RP:Kreisverband Rheinhessen/Kommunen Ansprechpartner/Budenheim
Bezüglich der Wahlkampfplakatierung für die Bundestagswahl 2013 ist folgendes zu beachten:
- Die Wahlkampfplakatierungen dürfen frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag (ab 12.08.2013) aufgestellt werden und sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach der Wahl wieder zu entfernen (bis 28.09.2013).
- Pro Wahlvorschlag können höchstens 40 Plakate genehmigt werden.
- Die genauen Standorte sind bei der Antragsstellung zu benennen.
- Ein Antragsformular gibt es hierfür nicht. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
- Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag mit der genauen Benennung der Standorte (z.B. Binger Straße Ecke Stefanstraße) und der Anzahl der Plakat bei uns einzureichen. Sodann können wir Ihnen eine Genehmigung zu kommen lassen.