RP:Kreisverband Rheinhessen/WKMitgliederversammlung/GO

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HINWEIS: Sobald auf der ersten Mitgliederversammlung eines unserer Wahlkreise eine Geschäftsordnung beschlossen wurde, soll die hier aufgeführte Entwurfs-Version durch die Beschluss-Version ersetzt werden. Die weitere Bearbeitung dieses Entwurfs findet in diesem Pad statt.
Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung der Wahlkreise 27 und 28

Allgemeines

  1. Der Kreisvorstand erstellt zu Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste. Landespiraten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung ihren Hauptwohnsitz in Mainz haben, werden akkreditiert.
  2. Die Anzahl akkreditierter Parteimitglieder ist durch den Kreisvorstand mitzuteilen. Die Anzahl der anwesenden Piraten mit Stimmrecht wird auf Antrag neu ermittelt. [GO-Antrag auf erneute Auszählung der Stimmberechtigten]
  3. Nur Parteimitglieder, die akkreditiert wurden, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich anderes bestimmt.
  4. Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
  5. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

Versammlungsämter

Versammlungsleiter

  1. Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geführt, der zu Beginn von dieser gewählt wird.
  2. Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inklusive Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inklusive Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss.
  3. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Pausen und Unterbrechungen an.
  4. Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. Die Versammlung kann einzelne Unterstützer des Versammlungsleiters ablehnen. [GO-Antrag auf Ablehnung eines Unterstützers]
  5. Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.

Wahlleiter

  1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
  2. Die Durchführung umfasst
    • die Ankündigung einer Wahl
    • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl
    • die Eröffnung und Beendigung der Wahl
    • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung, insbesondere der geheimen Wahl
    • das Entgegennehmen der Stimmzettel,
    • das Auszählen der Stimmen
  3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens einen weiteren freiwilligen Anwesenden zum Wahlhelfer, der ihn in seiner Arbeit unterstützt, und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren darf, bei dessen Auszählung er beteiligt ist.
  4. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. [GO-Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers]
  5. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und einem Wahlhelfer zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

Protokollant

  1. Die Versammlung wählt zu Beginn einen Protokollanten, der das Protokoll gemäß dieser Geschäftsordnung anfertigt und gemeinsam mit dem Wahlleiter die amtlichen Formulare ausfüllt.
  2. Das Protokoll wird grundsätzlich in Form eines Beschlussprotokolls geführt. Das Protokoll wird von der Protokollführung, dem Versammlungsleiter und dem Vorsitzenden der Piratenpartei Rheinhessen oder seinem Stellvertreter unterschrieben. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt. Es ist durch Veröffentlichung im Piratenwiki zugänglich zu machen.
  3. Die Protokollanten geben auf Antrag Auskunft über die Inhalte des Protokolls. [GO-Antrag auf Protokoll-Auskunft]

Kandidatur zu Versammlungsämtern

  1. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  2. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Für die Wahl zum Wahlleiter übernimmt diese Aufgabe der Versammlungsleiter. Für die Wahl des Versammlungsleiters übernimmt diese Aufgabe der Kreisvorstand.
  3. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich niemand mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.

Wahlkreisvorschlag

Wahlkreisbewerber und Ersatzbewerber

  1. Das passive Wahlrecht besitzt, wer spätestens am 27. März 2011 das 18. Lebensjahr vollendet, spätestens an ebendiesem Tag seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben wird, deutscher Staatsbürger ist und nicht anderweitig vom Wahlrecht zum Landtag in Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist.

Vertrauensperson und Stellvertretende Vertrauensperson

  1. Das passive Wahlrecht besitzt, wer bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlordnung

  1. Alle Abstimmungen und Wahlen bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten.
  2. Alle Abstimmungen und Wahlen finden grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.
  3. Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. [GO-Antrag auf geheime Abstimmung] Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
  4. Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluss der Auszählung das vollständige Wahlergebnis durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die auf jeden möglichen Abstimmungspunkt entfallenen Stimmen.
  5. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
  6. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl statt. [GO-Antrag auf Wahlwiederholung]
  7. Findet die Wiederholung der Wahl nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Wahlbeteiligung bei mindestens neunzig vom hundert der ursprünglichen Wahl liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.

Abstimmungen

Offene Abstimmungen

  1. Über offene Abstimmungen wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.
  2. Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Wahlleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. [GO-Antrag auf Auszählung]

Geheime Abstimmungen

  1. Bei geheimen Abstimmungen wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel enthält Felder zum Ankreuzen mit folgenden Optionen:
  • JA
  • NEIN
  • ENTHALTUNG

Anders ausgefüllte Stimmzettel werden als ungültig gezählt.

Wahlen

Wahlen zu Versammlungsämtern

  1. Steht nur ein Kandidat für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, so wird entsprechend der Regelungen aus „Abstimmungen“ gewählt.
  2. Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, wird derjenige in das Amt gewählt, der mehr als die Hälfte der Stimmen der Stimmberechtigten auf sich vereint. Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme.

Wahlen zum Wahlkreisvorschlag

  1. Wahlen zum Wahlkreisvorschlag finden immer geheim statt.
  2. Grundsätzlich bestimmt der Wahlleiter die Wahlreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. [GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge]
  3. Steht nur ein Kandidat für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, so wird entsprechend der Regelungen aus „Geheime Abstimmungen“ gewählt.
  4. Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, wird derjenige in das Amt gewählt, der mehr als die Hälfte der Stimmen der Stimmberechtigten auf sich vereint. Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme. Auf den Stimmzetteln ist für jeden Kandidaten ein "Ja"-Feld zum Ankreuzen vorhanden. Hat im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl statt. Qualifizieren sich mehr als zwei Kandidaten für die Stichwahl, findet eine weitere Wahl mit allen qualifizierten Kandidaten statt.

Anträge

Allgemeine Anträge an die Versammlung

  1. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.

Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände und seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
  2. Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Absatz 1 einen Alternativantrag stellen. [GO-Antrag auf Alternativantrag] Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
  3. Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
  4. Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.
  5. Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: [GO-Antrag …]

Antrag auf Ende der Rednerliste

  1. Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. [GO-Antrag auf Ende der Rednerliste]
  2. Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.

Antrag auf Änderung der Tagesordnung

  1. Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
    • das Hinzufügen eines Tagesordnungspunktes,
    • das Entfernen eines Tagesordnungspunktes,
    • das Vertagen eines Tagesordnungspunktes,
    • das Heraustrennen eines Tagesordnungspunktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
    • das Ändern der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten. [GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung]

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

  1. Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut aufführen. [GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung]

Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes

  1. Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. [GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes]
  2. Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
  3. Die Abstimmung wird auch bei knappem Ergebnis nicht ausgezählt. Im Übrigen richtet sich die Abstimmung nach „Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge“.