RP:Kreisverband Rheinhessen/Kommunen Ansprechpartner/VGMonsheim

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Antragsgenehmigung findet sich hier:
Genehmigung Monsheim
nach der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz, § 62 Abs. 1 Ziff. 8b, ist das Aufstellen von Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen für die Dauer der Veranstaltung genehmigungsfrei. Gegen das Aufstellen der Schilder im Verbandsgemeindegebiet Monsheim ab dem 12.08.2013 bestehen unsererseits keine Bedenken, wenn dadurch keine Behinderungen entstehen und die Plakate umgehend nach der Veranstaltung wieder entfernt werden. Wir weisen daraufhin, dass das Anbringen der Plakatständer an Verkehrszeichen nicht erlaubt ist.