RP:Kreisverband Rheinhessen/Kommunen Ansprechpartner/Bingen
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- Stadtbereich inkl. Ortsteile max. 350 Plakate, Mehrfachplakate zählen auch mehrfach
- frühestens 6 Wochen vor der Wahl Plakate aufhängen
- spätestens 1 Woche nach der Wahl Plakate abhängen
- nicht an Verkehrszeichen
- nicht auf Kreisverkehrsanlagen und Verkehrsinseln
- an Gehwegen: Mindesthöhe 2,5 m, Mindest-Durchgangsbreite 1,5 m
- An Straßen: Mindest-Durchfahrtbreite 3,5 m
- 10 m Abstand zu Kurvenschnittpunkten
- Genehmigung LTW 2016: Datei:Plakatierung-Bingen-LTW16.pdf