelmäßig zu einem politischen Stammtisch ein. Jeweils ein Vorstandsmitglied richtet ihn aus und moderiert ihn.
Mitgliederverwaltung

(1) Zuständig für die Mitgliederverwaltung sind die vom Landesverband beauftragten Personen. Übermittlung von Mitgliedsdaten an den Zuständigen bedürfen keiner weiteren Beschlüsse, sofern er eine aktuelle Datenschutzverpflichtung hat.

(2) Die Mitgliederverwaltung wird im wesentlichen vom Landesverband durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise:

  • jeweils beauftragte Einladungen zu Veranstaltungen, sofern der versandfertige Einladungstext vorliegt
  • Anlage von Mitgliedsdaten nach Neuaufnahme von Mitgliedern
  • Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen zur Beitragsminderung, ohne jede Prüfung von Voraussetzungen und ohne Forderung von Nachweisen
  • Pflege der Mitgliedsdaten, wie Adress- und Email-Änderungen
  • Archivierung aller Mitgliedsunterlagen, z.B. Anträge und Beitragsermäßigungen
  • Kontaktpflege mit Unterstützung des Kreisverbandes
  • Veranlassung des Beitragseinzuges zusammen mit dem Landeschatzmeister [1]
  • Mahnungen bei Beitragsrückstand zusammen mit dem Landesschatzmeister [1]
  • Bearbeitung von Parteiaustritten
  • Satzungsgemäße Veranlassung der Streichung von Mitgliedern


(3) Der Kreisvorstand behält sich eine Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern vor. Liegt der Landesverwaltung zwei Wochen nach der Anfrage an den Kreisvorstand keine Stellungnahme vor, so kann die Landesverwaltung über die Aufnahme entscheiden.

Vorstandssitzungen

Anträge

Anträge zu einer Vorstandssitzung können per E-Mail an die Adresse des Kreisvorstands gerichtet werden oder in der Sitzung selbst vorgetragen werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständigen, endgültigen Antragstext und einer angemessenen Begründung. Antragsberechtigt sind alle Kreispiraten.

Anträge auf Auskunft gelten per se als angenommen, sofern sich das Auskunftsgesuch nicht auf eine Verschlusssache gemäß Satzung bezieht und die Auskunft mit vertretbarem Aufwand erteilbar ist.

Anträge werden nach Möglichkeit auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.

Bei jedem Beschluss, der ein Handeln des Vorstandes erfordert, wird jemand mit der Umsetzung beauftragt.

Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse werden über die Mailingliste veröffentlicht. Die Frist der Umlaufbeschlüsse wird vom Antragssteller festgelegt. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und darf nicht kürzer als drei Tage sein.

Dokumentation der Sitzungen

Über die Vorstandssitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu führen. Beschlüsse des Vorstands und Anträge müssen im Wortlaut im Protokoll enthalten sein. Das Ergebnis von Abstimmungen muss klar im Protokoll festgehalten werden.

Gäste

Gäste sind zu Vorstandssitzungen grundsätzlich zugelassen, soweit keine Gründe dagegen sprechen.

Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung

Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Kreis-, Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.