RP:Kreisverband Rheinhessen/KPT 2014 4/SÄA

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Satzungsänderungsanträge

Satzungsänderungsanträge, welche die Fraktionsgruppen betreffen

Fraktionsgruppe

Der Punkt "Fraktionsgruppe" soll wie folgt geändert werden:

1. Sofern Piraten im Tätigkeits des Kreisverbandes Rheinhessen ein kommunalpolitisches Mandat erringen, soll zur Begleitung und Unterstützung der Mandatsträger eine Fraktionsgruppe gebildet werden.
2. Der Fraktionsgruppe gehören neben den Mandatsträgern selbst und etwaigen Ausschussmitgliedern alle Piraten an, die bereit sind, sich in kommunalpolitische Themen einzuarbeiten und die Arbeit in Räten und Ausschüssen aktiv zu unterstützen.
3. Zur Fraktionsgruppe können auch Nichtmitglieder eingeladen werden.
4. Eine Wahl oder zahlenmäßige Selbstbeschränkung findet nicht statt, jeder darf mitmachen


Satzungsänderungsanträge, welche die Zusammensetzung oder die Wahl des Kreisvorstands betreffen

Kreisvorstand

Unter Absatz 4 soll 4a) wie folgt eingefügt werden:

"Aus Gründen der gegenseitigen Vertretbarkeit sollen sämtliche Mitglieder des Kreisvorstandes zeitnah nach ihrer Wahl Zugang zur Mitgliederverwaltung erhalten. Zu diesem Zweck ist zum schnellstmöglichen Zeitpunkt der Erwerb einer gültigen Datenschutzbelehrung erforderlich"

Graf Zahl

Die Satzung wird dahingehend geändert, dass das Wort Schatzmeister durch den Term "Graf Zahl" ersetzt. Sofern notwendig sind darauf basierend grammatikalische Anpassungen vorzunehmen.

Neuregelung der Vertretung des Nicht-Pflichtamtes „Generalsekretär“

Der Kresiparteitag möge beschließen, in der Satzung im Kapitel "Organe des Kreisverbandes/Der Vostand" den bisherigen Satz 18 ("Scheiden der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, der Schatzmeister oder der Generalsekretär aus, übernimmt ein Beisitzer kommissarisch bis zur Neuwahl durch den nächsten Kreisparteitag dieses Amt. Stehen mehrere Beisitzer zur Verfügung, wählt der Kreisvorstand den kommissarischen Vertreter aus deren Reihe. Ist eine kurzfristige Vorstandssitzung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden oder aus zeitlichen Gründen nicht möglich, bestimmt der Vorstandsvorsitzende den Vertreter aus der Reihe der Beisitzer bis zur nächsten Vorstandssitzung oder der nächsten Vorstandswahl.")

durch folgende Version zu ersetzen:

"Scheiden der stellvertretende Vorstandsvorsitzende oder der Schatzmeister aus, übernimmt ein Beisitzer kommissarisch bis zur Neuwahl durch den nächsten Kreisparteitag dieses Amt. Stehen mehrere Beisitzer zur Verfügung, wählt der Kreisvorstand den kommissarischen Vertreter aus deren Reihe. Ist eine kurzfristige Vorstandssitzung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden oder aus zeitlichen Gründen nicht möglich, bestimmt der Vorstandsvorsitzende den Vertreter aus der Reihe der Beisitzer bis zur nächsten Vorstandssitzung oder der nächsten Vorstandswahl. Scheidet der Generalsekretär aus, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied kommissarisch bis zur Neuwahl durch den nächsten Kreisparteitag dieses Amt. Stehen mehrere Anwärter für die Übernahme zur Verfügung, wählt der Kreisvorstand den kommissarischen Vertreter aus deren Reihe. Ist eine kurzfristige Vorstandssitzung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden oder aus zeitlichen Gründen nicht möglich, bestimmt der Vorstandsvorsitzende den Vertreter bis zur nächsten Vorstandssitzung oder der nächsten Vorstandswahl."

