RP:Kreisverband Südpfalz/Antraege/Satzung/KMV2017-1-001

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Abstimmungsrecht Gäste

15.03.2017
2017.1
Nr.: SÄA001
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Betrifft: §11.3 2. Satz
Text: "Zu Beginn oder während einer KMV können Gäste auf Antrag eines Mitglieds des KVs Stimmrecht für die noch folgenden Abstimmungen der KMV, für eine konkrete Abstimmung oder für die noch folgende Abstimmungen eines genau umrissenen Teils der KMV erhalten." wird geändert zu zu "Zu Beginn oder während einer KMV können Gäste und Mitglieder, welche nicht stimmberechtigt sind, auf Antrag eines Mitglieds des KVs Stimmrecht für die noch folgenden Abstimmungen der KMV, für eine konkrete Abstimmung oder für die noch folgende Abstimmungen eines genau umrissenen Teils der KMV erhalten."
Begruendung: Gäste dürften so Stimmrecht erlangen, Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet wurde, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. So wird die Lücke geschlossen und jeder der nicht stimmberechtigt ist kann durch die KMV eine Stimmberechtigung erlangen.
Ergebnis: zurückgezogen
Antragsteller: Lukas Klassen
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
Hinweise: Antrag wurde nach dem Rückzug nicht übernommen.
Umsetzungsverantwortlich: -