Neuregelung der Vertretung des Nicht-Pflichtamtes „Generalsekretär“, weitere Regelung

Der Kreisparteitag möge beschließen, in der Satzung im Kapitel "Organe des Kreisverbandes/Der Vostand" den bisherigen Satz 3 ("Dem Kreisvorstand gehören mindestens ein Vorsitzender, dessen Stellvertreter und ein Schatzmeister an. Der stellvertretende Vorsitzende übt die Funktion eines Generalsekretärs aus, sofern kein eigener Generalsekräter gewählt wurde."

zu ersetzen durch

"Dem Kreisvorstand gehören mindestens ein Vorsitzender, dessen Stellvertreter und ein Schatzmeister an. Die Vorstandsmitglieder wählen aus ihren Reihen denjenigen, der die Funktion des Generalsekretärs ausübt, sofern vom Kreisparteitag kein eigener Generalsekretär gewählt wurde."


sonstige Satzungsänderungsanträge

Kreisparteitag

Absatz 3 wird geändert in:

"Der Kreisparteitag ist unabhängig von der Zahl der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig."

Begründung:

Eine Fortschreibung unserer Mitgliederentwicklung, insbesondere die Zahl der Aktiven in den letzten zwei Jahren, lässt befürchten, dass wir zukünftig regelmäßig die Option 3b ziehen müssen, was ich persönlich für eine äußerst peinliche Veranstaltung halte. Wenn weniger als zwölf Piraten zu einem KPT aufschlagen, sieht es ohnehin finster für den Kreisverband aus, und es ist nicht sicherzustellen, dass all diejenigen, die gekommen sind, 14 Tage später erneut erscheinen werden. Es erschließt sich daher nicht, aus welchen Gründen ein Wiederholungstermin zwangsläufig mehr "Basis" mobilisieren sollte und daher eine höhere Legitimation besitzen soll.

Neugliederung der Satzung

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Zur leichteren Auffindbarkeit, für Stringenz und für leichteres Arbeiten mit und an der Satzung wird diese in Kapitel und Paragraphen (§) untergliedert.

Die Reihenfolge der heutigen obersten Gliederungsebenen ("Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet", "Mitgliedschaft" usw.) wird aufsteigend an den Wert der ihnen zugeteilten Paragraphen angepasst. Eine Ausnahme bildet die heutige oberste Gliederungsebene "Organe des Kreisverbandes", sie wird zum Kapitel, die direkt untergeordneten Abschnitte erhalten Paragraphenrang.

Auf den nachgeordneten Ebenen führen Absätze in Klammern gesetzte arabische Zahlen.

Den Absätzen nachgeordnet sind die Nummern, sie führen arabische Zahlen.

Aufzählungen innerhalb von führen Absätzen oder Nummern führen Buchstaben.

Wo Paragraphen entstehen, die nur den Vermerk der Streichung führen, werden diese Paragraphen nicht geschaffen, die Nummerierung überspringt diese "Nichtparagraphen".


Es findet mit diesem Antrag keine inhaltliche Veränderung statt.


Die Satzung wird wie folgt gegliedert (soweit nicht anderweitig erläutert verändert sich in den nachgeordneten Ebenen nichts außer einiger Gliederungszeichen):

Kapitel 1: Grundlagen des Kreisverbandes
§1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
§2 Gliederung

Kapitel 2: Mitglied und Partei
§3 Mitgliedschaft
§4 Rechte und Pflichten der Piraten
§5 Verbindlichkeit
§6 Finanzordnung
§7 Schiedsgerichtsordnung
§8 Ordnungsmaßnahmen

Kapitel 3: Organe
§9 Organe des Kreisverbandes
§10 Der Kreisparteitag
§11 Der Kreisvorstand
§12 Die Kreismitgliederversammlung
§13 Die Wahlkreismitgliederversammlung

Kapitel 4: Mandatsträger
§14 Fraktionsgruppe

Kapitel 5: Schlussbestimmungen
§15 Auflösung und Auslösung
§16 Inkrafttreten
§17 Salvatorische Klausel


Begründung: Es ist nicht möglich, effektiv mit Wortmonstern der Art "Oberabschnitt Organe des Kreisverbandes, Abschnitt Kreisparteitag, Absatz 3c Satz 2" zu arbeiten. Kapitel 2 §8 Abs. 10 Nr. 4 ist einfacher zu handhaben. Aus den bisherigen Fundstellenbeschreibungen geht genau so wenig Information zum konkreten Sachverhalt hervor wie aus der hier beantragten auch.